• 01.10.2012, 11:49:00
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Stöger: Krankengeld für Selbstständige wird Realität

Sozialversicherungsnovelle bringt überdies Ausbau der Leistungen in Zahnambulatorien

Utl.: Sozialversicherungsnovelle bringt überdies Ausbau der
Leistungen in Zahnambulatorien=

Wien (OTS) - "Die Absicherung der Menschen im Krankheitsfall ist ein
wichtiger Teil der österreichischen sozialpolitischen
Erfolgsgeschichte. Mit der Einführung eines Krankengelds für
Selbstständige ist nun ein weiterer wichtiger Schritt gelungen",
freut sich Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich des
Begutachtungsbeginns des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes
2012.

"Einzelunternehmer und kleine Unternehmer brauchten im Krankheitsfall
dringend Unterstützung. Mit der geplanten gesetzlichen Änderung wird
diese finanzielle Absicherung im Krankheitsfall gewährleistet", so
Stöger weiter. Die Novelle beinhaltet, dass selbständig
Erwerbstätige, die entweder keine oder weniger als 25 Dienstnehmer
beschäftigen, hinkünftig im Krankheitsfall ab dem 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit eine tägliche Geldleistung in der Höhe von rund 27
Euro erhalten. Dieser Betrag wird jährlich valorisiert. "Damit ist es
mir gelungen, eine langjährige Forderung der Betroffenen umzusetzen.
Über 320.000 Menschen werden davon profitieren. Während andere Länder
in Krisenzeiten bei Sozialleistungen Kürzungen vornehmen, investiert
die österreichische Bundesregierung in die Gesundheit der Menschen in
unserem Land und stärkt damit den Sozialstaat", bekräftigt der
Minister.

Umfassende Ausweitung der Leistungen in Zahnambulatorien

Auch das Leistungsspektrum in Zahnambulatorien wird durch die neuen
gesetzlichen Regelungen massiv ausgebaut. "Bisher war das Angebot der
Zahnambulatorien der Krankenversicherungsträger gesetzlich
beschränkt. Diese Einschränkungen sind Geschichte; nunmehr dürfen die
Zahnambulatorien eine umfassende zahnmedizinische Versorgung
anbieten. Das bringt für die Patienten echte Wahlfreiheit zwischen
Ambulatorien und niedergelassenen Zahnärzten, es belebt den
Wettbewerb und erweitert das Leistungsangebot", erklärt der
Gesundheitsminister.
In der Novelle sind überdies noch weitere Neuregelungen enthalten: So
werden in Zukunft die Leistungsinformationen der
Krankenversicherungsträger auch in elektronischer Weise abrufbar
sein. Des Weiteren wird der Personenkreis für den
Unfallversicherungsschutz bei Wegunfällen auf dem Weg in die Schule
oder den Kindergarten erweitert. So wird künftig auch die Begleitung
von Pflegekindern mit einbezogen oder etwa die Begleitung durch
Nachbarn, die mit der Aufsicht der Kinder betraut sind. Aktualisiert
und erweitert wird auch die Liste der Berufskrankheiten. Und
schließlich entfällt mit der Neuregelung auch die E-Card-Gebühr für
Angehörige. Diese müssen bis dato ein jährliches Serviceentgelt in
der Höhe von 10 Euro entrichten .

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