• 31.10.2012, 13:55:54
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Prostitutionsgesetz ein Jahr in Kraft

Ziel bleibt Sicherheit der Frauen

Utl.: Ziel bleibt Sicherheit der Frauen=

Wien (OTS) - Morgen, am 1.11.2012, ist das Wiener Prostitutionsgesetz
ein Jahr in Kraft. Frauenstadträtin Sandra Frauenberger und Birgit
Hebein, Sozialsprecherin der Wiener Grünen, ziehen Bilanz. "Getragen
von einer Haltung gegen Frauenhandel und Ausbeutung müssen in erster
Linie Sicherheit und Selbstbestimmung der Frauen im Mittelpunkt
stehen. Je mehr es uns gelingt, Prostitution aus ihrer
gesellschaftlichen Grauzone herauszuholen, desto besser werden die
betroffenen Frauen vor Ausbeutung, Gewalt und sexuellem Missbrauch
geschützt. Die Schaffung eines Gesetzes alleine reicht hier oft nicht
aus, sondern muss von verschiedenen Aktivitäten begleitet werden",
zeigen sich Frauenberger und Hebein einig.

Das Ziel die Straßenprostitution von den Wohngebieten zu
entkoppeln ist gelungen. Die Möglichkeit weitere Erlaubniszonen neben
den erlaubten Zonen zu definieren, wurde von den Bezirken bislang
nicht wahrgenommen. "Das Florianiprinzip", wie Hebein es bezeichnet
und erklärt: ""Nur nicht bei mir" heißt es oft dazu oft aus den
Bezirken." Zwar habe man mit dem Gesetz die Situation der
AnrainerInnen verbessert, aber es fehle noch an genügend sicheren
Bereichen für Straßenprostitution, um Frauen nicht in die illegale
Wohnungsprostitution zu verdrängen, wo sie für streetwork und Polizei
unerreichbar sind, meint Hebein. In dieselbe Kerbe schlägt auch
Sandra Frauenberger, die weitere Zonen zukünftig nicht ausschließt,
wenngleich selbstverständlich das demokratische Mitbestimmungsrecht
der Bezirke gelte. "Wir sind nicht so naiv zu glauben, dass
Prostitution keinem Wandel unterlegen ist. Alle Probleme konnten wir
durch ein Gesetz nicht lösen, aber für eine klarere Situation sorgen:
Sicherheit um die gesetzliche Regelung statt Schutzzonen-Chaos", so
Frauenberger

Positive Auswirkungen durch neues Gesetz

Das hat positive Auswirkungen: Die Anzahl an Strafen für
Prostituierte ist deutlich gesunken. Auch bei den
Prostitutionslokalen bringt die neue Regelung Verbesserungen. Auf der
einen Seite schafft sie Klarheit, weil es erstmals eine
Registrierungspflicht für Lokale gibt. Andererseits wurden durch die
neuen Bestimmungen die Bedingungen für Frauen massiv verbessert.
Potentielle BetreiberInnen müssen vorweisen, dass die Lokale der
Bauordnung entsprechen und Vorgaben was Sicherheit und Hygiene
betreffen einhalten. Die grüne Sozialsprecherin dazu: "Auch wenn die
Genehmigungsverfahren noch stockend laufen, ist es erfreulich, dass
mehrere kleinere Lokale entstehen, die relativ selbständig von Frauen
betrieben werden." Eine Tendenz, die auch von der Frauenstadträtin
begrüßt wird: "Indoor arbeiten, heißt sicher arbeiten. Mit baulichen
und hygienischen Mindestanforderungen, gewährleistet das Gesetz
hierfür die sicheren Bedingungen".

Freierbestrafung ein Jahr in Kraft

Ebenfalls seit einem Jahr in Kraft ist die Freierbestrafung. Vor
Einführung dieser Maßnahme, wurden bei Gesetzesübertretungen nur die
Frauen bestraft, seither werden auch Männer, wenn sie außerhalb der
erlaubten Zone Kontakt aufnehmen, beziehungsweise ein Geschäft
anbahnen belangt. Mit dem Gesetz wurde versucht sowohl Männer in die
Verantwortung zu nehmen, als auch mögliche negative Auswirkungen, wie
die Gefährdung der Frauen durch Verdrängung des Straßenstrichs in
entlegene und isolierte Orte, bestmöglich zu berücksichtigen
Die geänderten gesetzlichen Bedingungen werden im Rahmen einer
regelmäßigen Steuerungsgruppe evaluiert und im Falle einer
nachteiligen Auswirkung für Frauen verändert.

Bundesweite Lösung

"Das Erkenntnis des OGH zur Sittenwidrigkeit war ein wichtiger
Schritt, dem sollte aber eine bundesweit einheitliche Regelung zur
Prostitution folgen, in der vor allem die Selbstbestimmung,
Unabhängigkeit und soziale Absicherung der Frauen im Mittelpunkt
steht", fordern Frauenberger und Hebein.

Lobende Erwähnung auf Bundesebene

Die "Arbeitsgruppe Länderkompetenzen Prostitution" im
Bundeskanzleramt hebt insbesondere die explizite Nennung des
Schutzbedürfnisses von Prostituierten, die durch das Gesetz
geschaffene notwendige Flexibilität auf reale Rahmenbedingungen zu
reagieren und das Absehen von Strafen bei erstmaliger Übertretung
durch Minderjährige hervor. "Anstelle von Strafen sieht das Wiener
Prostitutionsgesetz für Minderjährige Beratungsgespräche durch die
jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger vor", erklärt Frauenberger.

Begleitung und Beratung

Das begleitende Streetwork von Sophie wurde seit letztem Jahr
verstärkt und wird gut angenommen. Das SOPHIE-mobil steht im Auftrag
der Stadt für alle Fragen rund um das Thema Prostitution zur
Verfügung.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes bietet der Verein LEFÖ im Vorfeld der
Anmeldung außerdem Registrierungsberatungen für Prostituierte an.
"Es ist erfreulich, dass alle unsere Beratungsangebote sehr gut
angenommen werden und Wirkung zeigen", resümiert Frauenberger.

Seit Einführung des Gesetzes tagt eine begleitende
Steuerungsgruppe in regelmäßigen Abständen. "Sie begleitet das
Gesetz, evaluiert Maßnahmen und ermöglicht Kooperationen und
Kommunikation zwischen Politik, Verwaltung, Polizei und NGOs. Die
aktuellen Entwicklungen werden dadurch aufmerksam verfolgt und
Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Unser Ziel ist und bleibt es
für mehr Sicherheit der Frauen zu sorgen", so Frauenberger und Hebein
abschließend.

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