- 10.10.2012, 11:57:20
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Darabos: Sportförderung in Österreich wird auf völlig neue Beine gestellt!
Entwurf für neues Bundessportförderungsgesetz ist in Begutachtung
Utl.: Entwurf für neues Bundessportförderungsgesetz ist in
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Wien (OTS/BMLVS) - Die von Sportminister Norbert Darabos angekündigte
Neugestaltung der Sportförderung in Österreich nimmt konkrete Formen
an. Mit 9.10.2012 ging der Entwurf für das neue
Bundes-Sportförderungsgesetz in Begutachtung. Gemeinsam mit dem
Organisierten Sport wurde in den letzten Wochen intensiv am
Gesetzesentwurf gefeilt. "Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine
Einigung erzielen konnten. Wir haben die ExpertInnen-Forderungen im
Gesetz bestmöglich umgesetzt und ich bin zuversichtlich, dass wir mit
der neuen, effizienten und zielgerichteten Sportförderung den Sport
in Österreich langfristig erfolgreicher machen können", sagt
Sportminister Norbert Darabos.
Alle Fördernehmer erhalten durch das neue Gesetz genau definierte
Aufgaben, gefördert wird nach dem Leistungsprinzip und im Rahmen
eines zweistufigen Fördermodells mit Grundförderung und Maßnahmen-
und Projektförderung. Die Bundes-Fachverbände profitieren besonders
vom neuen Gesetz. Sie erhalten künftig 50% der Mittel aus den 80
Millionen Euro "Besonderer Bundessportförderung". "Das sind 20% mehr
als bisher", sagt Darabos, "Ich erwarte mir aber hier im Gegenzug von
den Fachverbänden eine stärkere Professionalisierung." Diese müssen
zukünftig mehrjährige Struktur- und Strategiekonzepte vorlegen.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzes ist der viel geforderte
"One Stop Shop", sprich eine Stelle, bei der sämtliche Förderungen
beantragt und abgerufen werden können. Der neue
Bundessportförderungsfonds wird die Verbände betreuen und die
Förderung professionell abwickeln. "Für die Verbände bedeutet dies
eine erhebliche administrative Erleichterung", sagt Darabos.
Auch der Forderung des Rechnungshofes nach mehr Transparenz trägt das
neue Gesetz Rechnung. Es ist eine Förderdatenbank vorgesehen, in der
sämtliche Förderungen öffentlich aufscheinen. Auch die Kontrolle wird
zukünftig neu geregelt sein. Anstelle der ehrenamtlich eingesetzten
Kontrollkommission wird in Zukunft ein zweistufiges Prüfverfahren
angewendet: Die inhaltliche Kontrolle durch den
Bundessportförderungsfonds und stichprobenartige Schwerpunktprüfungen
durch die Sektion Sport. Durch die nunmehr verstärkte inhaltliche
Kontrolle soll zukünftig Missbrauch von Fördergeldern möglichst
verhindert werden. "Das Geld soll direkt beim Sport und bei den
Sportlerinnen und Sportlern landen", so Darabos.
Die Begutachtung des neuen Bundes-Sportförderungsgesetzes wird vier
Wochen laufen. Nach dem parlamentarischen Prozess sollte das Gesetz
Anfang 2013 beschlossen werden und nach entsprechenden
Übergangsregelungen mit 1.1.2014 in Kraft treten.
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