- 29.10.2012, 11:42:09
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Pensionskommission beschließt Richtwerte für 2013
Bisher umfangreichste Bestandaufnahme des Pensionsantrittsalters in Österreich vorgelegt
Utl.: Bisher umfangreichste Bestandaufnahme des
Pensionsantrittsalters in Österreich vorgelegt=
Wien (OTS/BMASK) - Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
hatte in ihrer Sitzung vom 29.10.2012 auf Grund der vorliegenden
Daten der jüngsten Vergangenheit die Aufwertungszahl, den Richtwert
und die Anpassung der veränderlichen Werte für das Pensionsrecht im
Jahr 2013 beschlossen. Sowohl die für den Richtwert entscheidende
Inflationsrate vom Sommer 2011 bis Sommer 2012 als auch die für die
Aufwertungszahl relevanten Vergleiche der Bemessungsgrundlagen
ergeben dabei eine Veränderung von 2,8 Prozent. Die
Höchstbeitragsgrundlage wird 2013 auf Grund der gesetzlich
vorgesehenen außertourlichen Anpassung um fast fünf Prozent auf 4440
Euro monatlich steigen. Rein rechnerisch würde sich nach der
derzeitigen Gesetzeslage aus den Zahlen eine Pensionserhöhung ab
1.1.2013 von 1,8 Prozent ergeben.****
Eine Prognose für die Gebarung der Pensionsversicherung bis 2017
("Kurzfristgutachten") brachte insofern neue Ergebnisse, als erstmals
die im Jahr 2011 und 2012 getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des
Kostenzuwachses berücksichtigt wurden. Dabei zeigte sich, dass vor
allem auf Grund des Strukturanpassungsgesetzes 2012 ein geringerer
Zuwachs an Leistungen zu erwarten ist, als beim letzten
Kurzfristgutachten vor einem Jahr angenommen. Obwohl in den nächsten
Jahren geburtenstarke Jahrgänge in Pension gehen können, sollte somit
das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern in
den nächsten fünf Jahren stabil bleiben, also bei etwa 1000:624.
Der Pensionsaufwand soll insgesamt etwas weniger steigen als
angenommen, weil die Anpassungen in den Jahren 2013 und 2014
niedriger sind als die Inflationsrate. Dennoch ist zu erwarten, dass
der Anteil des Bundesbeitrages am gesamten Pensionsaufwand im Jahre
2017 etwas höher sein wird als 2011; die Steigerung von 26 Prozent
auf etwa 27,5 Prozent ist allerdings moderat. Bezogen auf das
Bruttoinlandsprodukt steigt der gesamte Bundesbeitrag einschließlich
der Ausgleichszulagen von derzeit 3,1 Prozent auf etwa 3,2 Prozent im
Jahr 2017.
Vor etwa eineinhalb Jahren hatte die Pensionskommission
beschlossen, ein Monitoringsystem zur Beobachtung der tatsächlichen
Entwicklung des faktischen Pensionsantrittsalters aufzubauen. Nun
liegt der erste Bericht vor, der sich im Wesentlichen mit den Jahren
2005 bis 2011 beschäftigt und als Basis für die Entwicklungen der
folgenden Jahre dienen kann. Änderungen des Antrittsalters auf Grund
von gesetzlichen Vorschriften, die erst in den folgenden Jahren
wirksam werden (z.B. das Auslaufen der Langzeitversichertenregelung)
können naturgemäß erst in der Zukunft festgestellt werden.
Es wurde vom Büro der Kommission, also von den MitarbeiterInnen des
Sozialministeriums, unterstützt von der Statistik Austria, den
Wirtschaftsforschungsinstituten und den Sozialversicherungsträgern,
eine Fülle von Material zusammengetragen und dargestellt. Dabei
zeigten sich folgende Trends:
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter verharrt nunmehr schon
seit etwa 30 Jahren auf einem relativ niedrigen Niveau, das nur von
wenigen "Aufs" und "Abs" im Zuge von Pensionsreformen oder
Vorzieheffekten vor Stichtagen gekennzeichnet ist.
Erst in den letzten Jahren ist eine gewisse Trendumkehr
festzustellen. Wenn man nur die im Inland zuerkannten Pensionen und
die Zusammensetzung der einzelnen Geburtsjahrgänge berücksichtigt
("demografiebereinigtes Antrittsalter"), so ist das durchschnittliche
Antrittsalter heute um etwa ein Jahr höher als 2005. Eine Berechnung
nach der bisherigen Methode weist allerdings seit 2006 eine
Steigerung von nur 0,3 Jahren aus (von 58,0 auf 58,3). Gegenüber dem
"Pfad der Entwicklung des Antrittsalters", der von der
Pensionskommission vor eineinhalb Jahren angenommen wurde, hinkt der
derzeit ermittelte Wert um 0,1 Jahre zurück.
Erfreulich im Sinne der langfristigen Finanzierung der Pensionen
ist, dass die Anzahl der Neuzugänge im Vergleichszeitraum um über
3000 gesunken ist, obwohl geburtenstärkere Jahrgänge nachrücken. Das
zeigt, dass einige Maßnahmen der letzten Jahre bereits wirken. Darauf
deutet auch hin, dass sich das Verhältnis zwischen
Invaliditätspensionen und Alterspensionen zugunsten der
Alterspensionen verschiebt.
Der Unterschied beim Pensionsantritt zwischen Alterspension und
Invaliditätspension liegt im Schnitt bei neun Jahren. Deutliche
Steigerungen gibt es in den letzten Jahren bei den psychiatrischen
Erkrankungen als Ursache für die Frühpension aus Gesundheitsgründen.
Weiter zeigt sich, dass die Zahl der Fälle, in denen bereits in
jungen Jahren eine Invaliditätspension zuerkannt wird, stark
gestiegen ist und den Durchschnittswert beeinflusst. Die restliche
Lebenserwartung beim Regelpensionsalter 60 (Frauen) und 65 (Männer)
ist seit 2005 um etwa ein Jahr gestiegen. Sie liegt im Schnitt bei
über 20 Jahren.
78 Prozent der Anwartschaftsberechtigten gehen zum
frühestmöglichen Zeitpunkt in Pension. Da Abschläge derzeit relativ
unübersichtlich sind, haben sie nur eine geringe nachweisbare
Auswirkung auf den Pensionsantritt. Zwischen dem Ende der
Erwerbstätigkeit und der Pension liegen im Schnitt etwa 1,2 Jahre.
Das deutet darauf hin, dass in vielen Fällen das frühe Ausscheiden
aus der Erwerbstätigkeit ein Hauptgrund für die vorzeitige Pension
ist.
Die Nettoersatzrate bei Neupensionen liegt bei den
Alterspensionen bei sehr hohen 84 Prozent, bei den
Invaliditätspensionen immerhin bei 76 Prozent. Damit befindet sich
Österreich im internationalen Vergleich im obersten Bereich.
Altersarmut ist keine normale Folge der Pensionierung, wie dies in
vielen anderen Ländern der Fall ist.
In den folgenden Jahren wird zu überprüfen sein, wie sich die Daten
weiter entwickeln. Dabei wird auf die künftige Finanzierbarkeit, aber
auch auf den sozialen Ausgleich zu achten sein. (Schluss)
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