- 05.11.2012, 13:48:24
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Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht voran
Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei
Utl.: Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei=
Wien (PK) - Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die umfassende Reform
der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden war, richtete sich
das Interesse der Abgeordneten im heutigen Budgetausschuss zur
Beratung des Bundesvoranschlags 2013 für die Höchstgerichte in erster
Linie auf die entsprechende Umsetzung der Neuerungen. Ab 1. Jänner
2014 wird in den neun Bundesländern jeweils ein
Landesverwaltungsgericht 1. Instanz eingerichtet, auf Bundesebene
wird es ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz, das organisatorisch
an den Asylgerichtshof angedockt wird, und ein Bundesfinanzgericht
geben. Die Verwaltungsgerichte 1. Instanz sollen in der Regel in der
Sache selbst entscheiden, der Verwaltungsgerichtshof fungiert als 2.
Instanz, kann allerdings nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen
angerufen werden.
Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4
Mio. € vorgesehen, informierte Staatssekretär Josef Ostermayer die
Abgeordneten aufgrund einer Anfrage des Abgeordneten Peter
Fichtenbauer (F). Es müssen dafür neue Räumlichkeiten angemietet
werden, sagte er, zumal das Gericht insgesamt 450 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter haben wird. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der
Zeitplan für die Umsetzung der Reform eingehalten werden kann.
Selbstverständlich werde auch für die Ausbildung der MitarbeiterInnen
Sorge getragen, versicherte der Staatssekretär und machte darauf
aufmerksam, dass im Zuge der Reform etwas mehr als 100 einzelne
Materiengesetze anzupassen sein werden. Was die geplanten Fachsenate
im Bundesverwaltungsgericht betrifft, so könne er noch keine
konkreten Aussagen darüber machen, wie viele es davon geben wird,
jedenfalls werden diese zentral in Wien angesiedelt sein und nicht in
den drei Außenstellen. Ostermayer ging damit auf eine Wortmeldung von
Abgeordneter Daniela Musiol (G) ein. Er bekräftigte ihr gegenüber
auch, dass man alles tun werde, um den Rechtschutz nicht zu
erschweren.
Für die Auswahl der Präsidentinnen und Präsidenten der
Verwaltungsgerichte werde es eine Begutachtungskommission geben,
bestätigte er. Musiol hatte im Vorfeld kritisch angemerkt, dass ihr
im entsprechenden Ministerialentwurf VertreterInnen der Wissenschaft
fehlen. Da man sich in der Umsetzungsphase befindet, könne er
hinsichtlich der budgetären Vorsorge für die meritorischen
Entscheidungsmöglichkeiten des Verwaltungsgerichtshofs keine Aussagen
treffen, bemerkte der Staatssekretär gegenüber Abgeordnetem Harald
Stefan (F).
Der Budgetentwurf für den Verwaltungsgerichtshof sieht Auszahlungen
in der Höhe von 18,146 Mio. € vor, betrachtet man den sogenannten
Ergebnishaushalt, der auch Wertveränderungen im Vermögen
berücksichtigt, ergibt sich ein Minus von 17,567 Mio. € (Aufwendungen
17,686 Mio. €, Erträge 0,119 Mio. €).
Was die Wirkungsziele betrifft, so hat sich der Gerichtshof
vorgenommen, die Verfahrensdauer durch organisatorische Maßnahmen
weiter zur verkürzen. Die Einführung des elektronischen
Rechtsverkehrs soll die Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem
Verwaltungsgerichtshof erleichtern. Um modernen Zahlungsmodalitäten
Rechnung zu tragen, will man jene rechtlichen Rahmenbedingungen
schaffen, die für die bargeldlose Abbuchung und Einziehung der
Eingabengebühr erforderlich ist.
Vfgh: Akzeptanz in der Bevölkerung ist demokratiepolitisch wichtig
Auch der Verfassungsgerichtshof legt bei den Wirkungszielen seinen
Fokus auf Effizienz, Modernisierung und bessere Kommunikation.
Besonders wichtig ist dem Höchstgericht, in der Bevölkerung das
Bewusstsein für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung sowie für
die Leistungen und die Arbeitsweise des Gerichts zu stärken. "Im
modernen demokratischen Rechtsstaat bedarf eine Institution wie der
Verfassungsgerichtshof eines Höchstmaßes an Akzeptanz in der
Bevölkerung, und zwar sowohl die Institution als solche als auch
seine Entscheidungen", heißt es dazu im Bundesfinanzgesetz, weshalb
der Bevölkerung ein erweitertes Informationsangebot zur Verfügung
gestellt werden soll. Beide Höchstgerichte wollen zudem Maßnahmen zur
besseren Vereinbarung von Beruf und Familie setzen.
Konkret sind die Auszahlungen des Verfassungsgerichtshof mit 12,805
Mio. € dotiert, im Ergebnisvoranschlag werden die Aufwendungen mit
12,780 Mio. € beziffert, die Erträge mit 0,41 Mio. € was ein Minus
von 12,37 Mio. € ergibt.
In beiden Gerichtshöfen soll die elektronische Abwicklung des
Aktenlaufs (ELAK) mit 1.4.2013 eingeführt werden, informierte
Ostermayer in diesem Zusammenhang. Die Übersiedlung des
Verfassungsgerichtshofs in die Renngasse sei mit dem Ziel verbunden,
die Raumnot am Gerichtshof zu beheben und das Personal an einem
Standort zu konzentrieren, erläuterte er gegenüber Abgeordnetem
Wolfgang Gerstl (V). Die bisherigen Räumlichkeiten in der Böhmischen
Hofkanzlei sollen dem Verwaltungsgerichtshof zur Verfügung gestellt
werden, der ebenfalls seit Jahren unter extremer Raumnot leidet.
Die von Abgeordneter Daniela Musiol (G) kritisch angesprochenen
Nebentätigkeiten der VerfassungsrichterInnen wurden vom
Staatssekretär verteidigt. Musiols Frage ging vor allem in Richtung
möglicher Unvereinbarkeiten. Ostermayer meinte dazu, der
Verfassungsgerichtshof definiere selbst, welche Nebentätigkeiten
möglich sind, und er, Ostermayer, habe volles Vertrauen, dass es
dabei zu keinerlei Befangenheit kommt. Für diesen Fall müssten
ohnehin Ersatzmitglieder nominiert werden, fügte er hinzu.
Leise Kritik an den Wirkungszielen des Verfassungsgerichtshofs kam
von Abgeordnetem Kai Jan Kreiner (S), da der Gerichtshof keine
Reduktion der bisherigen Verfahrensdauer von durchschnittlich 229
Tagen vorsieht und sogar für 2013 einen Zielzustand mit 245 Tagen
angibt. Er regte auch an, sowohl beim Ausbau der Telearbeitsplätze
als auch bei den Beschwerden eine genauere Genderanalyse vorzunehmen.
Für die nächsten Budgetberatungen äußerte Abgeordneter Johannes
Jarolim (S) den Wunsch, die Präsidenten der beiden Höchstgerichte
einzuladen, um detaillierter deren Budgets beraten zu können.
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) kritisierte zudem die mangelnde
Vergleichbarkeit des Bundesvoranschlags 2013 mit den vorangegangenen
Budgets.
Bundespräsident: Mehr Sensibilisierung für demokratische Prozesse
Abgeordneter Herbert Scheibner (B) und Abgeordneter Johann Singer (V)
thematisierten auch kurz das Budget der Präsidentschaftskanzlei.
Dieses sieht Auszahlungen in der Höhe von 7,834 Mio. € vor, der
Ergebnisvoranschlag gibt Aufwendungen von 7,886 Mio. € und Erträge
von 0,043 Mio. € an, was zu einem Nettoergebnis von minus 7,843 Mio.
€ führt.
Betrachtet man die Zielsetzungen, die mit dem Budget verfolgt werden,
so stehen dabei nicht nur die kompetenzmäßigen innerstaatlichen
Aufgaben und die Vertretung der Republik nach außen im Vordergrund.
Großen Wert legt man seitens des Staatsoberhaupts auch auf die
Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die
Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und
der Gleichstellung von Frauen und Männern. Durch die Amtsführung des
Bundespräsidenten soll in der Öffentlichkeit das Verständnis und das
Interesse für die genannten Themen sowie für das Staatsganze
gefördert werden. Der Bundespräsident soll nicht nur als Organ im
juristischen Sinn sondern als auch als Gesprächspartner erlebt
werden, weshalb den Begegnungen des Staatsoberhaupts mit
gesellschaftlichen Gruppen besonderes Augenmerk geschenkt wird.
(Fortsetzung Budgetausschuss)
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