- 28.09.2012, 11:01:18
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Anwaltstag 2012: Rechtsanwälte als Brückenbauer zwischen Bürgern und Staat -BILD
ÖRAK-Präsident Wolff: "Es geht nicht mehr nur um die Vertretung vor Gericht. Es geht insbesondere um den Einsatz für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger im politischen Diskurs."

Utl.: ÖRAK-Präsident Wolff: "Es geht nicht mehr nur um die
Vertretung vor Gericht. Es geht insbesondere um den Einsatz
für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger im politischen
Diskurs."=
Linz (OTS) - "Wir sind die Schmiede eines funktionierenden
Rechtsstaates. Wir sind stählerne Brücke zwischen individuellen
Bürgerrechten und staatlichen Behörden." Mit diesen Worten eröffnet
Dr. Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Freitag-Vormittag in der Linzer
voestalpine Stahlwelt den diesjährigen Anwaltstag. Über 200
Spitzenvertreter aus Justiz, Politik und Wirtschaft nehmen an der
Fachtagung der Rechtsanwälte teil, die jedes Jahr in einem anderen
Bundesland stattfindet.
In seiner Eröffnungsrede betont Wolff die zentrale Aufgabe der
Rechtsanwaltschaft. Es gehe schon lange nicht mehr nur um die
Vertretung vor Gericht. Wichtiger denn je sei der unumwundene Einsatz
der Rechtsanwälte für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger im
politischen Diskurs. "Wir kämpfen für die Einhaltung der Grundrechte,
bekennen uns bedingungslos zur Rechtsstaatlichkeit und arbeiten an
einem barrierefreien Zugang zum Recht", so Wolff. Authentisch sei man
vor allem deshalb, weil der Rechtsstaat zugleich auch Grundlage für
den Rechtsanwaltsberuf ist. "Ohne Rechtsstaat kein Rechtsanwalt", so
Wolff.
In der Vertrauenskrise, in der sich der Rechtsstaat derzeit befindet,
sieht Wolff eine Herausforderung die nur gemeinsam zu lösen sei. Je
größer der Grad der Rechtsstaatlichkeit in einem demokratischen Staat
ist, desto größer werde auch das Vertrauen der Bürger in diesen Staat
sein. Die oftmals lautstark vorgetragene Kritik der Rechtsanwälte an
der Politik sei stets konstruktiv und zugleich Arbeitsauftrag und
Vertrauensbeweis. "Wir Rechtsanwälte üben nicht Kritik um
Wählerstimmen zu gewinnen. Wir sind kein politischer Mitbewerber und
sind daher auch keinen politischen Zwängen ausgesetzt. Wenn wir
kritisieren, dann nur des Rechtes wegen", so Wolff. Er sei überzeugt,
dass es auch tatsächlich möglich ist, gemeinsam mit der Justiz und
den politischen Entscheidungsträgern einen Weg zu finden, der die
Bürgerrechte sichert, stärkt und ausbaut. Verbesserungsbedarf bestehe
allerdings in vielen Bereichen.
Dorniger Zugang zum Recht; Wolff: "Justiz darf kein auf Profit
ausgerichtetes Unternehmen sein!"
Den Zugang zum Recht bezeichnet Wolff als "dornig und voller schwer
überwindbarer Hindernisse". Die Gebührenlast sei groß, zugleich
würden aber Serviceleistungen zurückgefahren. Dass sich die Justiz
auf ihrer Website selbst als "Großunternehmen" bezeichnet, missfällt
dem Präsidenten der Rechtsanwälte. "Die Justiz ist kein auf Profit
ausgerichtetes Unternehmen und darf dies auch nicht anstreben", macht
Wolff deutlich. Die vergangene Woche präsentierte CEPEJ-Studie des
Europarates zeige, dass Österreichs Justiz 110 Prozent ihrer Ausgaben
aus Gerichtsgebühren finanziert. Der europäische Durchschnitt liegt
bei 22 Prozent. "Das ist kein Grund zum Feiern!", mahnt Wolff. Es
bedeute nichts anderes als die Abkehr vom Äquivalenzprinzip, wonach
die Gebühren angemessen die mit der Erbringung einer staatlichen
Leitung verbundenen Kosten zu decken haben. Wer sich gegen eine
überhöhte Handyrechnung wehrt, einen Besuchsrechtsantrag einbringt
oder einen Grundbuchsauszug benötigt, bezahle nicht unbeträchtliche
Gerichtsgebühren ins allgemeine Budget um Löcher im Staatshaushalt zu
stopfen. "Der Bürger bezahlt also in Wahrheit eine versteckte
Steuer", so Wolff. Österreich sei hier unter den 47 Mitgliedstaaten
des Europarates Saulus und nicht Paulus.
Wolff: "Neue Eintragungsgebühr ist ungebührlich!"
Als aktuelles Beispiel nannte Wolff den Entwurf einer
Nachfolgeregelung der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen
Eintragungsgebühr im Grundbuch. Diese ist fällig, sobald ein neuer
Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen wird. Statt dem
dreifachen Einheitswert soll künftig der Verkehrswert als
Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Dies führe zu einer
erheblichen Mehrbelastung der breiten Bevölkerung, so Wolff. "Künftig
wird zumindest das Doppelte zu bezahlen sein, in einigen Fällen ein
Vielfaches". Dafür dass ein Beamter den Namen des neuen Eigentümers
im elektronischen Grundbuch einträgt. "Das ist ungebührlich, eine
EintragungsUNgebühr", kritisiert Wolff und hält es für überfällig,
"den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und stattdessen auf die
Gebührenbremse zu steigen". Auch 60 Cent pro kopierter Aktenseite
seien noch immer zu viel. Dringend benötigt werde der digitale Akt in
Zivil- und Strafsachen. Außerdem fordert Wolff eine Deckelung der
Gerichtsgebühren bei hohen Streitwerten und eine Abschaffung der
Vergleichsgebühr.
Wolff: "Eine sich selbst finanzierende Justiz ist
rechtsstaatlicher Unfug!"
Dass aus rein budgetären Erwägungen die Dauer des Gerichtspraktikums
sowie die Bezahlung der Gerichtspraktikanten drastisch gekürzt
wurden, sei angesichts der jährlich steigenden Gebühreneinnahmen ein
Unding. Wolff appelliert zur alten Regelung zurückzukehren.
Grundsätzlich sei eine sich selbst finanzierende Justiz
rechtsstaatlicher Unfug, auf den man nicht stolz zu sein brauche.
Niemand würde auf die Idee kommen zu fordern, die Polizei müsse
kostendeckend arbeiten und sich über Strafmandate finanzieren. "Der
Staat hat den Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger zu
erfüllen und für Rechtsfrieden zu sorgen", so Wolff. In Europa sei
Österreich mit einer Kostendeckung von 110 Prozent nicht deswegen
einzigartig, weil wir als einzige den richtigen Weg eingeschlagen
hätten. "Das erinnert mich ein wenig an die hunderten Geisterfahrer,
die dem eigentlich einzigen Geisterfahrer entgegenkommen. Darauf
brauchen wir nicht stolz zu sein!", so Wolff.
Österreich im Europavergleich Nachzügler bei personeller
Ausstattung der Justiz
Sowohl im Bereich der Staatsanwaltschaft als auch an den Gerichten
sei die österreichische Justiz massiv unterbesetzt, so Wolff. Laut
CEPEJ-Studie kommen im europäischen Durchschnitt auf 100.000
Einwohner 11 Staatsanwälte. In Österreich sind es 4. "Noch weniger
Strafverfolger als in Österreich findet man in Ländern wie Andorra
und San Marino", so Wolff. Jeder Staatsanwalt hat hierzulande 1.602
Fälle pro Jahr zu bearbeiten, der europäische Durschnitt beträgt
hingegen 615. Auch bei der Anzahl an Richtern ist Österreich ein
Nachzügler. Knapp 18 Richter leistet sich die Republik pro 100.000
Einwohner. Der europäische Durchschnitt liegt bei 23. In Anbetracht
dieser Relationen könne man vor der Leistung der heimischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz nur den Hut ziehen, so
Wolff. Ihnen sei es zu verdanken, dass Österreich sehr schnelle
Erledigungszeiten, vor allem im streitigen Zivilverfahren (129 Tage)
hat. Noch besser würde die Justiz jedoch abschneiden, hätte man auch
entsprechende Personalressourcen. "Hier ist die Politik gefordert,
Geld für den Rechtsfrieden in diesem Land in die Hand zu nehmen und
nicht den Arbeitsanfall an den Gerichten durch überhöhte Gebühren zu
regulieren", fordert Wolff.
Gleichung "Weniger Gerichte = noch schnellere Verfahren" wird
durch CEPEJ-Studie klar widerlegt
Keinen Zusammenhang kann ÖRAK-Präsident Wolff zwischen einer
geringeren Anzahl an Gerichtsstandorten und schnelleren Verfahren
feststellen. Jene Länder, die als neues Vorbild bei der Anzahl an
Gerichtsstandorten genannt werden, sind genau diejenigen, die sich
mit wesentlich längeren Verfahrensdauern herumschlagen müssen",
erklärt Wolff und nennt Ungarn, die Slowakei, Kroatien, Deutschland,
Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Polen und Serbien als
Beispiele. Sie alle haben weniger Gerichte pro 100.000 Einwohner als
Österreich, die Verfahren dauern aber wesentlich länger als
hierzulande. Jedes Land habe eine eigene, historisch gewachsene
Gerichtsstruktur, die stark mit der Bevölkerungsdichte und
regionalen, geografischen Besonderheiten zusammenhänge. Wolff wünscht
sich eine auf Basis von evaluierten Ergebnissen geführte, offene und
zukunftsorientierte Diskussion über die österreichische
Gerichtsstruktur. Wolff: "Unser Ziel muss es sein, an der Spitze
Europas zu stehen, wenn es um Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und
Justizeffizienz geht". So wie die Skandinavier das europäische
Bildungsvorbild sind, müsse Österreich das europäische Maß aller
Dinge in der Justiz werden.
Auch in anderen Bereichen der Justizpolitik gilt: Mehr
Visionen für die Zukunft und Offenheit sowie Fairness in der
Diskussion
Auch in anderen Bereichen der Justizpolitik erhofft sich Wolff mehr
Visionen für die Zukunft und Offenheit sowie Fairness in der
Diskussion. Im Strafrecht sei es an der Zeit, endlich
Waffengleichheit herzustellen, zum Beispiel bei Gutachten. Der
Staatsanwalt bestellt und beauftragt den Sachverständigen, bezahlt
ihn aus Steuergeldern und führt ihn als Hilfsperson des Gerichtes
ein. Dem Beschuldigten steht aber kein Recht zu, einen
Privatsachverständigen gleichrangig im Strafverfahren einzubinden.
Außerdem fordert Wolff das Recht auf einen Simultandolmetscher im
Strafverfahren für diejenigen, die der deutschen Sprache nicht
mächtig sind. "Das ist rechtsstaatlich", so Wolff. Außerdem sei die
Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt sofort nach der Festnahme
durch die Polizei zu gewährleisten. "Die Rechte des Beschuldigten
müssen endlich ernst genommen werden, auch wenn das Thema vielleicht
nicht populär ist", so Wolff.
Mehr Engagement der Justizpolitik fordert Wolff vor allem gegen den
immer größer werdenden Hunger der Behörden nach den Daten der
Bürgerinnen und Bürger. "Wir erwarten uns endlich ein deutliches
Zeichen und Auftreten für die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger",
so Wolff. Man werde nicht müde werden, dies weiterhin zu fordern und
vorzuleben.
"Good Governance" - Rechtsanwälte fordern mehr Sorgfalt und
Transparenz im Gesetzwerdungsprozess
Nicht nur die Justiz, sondern die Politik schlechthin leide derzeit
unter einer Vertrauenskrise, so Wolff. Gute politische und
legistische Arbeit sei die Voraussetzung, um das Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger wieder zurückzugewinnen. Unter dem Schlagwort
"Good Governance" fordert Wolff daher größtmögliche Sorgfalt und
Transparenz im Gesetzwerdungsprozess. "Man muss erkennen können, wer
welche Änderung in einem Gesetzesentwurf mit welchem Argument
vorgenommen hat oder auf wessen Anregung oder Stellungnahme eine
Änderung erfolgt ist", erklärt Wolff. Dies ließe sich im
Internetzeitalter problemlos bewerkstelligen und würde das Vertrauen
in die Politik stärken.
Wolff: "Verschwiegenheit schützt den Bürger, sie schützt ein
Grundrecht."
Gerade wenn es um das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf
verschwiegene Beratung mit ihrem Rechtsanwalt geht, wenn es um den
Schutz des Journalismus oder das Arztgeheimnis geht, sei Transparenz
und Dialog das Mittel der Wahl, gibt Wolff zu bedenken. "Ich erwarte
mir, dass sich die österreichischen Vertreter auch auf europäischer
Ebene für dieses Grundrecht einsetzen", so Wolff in Anspielung an die
sogenannte "Measure C", die derzeit auf der Brüsseler Tagesordnung
steht. Auch hier lauere ein bedrohlicher Angriff auf die
Verschwiegenheit, dem es entgegenzutreten gelte. Nicht nur von den
Rechtsanwälten, sondern vor allem von den Vertreterinnen und
Vertretern der Republik Österreich im Rat, in der Kommission und im
Europäischen Parlament. Die Aussage "Da könne man nichts machen, das
kommt ja aus Brüssel" werde man nicht gelten lassen. "Wir werden
nicht zulassen, dass die Verschwiegenheit nun über die Brüsseler
Hintertür ausgehöhlt wird", so Wolff.
Wolff fordert offene Diskussion und stärkere Einbindung in
justizpolitische Prozesse
Gemeinsames Ziel sei es, unseren Rechtsstaat zum europäischen Maßstab
zu machen. Dazu müsse das Justizministerium die Rechtsanwälte aber
stärker als Partner in justizpolitische Prozesse einbinden.
"Diskutieren wir offen", fordert Wolff. "Setzen wir uns gemeinsam mit
den Möglichkeiten einer zukünftigen Gerichtsstruktur auseinander.
Überlegen wir, wie man Verfahren noch schneller und
bürgerfreundlicher abwickeln kann. Denken wir gemeinsam über
Alternativen zum Strafvollzug nach. Machen wir uns Gedanken über die
Weiterentwicklung des Familienrechts und Modelle zur kollektiven
Rechtsdurchsetzung. Stärken wir gemeinsam die Grund- und
Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Setzen wir eine "Good
Governance"-Initiative für eine bürgernähere und transparentere
Gesetzwerdung. Machen wir uns gemeinsam Gedanken, wie man den
parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf neue Beine stellen kann:
als echtes Minderheitenrecht mit einem rechtsstaatlichen
Verfahrensrecht und einer Aufwertung der rechtlichen Stellung der
Auskunftsperson. Diskutieren wir offen, welche Varianten in
Zusammenhang mit dem Weisungsrecht denkbar sind, wo die jeweiligen
Vor- und Nachteile liegen. Offener Dialog, gemeinschaftliches Denken,
gemeinsame Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger - das wünschen wir
uns und dafür stehen wir!", so Wolff in seiner Eröffnungsrede.
Hochkarätige Gäste am Anwaltstag
Die Liste der Teilnehmer am diesjährigen Anwaltstag umfasst
zahlreiche Spitzenvertreter aus Justiz, Politik und Wirtschaft, die
von Dr. Peter Posch, Präsident der Oberösterreichischen
Rechtsanwaltskammer, begrüßt wurden. Allen voran Justizministerin
Mag. Dr. Beatrix Karl, Wirtschaftskammerpräsident Dr. Christoph Leitl
sowie den Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Dr. Wolfgang Ewer,
der in seinem Festvortrag das Thema "Der Rechtsanwalt als Übersetzer
beleuchtet". Am Freitag-Nachmittag tagen zwei Kommissionen, die sich
mit den Themen "Rechtsmittelverfahren im Strafverfahren" (mit
OGH-Präsident Prof. Dr. Eckart Ratz) und "Neuerungen im Recht der
Lebensgemeinschaften" (mit Hofrat des OGH Dr. Edwin Gitschthaler)
befassen.
In Österreich gibt es 5800 Rechtsanwälte und 1900
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die
Dachorganisation, den Öster-reichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
mit Sitz in Wien.
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