- 09.10.2012, 10:21:14
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Unzulässige Preissteigerungen bei Viessmann
AKNÖ rät KundInnen, Verträge genau zu prüfen
Utl.: AKNÖ rät KundInnen, Verträge genau zu prüfen=
Wien (OTS/AKNÖ) - Der Energiesysteme-Erzeuger Viessmann hat in seinen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine unzulässige
Preisanpassungsklausel verankert. Die AKNÖ wurde durch einen
Konsumenten darauf aufmerksam, der deshalb für einen
Inspektionsvertrag um 199 Euro zuviel bezahlt hat. Dank AKNÖ hat er
das Geld nun zurückbekommen. Die AK-KonsumentenschützerInnen raten
Viessmann-KundInnen, ihre Verträge prüfen zu lassen.
Der Niederösterreicher Ernst H. hatte im Jahr 2004 für seine Heizung
bei der Firma Viessmann einen Inspektionsvertrag abgeschlossen. Der
damals vereinbarte Preis: 133,20 Euro. "Allgemeine
Geschäftsbedingungen wurden nicht vereinbart, der Kunde bekam auch
keine ausgehändigt", weiß AKNÖ-Konsumentenschützer Manfred Neubauer.
Zwischen 2004 und 2011 erhöhte die Firma laufend den Preis für die
Inspektion auf nunmehr über 187 Euro. Zusätzlich stellte das
Unternehmen 2011 eine "Bearbeitungsgebühr" von 6 Euro in Rechnung.
Die Begründung der Firma: Eine Klausel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Viessmann, wonach sich die Preissteigerungen
für die vereinbarte Leistung ausschließlich an den gestiegenen
Personal- und Sachkosten der Firma orientieren. "So eine Klausel ist
gesetzwidrig und nichtig, da sie nur einseitig von der Firma
Viessmann beeinflussbar und für die Kunden nicht nachvollziehbar ist.
Der Kunde wird dadurch grob benachteiligt", erklärt Neubauer das
Problem.
AKNÖ musste helfen. Weitere KundInnen betroffen?
Herr H. wandte sich mit seinem Problem an die AKNÖ. Zweimal mussten
die KonsumentenschützerInnen bei Viessmann intervenieren, damit der
Niederösterreicher 199 Euro, die er in den letzten sieben Jahren
zuviel bezahlt hatte, zurückbekommen konnte. Allerdings wies der
Anwalt der Firma darauf hin, dass diese direkte
Inspektionsvereinbarung mit Herrn H. eine Ausnahme darstellt, da
Viessmann hauptsächlich mit Unternehmen Verträge abschließt. Der
Vertrag des Niederösterreichers wurde außerdem vor ein paar Wochen
seitens der Firma Viessmann gekündigt. "Offenbar ist der Kunde für
manche Großfirmen nur solange König, als er nicht seine Rechte
einfordert. Für uns stellt sich deshalb die Frage, ob es außer Herrn
H. nicht noch viel mehr geschädigte KonsumentInnen gibt", so
Neubauer. Er appelliert an Viessmann-KundInnen, die Inspektions- oder
Wartungsverträge abgeschlossen haben, diese genau zu prüfen.
Übrigens, wer so wie Herr H. die aktuellen AGB auf der Website von
Viessmann suchen sollte, hat leider Pech, denn es gibt sie dort
einfach nicht. Man erhält sie nur auf Nachfrage. Und die AGB aus dem
Jahr 2004 sind im Unternehmen überhaupt nicht mehr vorhanden.
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