• 01.10.2012, 10:48:46
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SVA: Wichtiger Schritt zur neuen Krankengeld-Regelung für Selbständige

Gesetzesänderung geht in Begutachtung, bessere Absicherung für Unternehmer/innen

Utl.: Gesetzesänderung geht in Begutachtung, bessere Absicherung für
Unternehmer/innen=

Wien (OTS) - Ein langer Weg biegt in die Zielgerade - das neue
Krankengeld-Modell für Selbständige geht in Begutachtung und könnte
damit schon mit Jänner 2013 in Kraft treten. Es wurde in enger
Zusammenarbeit des zuständigen Gesundheitsministeriums mit der SVA
(Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) erarbeitet und wird
Selbständigen endlich eine bessere soziale Absicherung bieten.

"Eine längere Krankheit oder ein Unfall kann sehr schnell
existenzbedrohend gerade für kleinere Betriebe sein", so Peter
McDonald, Obmann-Stellvertreter der SVA. "Eine bessere finanzielle
Absicherung ist deshalb nicht nur eine wichtige Sozialmaßnahme für
Unternehmer und ihre Familien, sondern auch ein wichtiges
Sicherungsnetz für die heimische Wirtschaft und ihre Arbeitnehmer."

Im Gegensatz zu unselbständig Beschäftigten, die im Krankheitsfall
durch Engeltfortzahlung und Krankengeld abgesichert sind, gibt es für
Unternehmer gegenwärtig nur die Möglichkeit einer freiwilligen
Zusatzversicherung zur Abdeckung ihres Verdienstentgangs. Die SVA und
Wirtschaftskammer haben deshalb schon länger eine Gleichstellung
gefordert und lange mit dem Gesundheitsministerium verhandelt.
"Wirtschaftsminister Mitterlehner hat diese Forderung tatkräftig mit
vollem Einsatz unterstützt und mit gemeinsamen Kräften konnte nun
eine gute Lösung für die heimischen Wirtschaftstreibenden gefunden
werden."

"Wir freuen uns, dass in den Verhandlungen nun der entscheidende
Durchbruch gelungen ist. Gesundheitsminister Stöger hat die Bedeutung
des neuen Modells für die heimische Unternehmerschaft und den
Wirtschaftsstandort erkannt und setzt mit dem Gesetzwerdungsprozess
einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung."

Anspruchsberechtigt sollen künftig Unternehmer sein, die weniger
als 25 Dienstnehmer beschäftigen. Sie werden eine Geldleistung von
ca. 27 Euro pro Tag bekommen, ausgezahlt ab der 7. Woche der
Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von insgesamt 20 Wochen - die
gesamte Geldleistung kann damit fast 4.000 Euro betragen. Für die
Zeit davor und zusätzlich soll es weiter die freiwillige
Zusatzversicherung ab dem 4. Tag der Krankheit geben. Neu ist hier
eine Mindesthöhe von ca. 27 Euro pro Tag. Die Finanzierung des neuen
Krankengeld-Modells in der Höhe von ca. 20 Mio. Euro erfolgt über die
AUVA.

SVA Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)
ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Unternehmerinnen
und Unternehmer. In ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche
Krankenversicherung der Selbständigen betreut die SVA rund 700.000
Anspruchsberechtigte (davon 340.000 Aktive, 130.000 Pensionisten und
230.000 Angehörige), in ihrer Zuständigkeit für die gesetzliche
Pensionsversicherung 360.000 Anspruchsberechtigte (300.000
Gewerbetreibende und 60.000 Freiberufler).

Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVA auf
Kundennähe, effiziente, schlanke Verwaltung und Aktionen wie "Fit zu
mehr Erfolg" und den einzigartigen "SVA Gesundheitshunderter", welche
den Versicherten Motivation zur aktiven Prävention geben. Als erste
Sozialversicherung legt die SVA den Fokus auf die Gesundheitsvorsorge
und bietet mit der Gesundheitsversicherung "Selbständig Gesund"
umfassende Vorsorgeleistungen an, die auf freiwilliger Basis beim
Gesundbleiben oder -werden unterstützen.

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