• 10.10.2012, 12:41:40
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ÖAAB-Spitze begrüßt Einigung bei Familienrechtspaket

Mikl-Leitner: BM Karl konnte sich in den Verhandlungen zum Wohle der Kinder durchsetzen

Utl.: Mikl-Leitner: BM Karl konnte sich in den Verhandlungen zum
Wohle der Kinder durchsetzen=

Wien (OTS) - "Ich freue mich über die Einigung beim
Familienrechtspaket. Das Kindeswohl musste in der Vergangenheit viel
zu oft den Interessen von Erwachsenen weichen und war im
Familienrecht weder definiert noch verankert. Dank Justizministerin
Beatrix Karl finden die Bedürfnisse der Kinder nun ihren angemessenen
Platz in den Gesetzen. Denn Karl konnte sich in den Verhandlungen um
eine Familienrechts-Reform zum Wohle der Kinder durchsetzen. Bei
Familiengerichtsverfahren, bei der Obsorge, beim Kontaktrecht und
beim Namensrecht gibt es zukünftig Regelungen, die umfassende
Verbesserungen für die Kinder bringen", kommentiert Johanna
Mikl-Leitner, Bundesobfrau des ÖAAB, die von Justizministerin Beatrix
Karl vorgestellte Reform des Familienrechts.

ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger ergänzt: "Kinder haben ein Recht
auf Vater und Mutter und zwar unabhängig davon, ob die Eltern
verheiratet, getrennt oder unverheiratet sind. Hier bringt die Reform
des Familienrechts endlich den gesetzlichen Rahmen, der den
gesellschaftlichen Veränderungen des 21. Jahrhunderts Rechnung trägt.
Die gemeinsame Obsorge wird zum Regelfall und darüber hinaus erhalten
ledige Väter erstmals ein uneingeschränktes Antragsrecht auf die
Obsorge. Die Familiengerichtshilfe wird die Gerichtsverfahren
beschleunigen und eine Entfremdung des Kindes zu jenem Elternteil,
bei dem das Kind nicht lebt, vermeiden. Aus dem Besuchsrecht wird ein
Kontaktrecht, welches bei Bedarf von Besuchsmittlern zur besseren
Durchsetzung kontrolliert werden kann. Und durch die Möglichkeit
eines Doppelnamens für die ganze Familie wird die Familienidentität
gesteigert. All diese Neuerungen wurden unter dem Aspekt des
Kindeswohl ausgearbeitet und sind ausdrücklich zu begrüßen."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AAB

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