- 21.09.2012, 10:01:02
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UNO-Hearing: Österreichs Regierung zu Kinderrechten
LIVESTREAM der Prüfung in Genf am 24.9.2012 auf www.kinderhabenrechte.at
Utl.: LIVESTREAM der Prüfung in Genf am 24.9.2012 auf
www.kinderhabenrechte.at=
Wien (OTS) - Am kommenden Montag, 24. September 2012 findet von 10.00
bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr das Hearing von Österreichs
Regierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf statt. Die
Befragung der staatlichen VertreterInnen kann per LIVESTREAM auf
www.kinderhabenrechte.at mitverfolgt werden. Themen sind Österreichs
"Kinderrechte-Baustellen": Gewalt an Kindern und Jugendlichen, kein
einheitlicher Jugendschutz für ganz Österreich, die Jugendwohlfahrt
und das noch immer ausstehende Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz,
das Fremdenrecht, das es möglich macht, Kinder und Jugendliche in
Schubhaft zu nehmen, Mängel im Gesundheitssystem, die Situation von
Kindern mit Behinderungen oder fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Politisch Verantwortliche fehlen in Genf
"Wir schätzen die gute Zusammenarbeit mit der österreichischen
Delegation und die hochkarätige Besetzung auf ExpertInnenebene für
das Hearing. Gleichzeitig bedauern wir aber, dass die politisch
Verantwortlichen nicht teilnehmen werden." erklärt MMag. Mourad
Mahidi von der Bundesjugendvertretung, der für das Netzwerk
Kinderrechte und seine 36 Mitgliedsorganisationen in Genf beim
Regierungs-Hearing vor Ort sein wird. Für Oktober 2012 wird die
Stellungnahme des UN-Kinderrechtsausschusses zur Lage der
Kinderrechte in Österreich, die so genannten "Abschließenden
Beobachtungen" ("Concluding Observations"), erwartet.
20 Jahre Kinderrechte in Österreich und die gleichen Probleme
Am 5. September 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in
Österreich in Kraft. Seit 20 Jahren sind Kinderrechte in der
österreichischen Rechtsordnung verankert, ursprünglich auf Stufe
eines einfachen Bundesgesetzes, seit 16. Februar 2011 auch zum Teil
in der Verfassung. Österreich ist wie alle Vertragsstaaten
verpflichtet, dem UN-Kinderrechtsausschuss alle fünf Jahre Bericht zu
erstatten und sich einer Prüfung zu stellen. Dieser Prüfprozess
findet seit Inkrafttreten vor 20 Jahren heuer zum dritten Mal statt.
Für das Netzwerk Kinderrechte und seine 36 Mitgliedsorganisationen
haben sich die früheren Forderungen nicht sehr verändert, die
Problemfelder sind weitgehend dieselben geblieben. Der Ergänzende
Kinderrechte-Bericht der nichtstaatlichen Organisationen steht unter
http://www.kinderhabenrechte.at/index.php?id=121#c220 zur Verfügung.
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