• 11.10.2012, 12:16:01
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  • OTS0175 OTW0175

Ziviltechnikerbestätigungen gemäß Wiener Prostitutionsgesetz

Mehrheitlich ordnungsgemäße Überprüfungen durch ZiviltechnikerInnen

Utl.: Mehrheitlich ordnungsgemäße Überprüfungen durch
ZiviltechnikerInnen=

Wien (OTS) - Seit Jänner 2012 sind Betreiber von Prostitutionslokalen
verpflichtet, ihre Räumlichkeiten überprüfen zu lassen. Das neue
Wiener Prostitutionsgesetz sieht u.a. vor, dass im Rahmen der
Meldepflicht von Prostitutionslokalen zwingend eine Bestätigung einer
Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers (das sind Architekten und
Ingenieurkonsulenten) vorzulegen ist, dass die baurechtlichen und
prostitutionsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Damit eine
rechtskonforme und verfahrensökonomische Behandlung gewährleistet
ist, wurden unter Mitwirkung der Kammer der Architekten und
Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland von
den zuständigen Magistratsabteilungen MA 62 und MA 36 gemeinsam mit
der Bundespolizeidirektion Wien auch entsprechende Formulare
erarbeitet, die von den ZiviltechnikerInnen zu verwenden sind.

Dieses seit Jänner neue Aufgabengebiet für ZiviltechnikerInnen,
die quasi hoheitlich als Urkundspersonen Überprüfungen vornehmen,
wird von der überwiegenden Zahl mit höchster Sachkunde ebenso
ordentlich wahrgenommen wie alle übrigen Tätigkeitsbereiche.

Freilich gibt es immer wieder "schwarze Schafe". Die Kammer der
Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und
Burgenland betont, dass Verfehlungen einiger weniger - unabhängig von
einem allfälligen Strafverfahren - vom Disziplinarausschuss der
Kammer standesrechtlich geahndet werden. Der Strafrahmen reicht dabei
bis hin zum Berufsverbot.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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