- 10.10.2012, 10:53:03
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Russisch-orthodoxe Kirche - kriminelle Organisation im Sinne des § 278a StGB? HOSI Wien fordert Überprüfung durch Verfassungsschutz
Wien (OTS) - In Beantwortung des Schreibens der Homosexuellen
Initiative (HOSI) Wien, mit dem sie den am 6. August 2012 von der
Initiative "Religion ist Privatsache" eingebrachten Antrag auf
Aufhebung der gesetzlichen Anerkennung der russisch-orthodoxen Kirche
(ROK) unterstützt hat, ließ uns die zuständige Bundesministerin
Claudia Schmied am 4. Oktober mitteilen, dass eine derartige
Aufhebung im Gesetz nicht vorgesehen sei.
Dies bedeutet, dass die ROK nur durch entsprechende Änderung bzw.
Abschaffung des "Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der
griechisch-orientalischen Kirche in Österreich" ihren Status als
gesetzlich anerkannte Kirche in Österreich verlieren kann. Der
Gesetzgeber hat offenbar alles getan, um eine demokratische Kontrolle
dieser Kirchen oder gar eine Aberkennung ihres offiziellen Status zu
verunmöglichen. Deshalb haben sich die beiden Initiativen
entschlossen, als ersten Schritt die anti-demokratischen und im
Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehenden
Aktivitäten dreier orthodoxer Kirchen in einer ausführlichen
Sachverhaltsdarstellung dem Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT) anzuzeigen, und dieses ersucht,
entsprechende Überprüfungen durchzuführen.
Seit dem Vorjahr ist es in Österreich aufgrund des novellierten §
283 StGB eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu
ahnden ist, wenn jemand für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar u.
a. gegen eine aufgrund ihrer sexuellen Orientierung definierte Gruppe
von Personen zu Gewalt auffordert, aufreizt, hetzt oder sie in einer
die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft. "Und genau das tun
die orthodoxen Kirchen Russlands, Serbiens und Bulgariens, deren
Vertreter regelmäßig das Verbot der Regenbogenparaden in diesen
Ländern fordern bzw. im Fall Bulgariens dieses Jahr sogar zur Gewalt
gegen die ParadenteilnehmerInnen in Sofia aufgerufen haben",
begründet HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler die Befassung des
Verfassungsschutzes. "Die orthodoxen Kirchen in diesen Staaten
fordern also, Lesben, Schwulen und Transgenderpersonen grundlegende
Menschenrechte wie das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung nicht zu gewähren. Besonders erschwerend ist das im
Fall der Wiederholungstäterin ROK, zumal Russland im Vorjahr bereits
in drei Fällen wegen der Untersagung der Gay-Pride-Parade in Moskau
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
verurteilt worden ist." (Beschwerden Nr. 4916/07, 25924/08,
14599/09).
Solidarität mit der LSBT-Bewegung in diesen Ländern
"Für uns ist es daher in erster Linie ein Akt der Solidarität mit
der LSBT-Bewegung in diesen Ländern, immer wieder auf die
verfassungswidrigen, antidemokratischen, menschenrechtsfeindlichen
homophoben Angriffe und Aktivitäten dieser orthodoxen Kirchen
hinzuweisen. Deren österreichische Ableger sind von ihrer jeweiligen
Mutterkirche völlig abhängig, daher müssen sich auch die
österreichischen Behörden für diese Aktivitäten interessieren. Und da
die russisch-orthodoxe Kirche jüngst begonnen hat, auch im Ausland
homophobe Aktivitäten zu setzen - wie etwa anlässlich der
diesjährigen Regenbogenparade in Reykjavík - müssen wir auch in
Österreich wachsam sein und den Anfängen wehren. Jedenfalls ist es
unerträglich und nicht hinnehmbar, dass diese homophoben und
antidemokratischen Kirchen in Österreich unerhörte Privilegien
genießen", so Krickler weiter.
Kriminelle Organisation?
"Gerade, was die russisch-orthodoxe Kirche betrifft, erscheinen
uns alle Kriterien erfüllt zu sein, die im Sinne des § 278a StGB eine
kriminelle Organisation definieren, weshalb wir das BTV auch
aufgefordert haben, dies im Lichte der strafrechtlich relevanten
Aktivitäten der ROK näher zu überprüfen", betont Krickler. Laut §
278a StGB ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren
zu bestrafen, wer "eine auf längere Zeit angelegte
unternehmensähnliche Verbindung" gründet, "die, wenn auch nicht
ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung
schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche
Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen (...),
ausgerichtet ist, und dadurch (...) erheblichen Einfluss auf Politik
(...) anstrebt und die andere (...) einzuschüchtern (...) sucht."
"Es geht uns ausdrücklich nicht darum", betont Krickler
abschließend, "dass das BVT die ökonomischen Aktivitäten der ROK, die
ja auch ein veritables Wirtschaftsimperium ist, unter die Lupe
nimmt." Allein das private (!) Vermögen von Patriarch Kyrill I., des
Oberhaupts der ROK, soll sich konservativen Schätzungen zufolge ja
auf mindestens 200 Millionen US-Dollar belaufen. Manche Berichte (z.
B. "Die Presse" vom 14. August 2012) nennen sogar die unvorstellbare
Summe von fünf Milliarden Dollar. "Egal, welche dieser Summen stimmt
- uns scheint es schwer vorstellbar, dass Kyrill I. selbst 'bloß' 200
Millionen allein durch ehrliche Arbeit verdient hat."
HINWEIS: Die Sachverhaltsdarstellung ans BVT findet sich im Wortlaut
unter: www.hosiwien.at/?p=14849
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