• 06.11.2012, 11:30:58
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ÖAMTC kritisiert: Geplante Änderungen für Radfahrer unausgegoren

Verbot von ablenkenden Tätigkeiten beim Radfahren, Telefonieren mit Freisprecheinrichtung okay

Utl.: Verbot von ablenkenden Tätigkeiten beim Radfahren,
Telefonieren mit Freisprecheinrichtung okay=

Wien (OTS) - Vom Verkehrsministerium wurde vor einigen Wochen ein
Entwurf ausgesandt, der Neuerungen und Änderungen für
Verkehrsteilnehmer bringen wird. Heute, Dienstag, endet die
Begutachtungsfrist. Einen Schwerpunkt bildet ein Paket aus
Vorschriften, die direkt oder indirekt den Radverkehr betreffen.

Der Einführung von Begegnungszonen steht der Club durchaus positiv
gegenüber. Kritischer beurteilt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer die
geplanten Änderungen für Radfahrer: die Aufhebung der
Radwegbenützungsverpflichtung, die Errichtung von Fahrradstraßen und
das Handy-Verbot. Das Verbot des Telefonierens sollte globaler
betrachtet werden: "Statt eines eigenen Handy-Verbots für Radfahrer
wäre es sinnvoller, ganz allgemein deutlicher als bisher ablenkende
Tätigkeiten beim Lenken jedes Fahrzeuges zu verbieten. Wie bisher im
Kraftfahrrecht festgelegt, könnte die Handy-Benützung mit
Freisprecheinrichtung zugelassen werden", so Hoffer.

Die Notwendigkeit von eigenen Fahrradstraßen bei gleichzeitiger
Aufhebung der Radewegbenützungspflicht bezweifelt der
ÖAMTC-Chefjurist: "Es gibt zwar bisweilen Kapazitätsgrenzen auf
manchen Radwegen. Aufgrund zahlreicher aktueller Entwicklungen wie
der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der massiven Erhöhung von
Verkehrsstrafen und laufenden Einschränkungen des Kfz-Verkehrs
sollten aber Schritte vermieden werden, die motorisierte und nicht
motorisierte Gruppen gegeneinander aufbringen. Auch für Radfahrer
gilt auf Radwegen die Verpflichtung, die Fahrgeschwindigkeit den
Verkehrsverhältnissen anzupassen."

Statt Aufweichung der Radwegbenützungspflicht Konfliktpunkte
minimieren

Zur beabsichtigten Aufweichung der Radwegbenützungspflicht
kritisiert der ÖAMTC-Chefjurist, dass nicht festgelegt ist, unter
welchen Kriterien davon abgegangen werden darf. Dem Straßenerhalter
völlig freie Hand zu lassen, ob er Radwege unter Benützungspflicht
belassen möchte oder diese aufheben will, erscheint
verfassungsrechtlich bedenklich. "Bei der Planung und der
Weiterentwicklung von Radverkehrsflächen sollte vielmehr darauf
geachtet werden, die Zahl der Konfliktpunkte zu minimieren. Baulich
selbständige Radwege sollten daher abseits des hochrangigen
innerörtlichen und außerörtlichen Straßennetzes errichtet werden.
Damit stellt sich auch keine Frage nach der Benützungspflicht",
stellt Hoffer klar.

Gleichzeitig hält der ÖAMTC-Jurist eigene Vorschriften für
Fahrradstraßen für übertrieben: "Wir sehen aktuell keinen Bedarf für
die Schaffung von neuen Typen von Verkehrsflächen, die exklusiv
privilegierten Verkehrsteilnehmern vorbehalten sein sollen. Ganz im
Gegenteil: Der Radverkehr sollte nicht privilegiert, sondern
gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen."

Ja zur Begegnungszone - Club für gemeinsame Nutzung von
Verkehrsflächen

Ganz allgemein scheinen sich Konzepte gemeinsamer
gleichberechtigter Nutzungen von Verkehrsflächen zu bewähren. Daher
unterstützt der Club die Errichtung von Begegnungszonen. "Eine
Begegnungszone schafft einen rechtlichen Rahmen für die gemeinsame
Nutzung einer Verkehrsfläche für unterschiedliche Fahrzeuge und
Fußgänger. Alle sind gleichberechtigt. Spielen ist unzulässig. Parken
ist nur auf gekennzeichneten Abstellplätzen erlaubt", erklärt der
ÖAMTC-Chefjurist das System. Als Tempolimit empfiehlt Hoffer 20 km/h
- mit der Möglichkeit für Abweichungen.

"Wir gehen davon aus, dass Änderungsvorschläge des Clubs in der
nun folgenden Überarbeitungsphase im Entwurf berücksichtigt werden,
bevor die Vorschläge in den Ministerrat gehen", erklärt der
ÖAMTC-Chefjurist abschließend.

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