- 02.10.2012, 17:56:14
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"Die Presse" Leitartikel: "The Game" ist eben doch kein Spiel, von Florian Asamer
Ausgabe vom 03.10.2012
Utl.: Ausgabe vom 03.10.2012=
Wien (OTS/Die Presse) - Ein Jahr Haft pro veruntreuter Million. Diese
Faustregel könnte das Verhalten in den Graubereichen heimischer
Politik schlagartig und nachhaltig verändern.
Am Tag nach dem Urteil gegen den ehemaligen Kärntner ÖVP-Chef Josef
Martinz kann man auch so etwas wie Betroffenheit spüren. Das nicht
rechtskräftige Urteil ist, so empfinden es viele, unverhältnismäßig
hart ausgefallen. Fünfeinhalb Jahre Gefängnis unbedingt, das klingt
irgendwie nach richtigem Verbrechen. Und das ist das unerlaubte
Verteilen fremden Geldes an Parteien, Geschäftspartner und
Gleichgesinnte im öffentlichen Bewusstsein dieses Landes immer noch
nicht. Mit Untreue verbinden die meisten etwas augenzwinkernd
Verbotenes, ein Delikt für Kavaliere und alle, die es noch werden
wollen.
Doch ein Blick in das österreichische Strafgesetzbuch hätte schon
genügt: Auf Untreue mit einer Schadenssumme von über 50.000 Euro
steht die gleiche Strafe wie etwa auf Raub. Nämlich ein Jahr bis zehn
Jahre. Über einen eingesperrten Räuber wundert sich freilich kaum
einmal jemand. Der von der "Presse" befragte Experte Fuchs meint
übrigens, das übliche Strafmaß bei der Martinz zu Last gelegten
Schadenssumme (immerhin 5,7 Millionen Euro, 300.000 Euro war das
Birnbacher-Gutachten dann doch wert) betrage vier bis sechs Jahre.
Fünfeinhalb Jahre Haft ist an der oberen Grenze, aber nicht außerhalb
des Erwartbaren. Ein Jahr pro veruntreuter Million also. Das könnte
als Faustregel das Verhalten in der heimischen Politik schlagartig
und nachhaltig verändern.
Der zweite nach dem Schuldspruch häufig diskutierte Punkt betrifft
die Person des Verurteilten. Es habe mit Josef Martinz wieder nur ein
- Verzeihung - kleines Kärntner Würschtl erwischt. Die großen
Würschteln (auch die aus Kärnten) liefen dort und auf Bundesebene
nach wie vor frei herum. Auch dieser Einwand entspringt einer
Sichtweise, die auf Verharmlosung aus ist. Martinz war bis vor Kurzem
immerhin ÖVP-Chef in Kärnten und Mitglied der dortigen
Landesregierung. Sein Rücktritt erfolgte erst, als dem Angeklagten im
Laufe des Verfahrens langsam dämmerte, dass er aus dieser Nummer
nicht mehr so ohne Weiteres herauskommen würde. Nicht eine Minute
früher. In so exponierten politischen Positionen sollte man in seinem
Verhalten als Vorbild taugen, zumindest aber verlässlich wissen, wann
die Linie zum Kriminellen hin überschritten ist. Insofern hat es mit
dem inzwischen zurückgetretenen Politiker kein bloßes Bauernopfer
erwischt.
Vieles spricht aber dafür, dass der Ex-VP-Landeschef noch im Amt
wäre, hätte er sein Unwesen in der Bundespolitik oder einer
mächtigeren Landesorganisation getrieben. Denn wie im derzeit gerade
noch laufenden Korruptions-U-Ausschuss im Parlament am Wiener Ring
anschaulich wird, ist die Sumpfdotterblume keine ausschließlich
kärntnerische Spezies. Ihr Bestand ist auch in Restösterreich
ungefährdet.
Natürlich ist es aber viel einfacher, Summen wie die im
Birnbacher-Prozess genannten Millionen Euro über große
organisatorische Flächen (wie sie Vorfeldorganisationen,
halbstaatliche Unternehmen und sonstige politiknahe Netzwerke bieten)
in Parteien einzuspielen und so auf verschiedene Begünstigte
aufzuteilen. In Kärnten mussten die mickrige ÖVP und die außerhalb
des etablierten Systems agierende (Haider-)FPÖ-Nachfolgeorganisation
mangels geeigneter Infrastruktur den patscherten Weg über ein
zwanzigfach überteuertes Gutachten nehmen. Das ist keine
Entschuldigung, aber vielleicht doch eine Erklärung dafür, dass es in
jüngster Zeit noch keinen wirklich großen Fisch erwischt hat.
Vieles spricht jedenfalls dafür, dass dieses Urteil mehr bewirken
könnte als alle halbherzigen Antikorruptionsgesetze, zu früh
abgedrehten Untersuchungsausschüsse und unfreiwillig komischen
freiwilligen Verhaltenskodizes zusammen. Nämlich das Bewusstsein
dafür schärfen, wo die Politik endet und die Kriminalität beginnt.
Für Josef Martinz ist es bitter, diese Lektion auf die denkbar
härteste Tour lernen zu müssen. Die Justiz sollte den eingeschlagenen
Weg dennoch fortsetzen. Gut möglich, dass dann drastische
Verurteilungen bald nicht mehr notwendig sind. Als Abschreckung sind
Strafen ja unter anderem auch gedacht.
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