• 10.10.2012, 18:55:48
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"DER STANDARD"-Kommentar: "Kein wirklich großer Wurf" von Petra Stuiber

Die Richtung im Familienrechtspaket stimmt, es bleibt nur auf halbem Weg stecken - Ausgbe vom 11.10.2012

Utl.: Die Richtung im Familienrechtspaket stimmt, es bleibt nur auf
halbem Weg stecken - Ausgbe vom 11.10.2012=

Wien (OTS) - Das Positive zuerst: Es hätte schlimmer kommen können.
Der neue Entwurf zum Familienrechtsgesetz wirkt in der ersten
Durchsicht überlegt, einigermaßen ausgewogen und - mit Abstrichen -
auch stimmig. Die Ministerinnen Beatrix Karl und Gabriele
Heinisch-Hosek haben sich bemüht, das Kindeswohl ins Zentrum ihrer
Überlegungen zu stellen. Das ist grundsätzlich begrüßenswert. Ein
"großer Wurf", wie die beiden Ministerinnen selbst schwärmten, ist
ihnen freilich nicht gelungen. Es hätte einer werden können - hätte
man beiden Elternteilen nicht nur gleiche Rechte, sondern auch
gleiche Pflichten auferlegt. Etwa so: Chancengleichheit für Vater und
Mutter im Trennungsfall - aber auch die Chance für das Kind, ab
seiner Geburt von Mutter und Vater zu (annähernd) gleichen Teilen
betreut zu werden.
Das hätte bedingt, dass nicht nur legistisch repariert wird, was nach
einem EuGH- und einem VfGH-Urteil zwingend notwendig war - sondern
dass sich die Koalition zu einem modernen gesellschaftspolitischen
Gesamtkonzept durchringt. Soll heißen: Gemeinsame Karenzpflichten für
Mutter und Vater bei der Geburt des Kindes, gemeinsame Obsorge in
aufrechter Partnerschaft, und - im Normalfall - dann auch gemeinsame
Obsorge, wenn sich die Eltern trennen.
Ein solches Paket zu schnüren wäre eine lohnende und auch sehr
sinnvolle Aufgabe gewesen. Dann hätten es Familiengerichte im
Trennungsfall leichter, festzustellen, wie sehr sich die jeweiligen
Eltern tatsächlich über die Jahre für ihre Kinder engagierten. Denn,
auch das ist Arbeitsalltag von Familienrichtern: So mancher Vater
entdeckt seine Liebe zum Kind erst, wenn die Beziehung zur Mutter in
die Brüche gegangen ist - während er in aufrechter Ehe nicht auf die
Idee kam, in Karenz zu gehen, dem vergrippten Kind zuliebe
Pflegeurlaub zu nehmen oder einmal auf karriereträchtige Überstunden
zu verzichten. Insofern ist auch die nun vorgeschriebene, sechs
Monate dauernde, "Abkühlphase" zwischen streitenden Ex-Partnern mit
ein wenig Skepsis zu sehen: Ein halbes Jahr ist eine absehbare
Zeitspanne - wer da das große
Ich-bin-ein-engagierter-Elternteil-Feuerwerk abziehen will, hält das
wohl problemlos durch - schwierig für Familienrichter, von einer
sechsmonatigen Ausnahme-Performance auf den Normalfall zu schließen.
Überhaupt wird auf die Familienrichter einiges zukommen, wenn sie den
schwammigen Begriff "Kindeswohl" ernst nehmen. Denn das bedeutet:
viel Zeit investieren, viele Recherchen anstellen und viel nachdenken
über jeden strittigen Einzelfall, der als Akt vor ihnen landet. Ob
dieser Idealfall dann auch eintritt, hängt nicht zuletzt davon ab,
wie die Politik gedenkt, Richter künftig zu unterstützen.
Absichtserklärungen mit grässlichen Namen gibt es genug: So will die
Justizministerin die "Familiengerichtshilfe" ausbauen und den
Streitparteien "BesuchsmittlerInnen" zur Seite stelle. Die
grundsätzliche Ausrichtung stimmt zwar: Familiengerichte und
Jugendämter müssen stärker als bisher miteinander und diese wiederum
mit Kinderpsychologen und Mediatoren vernetzt werden, damit alle
Beteiligten in ihrem Trennungsstress und -schmerz tatsächlich nicht
auf das Wohl der Kinder vergessen.
Wie das funktionieren soll und ob das auch zusätzliche Planposten
bedeutet, darüber schwiegen sich die Ministerinnen bei der
Präsentation ihres "großen Wurfs" freilich aus.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST

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