- 07.11.2012, 09:15:22
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Jedes Kind muss gleich viel wert sein!
AKNÖ-Haneder: Kinderbetreuungskosten als Absetzbetrag
Utl.: AKNÖ-Haneder: Kinderbetreuungskosten als Absetzbetrag=
Wien (OTS) - Die derzeitige steuerliche Behandlung von
Kinderbetreuungskosten bevorzugt die Besserverdienenden.
AKNÖ-Präsident Haneder fordert die Umwandlung in einen Absetzbetrag
und den Ausbau von Betreuungsplätzen.
Mit der Steuerreform 2009 wurde die Möglichkeit geschaffen,
Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 10 Jahre als außergewöhnliche
Belastung bis zu 2300 Euro geltend zu machen. Da außergewöhnliche
Belastungen die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer mindern, hängt die
tatsächliche Steuerminderung vom Grenzsteuersatz des Antragstellers
ab. "Eine alleinerziehende Mutter, die als Kassiererin im Supermarkt
Teilzeit beschäftigt ist und 1000 Euro brutto im Monat verdient, kann
die Kinderbetreuungskosten somit gar nicht geltend machen. Bis zu
einem Einkommen von 2550 Euro monatlich können höchsten 839,50 Euro
vom Finanzamt zurückgeholt werden, darüber sind es knapp 994 Euro.
Erst wenn die höchste Steuerstufe von 50 Prozent erreicht ist, kann
die volle Möglichkeit von 1150 Euro Ersparnis ausgeschöpft werden",
erläutert Elisabeth Holub, Steuerrechtsexpertin der AKNÖ. Da fast ein
Drittel der unselbstständig Beschäftigten und PensionistInnen in
Österreich unter der Steuerfreigrenze bleibt, ist es nicht
verwunderlich, dass für 2009 nur 36 Millionen Euro statt der
erwarteten 165 Millionen geltend gemacht wurden.
Ähnlich sieht es mit dem ebenfalls 2009 eingeführten Kinderfreibetrag
aus. Es können 220 Euro von einem oder jeweils 132 Euro von beiden
Elternteilen steuermindernd geltend gemacht werden. Auch hier holten
sich die SteuerzahlerInnen deutlich weniger als erwartet vom
Finanzamt zurück: 76,5 Millionen statt 175 Millionen. Trotz der
geringen Treffsicherheit der Maßnahmen plant die ÖVP die Ausdehnung
der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf 10- bis 14-jährige
Kinder. Finanzministerin Fekter hat vor kurzem sogar einen
Kinderfreibetrag von 7000 Euro für Familien gefordert.
"Statt weiterhin Steuerzuckerl an Besserverdienende zu verteilen, die
nur einer Minderheit zu Gute kommen, sollten die
Kinderbetreuungskosten als negativsteuerfähiger Absetzbetrag geltend
gemacht werden können", fordert AKNÖ-Präsident Hermann Haneder. "Denn
jedes Kind sollte uns gleich viel wert sein. Die nicht in Anspruch
genommenen Steuervergünstigungen werden am besten in den Ausbau von
Betreuungsplätzen investiert. Damit ist allen Eltern unabhängig vom
Einkommen geholfen und es werden außerdem wertvolle Arbeitsplätze
geschaffen."
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