• 31.10.2012, 09:58:40
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Keuschnigg: Erstmals akkordierter Vorschlag für Reform des Bundesrates

Föderalismussprecher Kneifel begrüßt Beschluss der Landeshauptleutekonferenz

Utl.: Föderalismussprecher Kneifel begrüßt Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz=

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Erstmals in der Geschichte der Bemühungen um eine
Reform des Bundesrates liegt ein akkordierter Vorschlag der
Bundesländer, der Landtage und der Landeshauptleutekonferenz vor, gab
der amtierende Bundesratspräsident Georg Keuschnigg heute, Mittwoch,
zu Beginn der Sitzung des Bundesrates bekannt und präsentierte einen
Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 24. Oktober 2012. "Das
ist ein Grund für große Freude", dankte in diesem Zusammenhang
ÖVP-Föderalismussprecher Gottfried Kneifel, Fraktionsvorsitzender der
ÖVP-Bundesräte, "all jenen, deren Bemühungen Früchte tragen." In dem
Papier heißt es:

"Die Landeshauptleutekonferenz hält folgende Eckpunkte für eine
Reform des Bundesrates fest:

- Verstärktes Mitwirkungsrecht des Bundesrates bei Bundesgesetzen,
die die Interessen der Länder, insbesondere auch in finanzieller
Hinsicht, berühren.
- Allgemeines Zustimmungsrecht des Bundesrates bei
Verfassungsänderungen.
- Sinnvolle Reduktion der Verhandlungsgegenstände des Bundesrates.
- Einrichtung eines funktionsfähigen Vermittlungsverfahrens zwischen
Nationalrat und Bundesrat, das eine Kompromissfindung erleichtert.
- Frühzeitige Befassung des Bundesrates mit Gesetzesvorschlägen samt
Stellungnahmerecht.
- Verwirklichung des "Teileinspruchsrechtes" (siehe bereits
Gesetzesantrag des Bundesrates vom 9. Oktober 2003, 232 BlgNR XXII.
GP).
- Bei der Bestellung von gemeinsamen Organen der Länder und des
Bundes (Verfassungsgerichtshof, Rechnungshof, ...) ist dem Bundesrat
die gleiche Stellung wie dem Nationalrat einzuräumen.
- Dem Bundesrat sollte es möglich sein, redaktionelle Fehler eines
Gesetzesbeschlusses des Nationalrates zu korrigieren, ohne durch
Erhebung eines Einspruchs das Inkrafttreten des Gesetzes zu
verzögern. Voraussetzung dafür könnte das Einvernehmen mit dem
zuständigen Ausschuss des Nationalrates sein."
(Schluss)

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