• 30.10.2012, 12:49:09
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Ministerrat - Bundeskanzler Faymann: Ausnahmeregelung bei Grundbuchgebühren gute Basis für vermögensbezogene Steuern

Wien (OTS/SK) - Im Zuge der Sitzung des Ministerrates heute,
Dienstag, wurde eine Reihe von Regierungsvorlagen beschlossen - neben
Gesetzen zum besseren Schutz für Arbeitnehmer u.a. auch die Novelle
zu Grundbuchgebühren. Bundeskanzler Werner Faymann betonte dabei im
anschließenden Pressefoyer, dass die vorgesehenen Ausnahmen für die
Umstellung von Einheits- auf Verkehrswerte - etwa bei der Übertragung
innerhalb der engeren Familie - eine "gute Ausgangsbasis für die
Diskussion über vermögensbezogene Steuern" seien. Hauptwohnsitze
sollen davon ebenso ausgenommen sein wie Vermögen unter einer Million
Euro. Grundsätzlich seien hinsichtlich der Ausnahmeregelungen in der
Novelle vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes "größtmögliche
Vorsorge getroffen worden, dass es sich dabei um ein
verfassungskonformes Gesetz handelt", so der Kanzler. ****

Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach es einer
Reparatur des Einbürgerungsrechtes im Staatsbürgerschaftsgesetz
bedürfe, ist man sich in der Regierung einig: Sogenannten
Putativ-Österreichern soll die Staatsbürgerschaft rückwirkend
anerkannt werden. Uneheliche Kinder und Adoptivkinder sollen von der
Neuregelung ebenfalls erfasst werden.

Zu Vorschlägen hinsichtlich weiterer Erleichterungen für den Erhalt
der Staatsbürgerschaft für besonders gut integrierte Menschen sagte
Bundeskanzler Faymann: "Verteidigungsminister Darabos wird hierfür
Verhandlungen mit Staatssekretär Kurz führen. Es gibt noch eine Reihe
von Punkten, die in den Verhandlungen zu klären sind." So sei es etwa
nicht nachvollziehbar, wie beispielsweise Pflegekräfte, die im
24h-Pflegebereich tätig sind, zusätzlich regelmäßige
Freiwilligenarbeit leisten können. "Wir werden sehr darauf achten,
dass die soziale Ausgewogenheit gegeben ist. Nur weil jemand wenig
verdient, heißt das nicht, dass er auch wenig leistet", so der
Kanzler. (Schluss) mo/sv

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