- 08.10.2012, 13:09:50
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ELGA-Gesetz - Gesundheitsminister Stöger: ELGA macht Gesundheitswesen fit für die Zukunft
Stöger und Rasinger präsentieren ELGA-Gesetz - Noch höhere Behandlungsqualität und Sicherheit für Patientinnen und Patienten - Höchster Datenschutz gewährleistet
Utl.: Stöger und Rasinger präsentieren ELGA-Gesetz - Noch höhere
Behandlungsqualität und Sicherheit für Patientinnen und
Patienten - Höchster Datenschutz gewährleistet=
Wien (OTS/SK) - Gesundheitsminister Alois Stöger hat heute, Montag,
in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit ÖVP-Gesundheitssprecher
Rasinger den Gesetzesentwurf für die Elektronische Gesundheitsakte
(ELGA) vorgestellt. ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen
und Patienten sowie Spitälern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten,
Apotheken, Pflegeeinrichtungen (einen gesicherten, orts- und
zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten - nämlich
Entlassungsbriefe, Labor, Radiologie, Medikamente - ermöglicht. Das
ELGA-Gesetz wird morgen im Ministerrat beschlossen. "ELGA macht unser
Gesundheitswesen fit für die Zukunft. Davon werden vor allem die
Patientinnen und Patienten profitieren", betonte Stöger. ****
Die Verhandlungen seien "nicht einfach" gewesen, daher freue es den
Minister besonders, "ELGA nun startklar machen zu können". Das
ELGA-Gesetz biete ganz neue Chancen für die Patientinnen und
Patienten, so der Minister: "Die Behandlungsqualität wird mit ELGA
noch besser und - was mir ganz besonders wichtig ist - noch
sicherer." Mit dem ELGA-Gesetz liege Österreich europaweit ganz vorn
und kann seine Vorreiterrolle als eines der besten Gesundheitssysteme
noch weiter ausbauen. Darüber hinaus werden "neue Maßstäbe im
Datenschutz" umgesetzt. Die Daten werden dezentral gespeichert, ihre
Speicherung unterliegt höchsten Sicherheitsstandards.
Wichtige Eckpunkte des ELGA-Gesetzes: Die Freiwilligkeit der
Teilnahme an ELGA bleibt für Patientinnen und Patienten aufrecht; sie
können unbürokratisch über eine Ombudsstelle aussteigen. Weiters
haben Patienten erstmals die Möglichkeit einzusehen, wer auf ihre
Daten zugegriffen hat. "Die Patientenrechte sind in jeder Hinsicht
gewahrt", unterstrich Minister Stöger. Auch die
Anwenderfreundlichkeit für Ärztinnen und Ärzte in Ordinationen und
Spitälern sowie für Apothekerinnen und Apotheker werde erhöht. Für
die Phase der Umstellung auf ELGA ist eine Anschubfinanzierung für
Ärztinnen, Apotheken und Privatkrankenanstalten geplant.
Für die Gesundheitsdiensteanbieter wie Spitäler, Ambulanzen und
niedergelassene Ärzte sieht ELGA ein grundsätzliches
"Verwendungsrecht" vor. Folgende Befunde bzw. Dokumente müssen
gespeichert werden: Labor- und Radiologiebefunde, Medikamente und
Entlassungsbriefe. Durch den Zugriff auf diese Daten werden
Doppelbefundungen und Doppelverordnungen vermieden, aber auch die
Verordnung von Medikamenten mit Wechselwirkungen verhindert - ein
wichtiger Faktor für die Patientensicherheit.
Spätestens Ende 2013/Anfang 2014 sollen Patienten Zugang zu ELGA
haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken und ab 2017
schließlich die Privatkrankenanstalten.
Der Gesundheitsminister bedankte sich bei den am Entstehen des
Gesetzes Beteiligten, u.a. SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine
Oberhauser, SPÖ-Abgeordnetem und Vorsitzendem des Datenschutzrats
Johann Maier und Mitarbeitern aus dem Ministerium, für ihren "Beitrag
zu mehr Qualität im Gesundheitswesen". (Schluss) bj/up
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