- 29.10.2012, 13:37:03
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BZÖ-Fauland: Die Grundsteuerbefreiungen der Kirche
Wien (OTS) - Als "ziemlich überzogen für einen kirchlichen Vertreter"
weist heute BZÖ-Bündniskoordinator Markus Fauland die Stellungnahme
des Probstes des Stiftes Herzogenburg betreffend die
Grundsteuerbefreiung für die Kirchen zurück.
Bevor der Probst mit einer derartigen Bewertung an die Öffentlichkeit
gehe, hätte er sich zuerst einmal die Befreiungen im
Grundsteuergesetz aus dem Jahre 1955 ansehen sollen. "Schätzungen
gehen davon aus, dass sich die Kirche durch die Befreiungen jährlich
rund 50 Millionen Euro erspart; das entspricht genau den Einnahmen
der KFZ-Steuer", so Fauland, der auch daran erinnert, dass bereits
der ehemalige ÖVP-Chef und Finanzminister Josef Pröll die Abschaffung
dieser Kirchenprivilegien geprüft hat.
§ 2 Keine Grundsteuer ist zu entrichten für:
a) Grundbesitz, der dem Gottesdienst einer gesetzlich anerkannten
Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,
b) Grundbesitz einer gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft oder einer anderen Körperschaft des
öffentlichen Rechtes, der von der gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft für Zwecke der Seelsorge oder der religiösen
Unterweisung benutzt wird,
c) Grundbesitz einer gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft oder einer anderen Körperschaft des
öffentlichen Rechtes, der von der gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft für ihre Verwaltungszwecke benutzt wird;
d) Grundbesitz einer gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft oder einer anderen Körperschaft des
öffentlichen Rechtes, der von der gesetzlich anerkannten Kirche oder
Religionsgesellschaft als Altenheim benutzt wird, wenn der
bestimmungsgemäße Gebrauch der Allgemeinheit freisteht und das
Entgelt nicht in der Absicht, Gewinn zu erzielen, gefordert wird.
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