• 30.09.2012, 08:37:31
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BZÖ-Petzner: Bundesregierung greift BZÖ-Forderung nach Rückzahlsperre für Hypo-Milliarden auf

Klage der Republik dokumentiert Versagen bei Hypo-Notverstaatlichung: Statt Rückzahlsperre sprach Finanzministerium gegenüber BayernLB Rückzahlgarantie aus!

Utl.: Klage der Republik dokumentiert Versagen bei
Hypo-Notverstaatlichung: Statt Rückzahlsperre sprach
Finanzministerium gegenüber BayernLB Rückzahlgarantie aus!=

Wien/Klagenfurt (OTS) - "Die Nichtigkeitsklage der Republik
Österreich gegen einen Beschluss der EU-Kommission in Sachen Hypo
Alpe Adria dokumentiert erstmals schwarz auf weiß das Versagen der
damaligen Bundesregierung und des ehemaligen ÖVP-Finanzministers
Josef Pröll im Zusammenhang mit der Hypo-Notverstaatlichung im Jahr
2009. Die Nichtigkeitsklage bestätigt aber auch die Richtigkeit der
BZÖ-Forderung nach einer Rückzahlsperre für die Hypo-Milliarden",
erklärt heute, Sonntag, der stellvertretende BZÖ-Klubobmann NRAbg.
Stefan Petzner, dem die gesamte Klage vorliegt und führt dazu aus:
"Was ich seit Jahren sage und was bisher seitens des
Finanzministeriums immer abgestritten wurde, kann man nun auf Seite 6
in der Klage der Republik nachlesen. Nämlich, dass die BayernLB zum
Zeitpunkt der Notverstaatlichung insgesamt über 4,5 Milliarden Euro
an Darlehen in die Hypo Alpe Adria gesteckt hatten. Heißt im
Klartext: Finanzminister Josef Pröll hätte im Zuge der
Notverstaatlichung diese 4,5 Milliarden Euro für Österreich sichern
können, ja müssen. Zumal es weiter auf Seite 9 der Klage heißt, dass
diese gesamten Darlehen als Eigenkapital ersetzend zu qualifizieren
gewesen seien und daher nicht zurück gezahlt werden hätten dürfen",
erklärt der stellvertretende BZÖ-Klubobmann. Mehr noch: In diesem
Zusammenhang greife die Republik sogar seine, Petzners, erst wenige
Wochen alte Forderung nach einer Rückzahlsperre für die
Hypo-Milliarden auf und bestätige die Rechtsauffassung des BZÖ, dass
es dafür auch eine gesetzliche Handhabe gebe sowie die Republik
längst eine Rückzahlsperre hätte verhängen müssen.

Wörtlich heißt zur Rückzahlsperre im Text der Klage: "Die
Qualifikation als Eigenkapitalersatz hätte zur Folge gehabt, dass die
Rückzahlungssperre nach § 14 Absatz 1 des österreichischen
Bundesgesetzes über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen
(...) eingetreten wäre und die BLB diese Darlehen von der HBInt nicht
rückfordern hätte dürfen, solange sich die HBInt in der Krise befand
(...) Da die BLB zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung
Gesellschafterin der HBInt war, könnten diese Darlehen somit nicht
nur von einer Rückzahlungssperre betroffen gewesen sein und hätten
geleistete Rückzahlungen zurückgefordert werden müssen, sondern
könnte diese Rückzahlungssperre weiterhin aufrecht sein."

Petzner: "Gemacht hat die Bundesregierung im Jahr 2009 aber das
genaue Gegenteil. Sie hat damals nicht nur auf die Verhängung einer
RÜCKZAHLSPERRE verzichtet, sondern gegenüber der BayernLB per
Notverstaatlichungsvertrag sogar eine RÜCKZAHLGARANTIE für die
aushaftenden Milliarden zugesprochen. Ein schwerer Fehler, der durch
die EU-Kommission insofern bestätigt wird, als dass die Kommission
diese Zusicherung als Beihilfe auf Kosten des österreichischen
Steuerzahlers an den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik
Deutschland wertet! Ein Fehler, der den österreichischen Steuerzahler
über vier Milliarden Euro gekostet hat!" Dass man nun seitens
Österreich in der Klage wörtlich argumentiere, es hätte 2009 "keine
Anhaltspunkte für eine Qualifikation der Darlehen als Eigenkapital
ersetzend gegeben", sei schlichtweg eine glatte Lüge und bestätige in
Wahrheit nur, dass sich die Republik und Pröll von den Bayern
schlichtweg über den Tisch ziehen und täuschen habe lassen. Die
weitere Rechtsmeinung der Republik im Text der Klage dazu, es sei nie
beabsichtigt gewesen, eine österreichische Beihilfe gegenüber Bayern
zu leisten, wirke dazu geradezu hilflos, stümperhaft und peinlich,
sagt Petzner.

Zusammenfassend betrachtet sei diese Nichtigkeitsklage, so der
stellvertretende BZÖ-Klubobmann, "ein amtliches Dokument des
Versagens des damaligen Finanzministers Josef Pröll und der
rot-schwarzen Bundesregierung. Ein Versagen, das den österreichischen
Steuerzahler über vier Milliarden Euro gekostet hat und ein Versagen,
für das sich die rot-schwarzen Herrschaften noch strafrechtlich zu
verantworten haben werden. Nicht zuletzt ist mit dieser
Nichtigkeitsklage aber auch amtlich dokumentiert, dass es sich bei
der Hypo-Pleite um keinen Kärntner Banken-Skandal handelt, sondern
einen der größten und noch dazu schwer kriminellen rot-schwarzen
Banken-Skandal in der Geschichte der Zweiten Republik."

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