• 06.11.2012, 12:50:12
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Mikl-Leitner: Kinder im Steuersystem angemessen berücksichtigen

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ausweiten und Steuerfreibetrag von 7.000 Euro für jedes Kind einführen. ÖAAB und Familienminister für steuerliche Entlastung der Familien.

Utl.: Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ausweiten und
Steuerfreibetrag von 7.000 Euro für jedes Kind einführen. ÖAAB
und Familienminister für steuerliche Entlastung der Familien.=

Wien (OTS) - "Wir wollen die Familien steuerlich entlasten: Das heißt
für uns 'mehr Kinder - weniger Steuern'. Deshalb setzen wir uns seit
geraumer Zeit für ein Steuersystem ein, das Kinder angemessen
berücksichtigt. Unsere zentralen Forderungen sind ein
Steuerfreibetrag von 7.000 Euro pro Jahr und Kind und die Ausweitung
der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf die Gruppe der 10-
bis 14-jährigen. Familienminister Reinhold Mitterlehner ist mit
seinen Forderungen auf unserer Seite - und damit auf der Seite der
Kinder und Familien in Österreich", so ÖAAB Bundesobfrau Johanna
Mikl-Leitner.

"Der Steuerfreibetrag würde auch Mehrkindfamilien entlasten. Wie man
am Beispiel Frankreich sieht, kann man die Situation der Familien
maßgeblich verbessern, wenn man die Steuerentlastung an die
Kinderzahl koppelt", betont die ÖAAB-Bundesobfrau und fügt hinzu: "In
Frankreich wird die steuerliche Begünstigung ab dem dritten Kind
verdoppelt und die Geburtenrate liegt bei 2.0, während sie in
Österreich bei 1.44 liegt. Zusätzlich trägt die Aufmerksamkeit der
Gesellschaft, in der die Mutterschaft gewürdigt wird, zur Förderung
dieses Phänomens bei. Auch hier hat Österreich noch großen
Aufholbedarf."

Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gilt derzeit für unter
10-jährige. Die Notwendigkeit von Nachmittags- oder Ferienbetreuung
endet aber nicht mit dem zehnten Lebensjahr. Auch danach fallen
Kosten dafür an, vor allem wenn beide Elternteile berufstätig sind.
"Deshalb sprechen wir uns für eine Ausweitung der Altersgrenze bis
zum 14. Lebensjahr aus", so Mikl-Leitner abschließend.

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