- 30.10.2012, 12:50:46
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Haubner zu Grundbuchsgebühren: Erleichterungen für Betriebsübergaben ist wichtiger Schritt
Betriebsübergaben im erweiterten Familienkreis sowie gesellschaftsrechtliche Übertragungen gesichert - bis 2020 stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer Übergabe
Utl.: Betriebsübergaben im erweiterten Familienkreis sowie
gesellschaftsrechtliche Übertragungen gesichert - bis 2020
stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer Übergabe=
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Betriebsübergaben sowie Strukturänderungen
werden erleichtert und Wachstumsanreize geschaffen, das ist ein
wichtiger Schritt für tausende österreichische Unternehmen", begrüßt
der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes, Abg.
Peter Haubner, die heute im Ministerrat beschlossene
Grundbuchsgebührennovelle. "Die Zeit hat gedrängt, denn ohne eine
Novelle wäre ab dem kommendem Jahr die Grundbucheintragungsgebühr von
1,1 Prozent - unabhängig von der Erwerbsart (Kauf, Schenkung,
Erbschaft) vom Verkehrswert statt wie bisher vom Einheitswert
berechnet worden. Das hätte in den meisten Fällen eine Erhöhung um
das Zehnfache bedeutet, und damit neben einer massiven Belastung der
Unternehmen auch eine Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die
Hintertür."
Bisher wurden die Eintragungsgebühren bei einem Kauf von
Liegenschaften nach dem Kaufpreis ("Verkehrswert"), für Schenkungen
und Erbschaften aber nach dem niedrigeren Einheitswert berechnet. Der
Verfassungsgerichtshof hat diese Berechnung der Eintragungsgebühren
im Grundbuch aber für verfassungswidrig erklärt und mit 31.12.2012
aufgehoben Jetzt gilt Folgendes: "Neben Betriebsübergaben im größeren
Familienkreis, also z.B. der Weitergabe eines Betriebs von den Eltern
auf Sohn oder Tochter oder gar an Enkel oder Nichten/Neffen, werden
künftig auch Übertragungen von Liegenschaften in
gesellschaftsrechtlichen Konstellationen, wie etwa bei jedem
Erwerbsvorgang zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter,
oder einer Verschmelzung, Umwandlung oder eines Zusammenschlusses von
Gesellschaften, erleichtert", zeigt Haubner auf. "Ob dies entgeltlich
oder unentgeltlich erfolgt, ist nunmehr egal".
Bis 2020 stehen 58.000 Klein- und Mittelunternehmen vor einer
Betriebsübergabe, zwei Drittel davon sind in Familienbesitz. "Ohne
Entschärfung wären zahlreiche Betriebsübergaben durch die massive
finanzielle Mehrbelastung nahezu unmöglich und tausende Arbeitsplätze
gefährdet worden. Dies konnte abgewendet werden", bedankt sich Peter
Haubner abschließend bei Justizministerin Beatrix Karl.
(Schluss)
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