- 15.10.2012, 11:19:17
- /
- OTS0097 OTW0097
Expertenreform für Pensionssystem: Angriff auf soziale Sicherheit
Khol und Blecha orten Angriff auf Junge und Witwen
Utl.: Khol und Blecha orten Angriff auf Junge und Witwen=
Wien (OTS) - Pensionsexperten wie Ulrich Schuh vom industrienahen
"eco Austria"-Institut oder Bernd Marin - unterstützt von
Unterzeichnern wie dem ehemaligen Finanzminister Hannes Androsch oder
dem ehemaligen Grünen-Chef Alexander van der Bellen - haben ein
Pensionsmodell vorgestellt, das ohne Staatszuschüsse auskommen soll.
Das Modell stellt somit ausschließlich auf die Beitragsleistungen ab.
Ebenso sieht es das vage gehaltene Programm von Frank Stronach vor.
Zitat Ulrich Schuh zur Präsentation des Modells auf Ö1:
"Das Prinzip, so Schuh: Die entrichteten Beiträge sollen auf einem
persönlichen Konto gutgeschrieben und verzinst werden. Beim
Pensionsantritt könne dieses Kapital abgerufen und ausbezahlt werden.
"Wie bei einer Bank oder einem Sparbuch, nur eben vom Staat
verwaltet", so Schuh. Dabei sorge der Staat dafür, dass die
Verzinsung über der Inflationsrate liegt."
Zitat aus dem Programm von Frank Stronach:
"Durch ein Pensionskonto wird gewährleistet, dass der
Pensionsanspruch von jedem einzelnen selbst erwirtschaftet wurde."
Der Österreichische Seniorenrat, als gesetzlich anerkannte
Interessenvertretung von über 2 Millionen älteren Menschen, sieht
sich verpflichtet, die eigentlichen Hintergründe zu entlarven:
Dies ist ein Angriff auf das umlagefinanzierte Pensionssystem des
ASVG unter dem Vorwand der Unfinanzierbarkeit.
Unsere Antwort ist klar: Das Pensionssystem ist finanzierbar, ist dem
kapitalgedeckten Verfahren überlegen und sozialgerecht!
Wie sich "Pensionskosten" wirklich zusammensetzen
Staatszuschuss zu gesetzlichen Pensionen:
+ Staatsanteil der gesetzl. Pensionen = ASVG + Gewerbe + Bauern
+ Pensionen im Falle der Invalidität
+ Hinterbliebenenpensionen im Falle des Todes
+ Kosten der Rehabilitation im Falle der vorübergehenden
Erwerbsunfähigkeit
Kosten 2011: 6,69 Milliarden (inklusive: Kosten I-Pension +
BU-Pension für Frauen u. 60 und Männer u. 65: 3 Mrd.)
Politisch gewollte Ersatzleistungen des Staates
+ Ausgleichszulage / sog. Mindestpension
+ Ersatz für Kindererziehungszeiten
+ Ersatz für Wehrdienst- / Zivildienstzeiten
+ Ersatz für Arbeitslosenzeiten
Kosten 2011: 2,24 Milliarden (inklusive: Kosten AZ: 975 Mio. Kosten
Präsenzdienst + Kindererz.: 1,27 Mrd.)
Kosten für Beamtenpensionen
+ Staatsanteil der Pensionen (eigentlich Ruhegenüsse) der Beamten
(wie ASVG)
+ Dienstgeberanteil zu diesen Pensionen
Kosten 2011: 6,50 Milliarden (8 Mrd Ausgaben - 1,5 Mrd Einnahmen)
Als "wirkliche" Pensionskosten bleiben daher: 3,7 Milliarden Euro!
Bundesbeiträge als Teil der gesellschaftlichen Solidarität
Ein Ziel des genannten Modells ist es also, den Bundesbeitrag zur
Pensionsversicherung entbehrlich zu machen. Ein völliger Verzicht auf
den Bundesbeitrag ist strikt abzulehnen. Der Bundesbeitrag ist eine
der drei Säulen der Finanzierung des Systems.
Die Bedeutung der "Sozialen Sicherheit" als wichtige Säule der
Demokratie kommt auf diese Weise zum Ausdruck. Ohne Bundesbeitrag
kann die gesetzliche Pensionsversicherung ihre umfangreichen Aufgaben
trotz einschneidender Reformen nicht erfüllen.
Hinsichtlich der jüngst verbreiteten irreführenden Zahlen über die
Höhe des Beitrages des Bundes ist eine objektive Betrachtung
notwendig. Der Staatszuschuss zu den Pensionen ist nicht der
Ausgleich eines Defizits der Pensionsversicherung. Denn unser
Pensionssystem beruht grundsätzlich auf Beiträgen der Arbeitnehmer,
der Dienstgeber und des Staates. Der staatliche Pensionsbeitrag ist
weit geringer als das bei Schaffung des ASVG ursprünglich konzipierte
Drittel und liegt derzeit bei rund 24%. Überdies ist der
Staatszuschuss mit systemfremden Beträgen überfrachtet, hier ist
Transparenz gefordert.
Betrug an der Jugend
Wer die Entwicklung der kapitalgedeckten Zusatzpensionen und
Pensionskassen der letzten Jahre kennt, kann den Vorschlag, die
Kapitalquote der gesetzlichen Pensionsversicherung zugunsten dieser
2. Säule zu senken, nur völlig unverständlich bzw. geradezu obszön
nennen. Mehrere Staaten in Europa haben vorgemacht, wie es nicht
geht. Man beachte vor allem die Aussage Schuhs, dass "der Staat dafür
(sorge), dass die Verzinsung über der Inflationsrate liegt". Wie
bitte wird das garantiert?
Wer den Staatszuschuss zu den Pensionen weiter reduzieren oder
sogar gänzlich streichen will, muss offen aussprechen: "Ich will
nicht, dass allgemeine Steuern für Pensionsleistungen verwendet
werden! Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen die gesamte Finanzierung
alleine stemmen!"
Die Jungen leisten heute und in Zukunft ihre Beiträge für die
Finanzierung des bestehenden umlagefinanzierten Systems. Bei einem
Abgehen von diesem Prinzip müssen diese zusätzlich noch ihre eigene
Altersversorgung zur Gänze selbst "erarbeiten", ohne dann einen
Beitrag aus Steuermittel erwarten zu können, wenn sie in Pension
sind. Der vorgeschlagene Bruch des Generationenvertrages ist ein
Betrug an der Jugend und besonders verwerflich, da diese doppelt zur
Kasse gebeten werden.
Auf die Witwenpension kann (noch) nicht verzichtet werden
Ebenso abzulehnen ist der Vorschlag, Witwenpensionen durch
Ehegattensplitting zu ersetzen. Die Witwenpensionen sind weder
derzeit noch in den nächsten 10 bis 15 Jahren verzichtbar. Die
Berücksichtigung der Restlebenserwartung bei der Pensionsbemessung
ist abzulehnen. Zusätzlich zur lebenslangen Durchrechnung würde
dieser Vorschlag zu einer weiteren Senkung des Pensionsniveaus
führen. Zur Bemessung dieser Restlebenserwartung müsste im Übrigen
wohl die so genannte "Unisex-Tabelle" (sprich der Durchschnitt der
Restlebenserwartungen von Männern und Frauen) verwendet werden, was
sich vor allem auf die Pensionen der Männer zusätzlich sehr negativ
auswirken würde.
Gerade der steigenden Restlebenserwartung wäre einfacher und
fairer durch Anhebung des faktischen Pensionsalters zu begegnen.
Im Falle der Invalidität müssten gemäß dem genannten Modell dann
AMS und Krankenkassen die Pensionsbeiträge für diese Person weiter
einzahlen, bis eine "Mindestpension" erreicht ist. Aber, wovon lebt
diese Person in der Zwischenzeit? Von der Mindestsicherung! Das
heißt: Wenn der Dachdecker mit 30 vom Dach fällt und fortan völlig
gelähmt ist, lebt er für den Rest seines Lebens von Mindestsicherung
und Ausgleichszulage. Sozialer Fortschritt sieht anders aus!
Weil Armutsbekämpfung den Staat etwas angeht
Als politisch gewollte Ersatzleistungen des Staates, also Kosten
für Ausgleichszulage (Armutsbekämpfung), den Ersatz für
Kinderziehungs-, Wehr- und Zivildienst sowie Arbeitslosenzeiten
fielen im Jahr 2011 in Summe 2,24 Milliarden Euro an, wobei die
Kosten für die Ausgleichszulage 975 Millionen und die Kosten für
Präsenzdienst und Kindererziehung 1,27 Milliarden betrugen. Diese
Ausgaben erfüllen gesellschaftliche Interessen, die den
Pensionistinnen und Pensionisten nicht angelastet werden können. Sie
dienen u.a. der Förderung der Bauern und Selbständigen, der
Landesverteidigung, der Kinderbetreuung, etc.
Weil Dienstgeberbeiträge auch vom Staat bezahlt werden müssen
Aufwendungen für die Beamtenpensionen sind Funktionskosten des
Staates und können nicht den Pensionisten angelastet werden. In den
Gesamtausgaben des Bundes sind die Pensions-Aufwendungen für den
Öffentlichen Dienst enthalten. Die Ausgaben betrugen rund 8
Milliarden Euro, denen Einnahmen von 1,5 Milliarden gegenüber
standen. Der Gesamtaufwand betrug daher 6,5 Milliarden. Zu den
Einnahmen zählen u.a. die Pensionsbeiträge der Bundesbediensteten,
Deckungsbeiträge der ÖBB sowie der Post AG und der
Pensionssicherungsbeitrag gem. § 13 a Pensionsgesetz.
Nachdem der Staat selbst Dienstgeber ist, müsste man seinen
Pensionsbeitrag ebenfalls (fiktiv) als Einnahme bewerten (fiktiver
Dienstgeberanteil), wodurch sich die Pensions-Aufwendungen nochmals
reduzieren würden.
Entscheidend ist, wann man wirklich in Pension geht
Die Schwächen unseres Pensionssystems sind bekannt und die
Seniorenvertreter weisen auch immer wieder darauf hin. In erster
Linie ist es das zu niedrige faktische Pensionsanfallsalter und in
zweiter Linie der bisher offenkundig zu leichte Zugang zur
Invaliditätspension. Zur Korrektur dieser Schwächen bedarf es aber
nicht der vorgeschlagenen Systemänderung. Alleine eine Rückkehr zum
Pensionsantrittsalter der frühen 70-er Jahre ließe die Kritik am
derzeitigen System für längere Zeit verstummen.
Maßnahmen die Erwerbsbeteiligung älterer Personen zu erhöhen, die
Gesundheit im Arbeitsleben zu erhalten und Invalidität zu verringern,
werden bereits umgesetzt. Aber auch durch die Streichung von Wegfall-
bzw. Ruhensbestimmungen bzw. durch das Auslaufen von
Frühpensionsmöglichkeiten könnten die Anteile älterer Arbeitnehmer
noch steigen.
Der Vorschlag, nur bis zum Erreichen der Mindesthöhe der
Ausgleichszulage arbeiten zu müssen, stellt keinen Beitrag zur
Anhebung des faktischen Antrittsalters dar und würde die Zahl der von
Altersarmut Betroffenen massiv erhöhen.
Auch wäre eine solche Vorgangsweise sozial sehr ungerecht:
Menschen in bestens bezahlten Berufen hätten schon nach wenigen
Arbeitsjahren die Anspruchsvoraussetzungen beisammen, könnten früher
in Pension gehen. Menschen in schlecht bezahlten Berufen müssten -
trotz häufiger körperlicher Belastung im Beruf - viel länger als
heute arbeiten, um endlich die entsprechende Mindesthöhe ihrer
Pension zu erreichen.
Hohe Pensionen? Die Hälfte lebt von weniger als 1.000,- Euro
brutto
Aussagen über das hohe Einkommensniveau von Personen im Alter von
66 bis 75 Jahren muss widersprochen werden. Mehrere seriöse
Untersuchungen der letzten Jahre haben ergeben, dass das
durchschnittliche Haushaltseinkommen der Pensionisten nur bei 60% des
Haushaltseinkommens von Aktiven liegt. Dieser Prozentsatz wird in den
nächsten Jahren durch die Pensionsanpassungen unter der
Inflationsrate noch sinken. Schon derzeit liegen 1,2 Millionen der
insgesamt 2,2 Millionen Pensionen in Österreich unter 1000 Euro.
Beschäftigung als Schlüssel zur langfristigen Pensionssicherung
Zur langfristigen Sicherstellung der Pensionen ist allem voran der
Erhalt einer hohen Beschäftigungsquote wichtig. Der Entwicklung des
Arbeitsmarktes ist daher besonderes Augenmerk zu schenken. Eine
Erhöhung der Beschäftigungsquote bei Älteren muss mittels Prävention
und Anreizsystemen erreicht werden.
Pensionen verstärkt vom Kapitalmarkt abhängig zu machen und damit
seine eigene finanzielle Zukunft in die Hände von Spekulanten zu
legen, führt in Krisenzeiten zu einem bösen Erwachen.
Nur ein leistungsfähiger Staat mit einer ökosozialen
Marktwirtschaft kann auf Dauer Pensionsleistungen garantieren, dazu
sind Beiträge aller zum Sozialsystem notwendig. Die Kaufkraft - auch
der künftigen Pensionistinnen und Pensionisten - zu erhalten, ist ein
treibender Motor der Wirtschaft auch in Krisenzeiten.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SER






