- 24.10.2012, 10:00:33
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Österreichische Ärztekammer: Gesundheitsreform - Macht- und Finanzierungsfragen gefährden Versorgung (1)
Wien (OTS) - Im Regierungsprogramm für die 24. Gesetzgebungsperiode
von 2008 bis 2013 lesen sich die Vorhaben für unser Gesundheitssystem
noch so: "Erstellung nationaler Gesundheitsziele insbesondere für die
Bereiche, Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Demenz, Diabetes,
Übergewicht, Bewegung, Ernährung und psychische Gesundheit." 2012
sollen diese Vorhaben, deren Umsetzung noch nicht einmal im Ansatz
angegangen wurde, ebenso in der Versenkung verschwinden wie die
Erarbeitung und Umsetzung eines Hausarztmodells und
bedarfsorientierter, neuer ambulanter Versorgungsangebote. "Als Teil
des Sparpakets opfert die Regierung wesentliche Versorgungsziele und
nennt das Ganze beschönigend 'Gesundheitsreform'", kritisierte Artur
Wechselberger, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, bei einer
Pressekonferenz am Mittwoch. Selbst dem programmatischen Credo "die
Entwicklung hin zu einer 'Zwei-Klassen-Medizin' ist zu verhindern"
werde man untreu, indem man die öffentlichen Ausgaben für Gesundheit
gesetzlich deckeln wolle, und zwar ohne Rücksicht auf den mit
Sicherheit steigenden Bedarf.
In der Koppelung der öffentlichen Gesundheitsausgaben an das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ortete der Ärztekammer-Präsident "einen
glatten Wortbruch" seitens Gesundheitsminister Alois Stöger und
erinnerte daran, dass Stöger "vor nur dreieinhalb Jahren bei einer
Regierungsklausur in Sillian versprochen hat, die
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unabhängig von konjunkturellen
Entwicklungen auf hohem Niveau sicherzustellen".
Mogelpackung "Gesundheitsreform": schärfstes Sparprogramm aller
Zeiten
2012 ist alles anders. Bis 2016 sollen 3,4 Milliarden Euro gegenüber
den Bedarfsprognosen eingespart werden. Hochgerechnet bis 2020 soll
sich so ein Einsparungsvolumen von elf Milliarden ergeben. "Das ist
immerhin zirka die Hälfte aller öffentlichen Gesundheitsausgaben
eines Jahres. Es kann mir niemand weismachen, dass man den Wegfall
eines halben Jahresbudgets nicht an den Leistungen bemerkt", hielt
der oberste Ärztechef fest und ergänzte: "Wer es sich leisten kann,
wird es am Geldbeutel merken, die weniger Begüterten an langen
Wartezeiten oder gar in Form von Rationierungen." Noch härtere Folgen
würden die Menschen zu spüren bekommen, wenn das Bruttoinlandsprodukt
sinke und sich die Leistungszuwächse - wie geplant - an der negativen
Wirtschaftsentwicklung orientieren müssten.
"Zielsteuerung Gesundheit" - Zentralismus pur
Nachdem die Bundesregierung im März 2012 keine Verfassungsmehrheit
für ihr Sparpaket erreichen konnte, müsse der Bund nun mit einer Art.
15a B-VG - Vereinbarung "Zielsteuerung Gesundheit" einen steinigen
Weg einschlagen, um auch Länder und Krankenkassen in die Pflicht zu
nehmen. Ein Weg, gepflastert mit dem Gerangel der Partner - Bund,
Länder und Sozialversicherung - um Geld und Macht. Um diese
Interessenssphären festzuzementieren, sollen neue bürokratische
Strukturen eingeführt und bestehende, wie die
Bundesgesundheitskommission und die Landesgesundheitsplattformen,
entmachtet werden. Das tiefe Misstrauen zwischen den drei
Systempartnern sollen ein konsequentes Berichtswesen, lückenloses
Monitoring und strenge Sanktionen zerstreuen. Einigen sich die
Partner trotz dieser Vorgaben nicht, dann solle eben der
Gesundheitsminister entscheiden. "So einfach liest es sich in der
Vereinbarung - wie im kleinen Handbuch zur Führung staatlicher
Gesundheitssysteme", resümierte ÖÄK-Präsident Artur Wechselberger.
Freibrief für Folgegesetze
Weil man sich nicht durch die bestehende Gesetzeslage bremsen lassen
wolle, beinhaltet der Entwurf zur Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
"Zielsteuerung Gesundheit" bindende Absichtserklärungen zur Änderung
bestehender Gesetze. Dabei wolle man nicht nur den staatlichen
Einfluss auf den ärztlichen Stellenplan stärken, sondern auch
staatliche Vorgaben für Honorarsysteme sowie eine bürokratische,
fachfremde Organisation von Qualitätssicherung und -management im
Gesundheitswesen einführen. Auch das widerspreche laut Wechselberger
dem Regierungsprogramm. Dort versichere man, "das
Vertragspartnerrecht in enger Abstimmung mit den betroffenen
Sozialversicherungsträgern und Ärztekammern zu modernisieren und den
Bedürfnissen einer lückenlosen und ungebrochenen Patientenversorgung
anzupassen".
Die geplanten staatlichen Eingriffe gehen so weit, dass selbst der
"point of best service" - also jene Stelle, an der medizinische
Versorgung stattfindet - dekretiert werden soll. Und zwar nach den
offensichtlich rein ökonomischen Vorgaben der Finanziers, ohne
Rücksicht darauf, ob es auch für den betroffenen Patienten der "point
of best service" ist. "Nach dem Motto: Wem's nicht passt, der kann ja
den Privatarzt, das Privatspital seiner Wahl konsultieren", fasste
der Ärztekammerpräsident zusammen und ergänzte: "als Finanziers
bezeichnen sich Sozialversicherungen, Bund und Länder übrigens gern.
Dabei sind alle drei auch wesentliche Anbieter und Erbringer von
öffentlichen Gesundheitsleistungen." Diese Doppelposition versuchten
sie zulasten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auszuspielen.
Das erkläre die Pläne, nach denen öffentliche Krankenhäuser die
Stärkung der ambulanten Versorgung übernehmen sollten und nicht der
niedergelassene Bereich. "Anstatt die Spitalsambulanzen zu entlasten,
will man mit dem Ausbau tageschirurgischer Einrichtungen und neuen,
den Spitälern vorgelagerten ambulanten Einrichtungen ein
Konkurrenzsystem zu den niedergelassenen Fachärzten aufziehen", sagte
Wechselberger. Diesem Konzept entspreche auch die Schaffung neuer
gesetzlicher Rahmenbedingungen, die die Rücknahme bestehender
Kassenverträge ermöglichen sollen. (ar) (Forts.)
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