- 25.09.2012, 11:51:44
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Steinhauser: Weisungsrecht der Justizministerin muss weg
Grüne für Bundessstaatsanwalt
Utl.: Grüne für Bundessstaatsanwalt=
Wien (OTS) - "Alleine der Umstand, dass eine Weisung im Verfahren
Faymann Spekulationen um dahinter liegende politische Motive zulässt,
zeigt, dass das Weisungsrecht der Justizministerin überholt ist",
reagierte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser auf den Vorwurf
der SPÖ, Justizministerin Karl hätte politisch motiviert durch ihre
Weisung nicht ein zu stellen, sondern weiter zu ermitteln, das
Verfahren in die Länge ziehen wollen. Für Steinhauser ist es
fahrlässig, dass Justizministerin Karl selbst jetzt die Brisanz
dieser Konstruktion nicht erkennt und keinen Bedarf für eine Änderung
der Weisungskette sieht.
Hintergrund der Debatte ist der Umstand, dass StaatsanwältInnen in so
genannten "Glamourfällen" dem Ministerium berichten müssen, ob sie
ein Verfahren einstellen oder anklagen. Die Justizministerin kann
diese Vorhabensberichte genehmigen oder eben Weisungen bezüglich
weiterer Ermittlungen erteilen. Steinhauser kann derzeit mangels
Kenntnis der Aktenlage nicht beurteilen, ob die Weisung
gerechtfertigt war oder nicht. Weisungen durch die Justizministerin
sind entgegen Karls Darstellung alles andere als ein Routineakt,
sondern eine seltene und fast immer umstrittene Vorgangsweise. Laut
den Berichten des Justizministeriums an das Parlament gab es 2008
zwei, 2009 sechs und 2010 gerade 13 Weisungen in tausenden Verfahren.
Klar ist für Steinhauser aber, dass die Debatte um die Vorgangsweise
die überfällige Notwendigkeit einer Reform zeigt. "Es ist an der
Zeit, das Weisungsrecht des Justizministeriums gegenüber der
Staatsanwaltschaft zu kappen und einem Bundesstaatsanwalt zu
übertragen", fordert der Grüne Justizsprecher. Der Bundesstaatsanwalt
soll auf Zeit durch das Parlament gewählt werden, darf aber nicht
wiederbestellbar sein. Die Kontrolle der Staatsanwaltschaften bei
abgeschlossenen Verfahren soll beim Parlament verbleiben. "Damit ist
gewährleistet, dass Verfahren unabhängig geführt werden - die
Tätigkeit der Staatsanwaltschaften aber auch demokratisch
kontrolliert und legitimiert ist", schließt Steinhauser.
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