• 04.10.2012, 15:49:23
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10 Jahre Corporate Governance Kodex: "Selbstregulierung ist wirksam und der Mühe wert"

Comply or Explain-Prinzip und Freiwilligkeit als Eckpfeiler - Frauenquote wäre falsches Instrument

Utl.: Comply or Explain-Prinzip und Freiwilligkeit als Eckpfeiler -
Frauenquote wäre falsches Instrument=

Wien (OTS/PWK680) - "Selbstregulierung ist anpassungsfähig, wirksam
und der Mühe wert." Diese Bilanz zog Richard Schenz, Vizepräsident
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Kapitalmarktbeauftragter und
Vorsitzender des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate
Governance, am Donnerstag im Rahmen einer Festveranstaltung zum
zehnjährigen Bestehen des Österreichischen Corporate Governance
Kodex. Zahlreiche Vertreter von Banken, börsenotierten Unternehmen,
Experten und Interessierte, darunter IV-Präsident Georg Kapsch, Fritz
Mostböck, Präsident der ÖVFA, oder Erste Bank Vorstand Thomas Uher,
waren ins Haus der Wirtschaft gekommen, um die Entwicklung des Kodex
Revue passieren zu lassen und zukünftige Herausforderungen zu
beleuchten.

Schenz: " Der Kodex ist für Österreichs börsenotierte Unternehmen
ein freiwilliges Regelwerk für gute Unternehmensführung und
-kontrolle. Seit zehn Jahren wird das Aktien- und Kapitalmarktrecht
durch Regeln der Selbstregulierung auf Basis des Comply or Explain
-Prinzips ergänzt. Seit diesem Zeitpunkt besteht das österreichische
Corporate Governance System für börsenotierte Aktiengesellschaften
aus einem gesetzlichen Teil und dem sogenannten soft law des Kodex.
Die Stärkung der Corporate Governance durch freiwillige
Selbstregulierung ist ein permanenter dynamischer Prozess, der in den
vergangenen 10 Jahren seine Wirksamkeit unter Beweis gestellt hat.
Die Kapitalmarktteilnehmer haben die Chance zur Selbstregulierung
genutzt. Die Unternehmen haben den Kodex ernst genommen und gelebt.
Die Grundelemente dieses erfolgreichen Ansatzes wie die
Freiwilligkeit, das Comply or Explain-Prinzip sowie die
Einhaltungskontrolle durch Marktkräfte müssen auch in Zukunft
Eckpfeiler im österreichischen Corporate Governance System
darstellen."

Richtschnur für den Kapitalmarkt
"Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist zu einer
unverzichtbaren Richtschnur des österreichischen Kapitalmarkts und
der Unternehmensführung unserer börsenotierten Gesellschaften
geworden", unterstrich Justizministerin Beatrix Karl in ihrer
Festrede. Es entspreche dem Ansatz der Selbstregulierung und der
Selbstverpflichtung, dass die börsenotierten Unternehmen letztlich
bestimmen, welche Regeln sie angesichts der Erwartungen der
Investoren für sinnvoll halten, um im Wettbewerb zu bestehen. "Wie
wir in den letzten 10 Jahren beobachten konnten, war dieses Ziel eine
starke Triebfeder für die ständige Weiterentwicklung der
Kodexbestimmungen, die Umsicht und die Expertise des Arbeitskreises
haben das Ihre dazu beigetragen."

Zu von EU-Kommissarin Reding geforderten Frauenquoten zeigte sich
die Justizministerin kritisch: "Ein guter Geschlechtermix in
Aufsichtsräten und Vorständen kann für Unternehmen nur gesund sein.
Ich meine jedoch, es muss andere Möglichkeiten als gesetzliche
Verpflichtungen und vor allem viel Überzeugungsarbeit geben."

Quoten sind falsches Instrument
Auch aus der Sicht von Professor Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und
Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank AG, sind Quotenregelungen
abzulehnen: "Es liegt im ureigensten Unternehmensinteresse, Frauen in
Führungspositionen zu haben. Mit gesetzlichen Quoten können
unternehmensspezifische Bedürfnisse jedoch nicht erreicht werden."
Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der deutschen Kodex-Kommission
seien allein heuer neun Posten in Aufsichtsräten von DAX-Unternehmen
mit Frauen nachbesetzt worden.

"Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist sowohl aus
gesellschaftspolitischer und demografiepolitischer, als auch aus
ökonomischer Perspektive von großer Bedeutung für den
Wirtschaftsstandort Österreich", unterstrich Anna Maria Hochhauser,
Generalsekretärin der WKÖ. "Quotenregelungen sind aber nicht das
geeignete Instrument zur Förderung von Frauen."

Grundsätzlich müsse im Bereich Corporate Governance die
Ausgewogenheit zwischen Gesetz und Selbstregulierung gewahrt werden,
dies gelte auch gerade jetzt mit Blick auf die Märkte: "Wir müssen
alles tun, um das Vertrauen der Anleger wieder zu festigen", betonte
Hochhauser und verwies in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit des
Comply or Explain-Prinzips im Österreichischen Kodex.

Das dualistische System von Gesetzen und soft law soll aus Sicht
der EU künftig weiter beibehalten und berücksichtigt werden, sagte
Matthias Schmidt-Gerdts von der Europäischen Kommission. Und er
stellte klar: "Einheitliche europäische Gesetze zu Corporate
Governance oder einen einheitlichen Europäischen Kodex wird es nicht
geben." Die nationalen Kodizes seien sehr gut eingebettet in die
jeweiligen rechtlichen und kulturellen Gegebenheiten jedes Staates.
Derzeit würden Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz
diskutiert.

Dass sich gerade in diesem Bereich ein Spannungsfeld zwischen
Gesetz und Freiwilligkeit auftut, beleuchtete Müller eingehend: Der
österreichische Arbeitskreis und die deutsche Regierungskommission
seien sich darin einig, nicht die Blaupause für eine weitere oder gar
schärfere gesetzliche Regulierung zu liefern. "Zwänge zu einem
vorauseilenden Gehorsam würden die Glaubwürdigkeit unserer
unabhängigen Arbeit und die Seriosität unserer Mitglieder sehr
beeinträchtigen."

Sein Fazit: "Die Unternehmen sollten nicht ständig mit neuen
Leitlinien für gute Unternehmensführung belastet oder sogar
überfordert werden. Das gilt für gesetzliche Regelungen wie für
Kodex-Empfehlungen. Die Erfahrung zeigt, dass den Unternehmen eine
angemessene Zeit zur Umsetzung gegeben werden muss." (PM)

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