- 01.10.2012, 14:42:28
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- OTS0221 OTW0221
Vorbeugung psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz ist Aufgabe von Arbeitspsychologen
Wien (OTS) - Die Prävention psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz
ist Kernkompetenz von Arbeitspsychologen, so der Berufsverband
Österreichischer PsychologInnen, der damit auf das öffentlich
geäußerte Vorhaben der Ärztekammer, zur Vorbeugung von psychischen
Erkrankungen, wie etwa Burnout, gezielt Arbeitsmedizinern einsetzen
zu wollen, reagiert.
Die im Begutachtungsentwurf der Verordnung über die
arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzten (AMED) vorgesehene
30-stündige Aufschulung von Arbeitsmedizinern im Bereich der
Arbeitspsychologie darf keinesfalls mit der universitären Ausbildung
samt postgradueller Zusatzqualifikation von Arbeitspsychologen
gleichgestellt werden!
Die Formulierung in der Verordnung führt zur irrigen Annahme, es
seien psychologische Kompetenzen vorhanden, die tatsächlich nicht
vermittelt wurden und in der Folge zu Maßnahmen, die nicht dem
aktuellen Wissensstand entsprechen, so der BÖP in Übereinstimmung mit
der Arbeits- Organisations- und Wirtschaftspsychologieplattform der
Uni Wien, Graz, Innsbruck und Klagenfurt. Leidtragende wären
Betroffene am Arbeitsplatz.
Der BÖP wiederholt daher seine Forderung, die Arbeitspsychologie
als 3. Säule in Prävention und Versorgung von Arbeitnehmern zu
etablieren!
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