• 18.09.2012, 13:42:52
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Endlich Tarife für die Kleinwasserkraft

Kleinwasserkraft Österreich spricht von Teilerfolgen

Utl.: Kleinwasserkraft Österreich spricht von Teilerfolgen=

Wien (OTS) - Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft
Österreich, begrüßt, dass nun endlich eine Tarifverordnung für das
mit 1. Juli rechtskräftig gewordene Ökostromgesetz erlassen wurde.
Das neue Gesetz brachte für die Kleinwasserkraft eine wesentliche
Verbesserung. "Im Zuge der letzten Ökostromgesetznovelle konnten wir
Minister Mitterlehner überzeugen, dass volatile Marktpreise als
Abnahmepreise für Kleinwasserkraftanlagen oftmals nicht die
Sicherheit bieten, wie das langfristig fixierte Einspeisetarife tun.
Gerade kleine Anlagenbetreiber sind davon in besonderem Maße
betroffen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wurde in der
letzten Ökostromgesetznovelle eine Wahlmöglichkeit eingeführt.
Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 2 MW können zwischen einer
Unterstützung durch ein Tarifmodell oder der Unterstützung durch eine
Investitionsförderung wählen. Wir begrüßen diese Bestimmung und sind
überzeugt davon, dass damit das verfügbare Kleinwasserkraftpotential
in Österreich noch optimaler genutzt werden kann."

Doch gerade wegen dieser Systemumstellung war für die
Kleinwasserkraft das Warten auf die Tarifverordnung besonders
unangenehm: "Während bei den anderen Technologien ein verordneter
Preis für 2012 bestand, sind wir in den Zwischenmonaten in der Luft
gehangen und mit unseren Investitionsentscheidungen im Dunkeln
getappt. Umso wichtiger, dass es nun in Sachen Verordnung endlich zu
einer Einigung gekommen ist", meint Wagner.

Bezüglich der Tarifhöhen spricht der Präsident von einem lachenden
und einem weinenden Auge: "Klar war jedenfalls, dass es im Vergleich
zu den letztgültigen Tarifen für die Kleinwasserkraft eine deutliche
Anhebung brauchte. Da lagen wir bereits weit entfernt von den
aktuellen Gestehungskosten und auch im internationalen Vergleich
waren wir weit abgeschlagen. Ich meine, dass wir bei der aktuellen
Verordnung mit dem deutlichen Anheben für den kleinen
Leistungsbereich einen guten Wert vorgelegt bekommen, mit dem es für
Kleinstanlagen einen guten Anreiz für Investitionen gibt, ohne zu
überfördern", ist Wagner überzeugt und führt weiter aus, dass es sich
leider bei größeren Anlagen anders darstellt: "Mit der Abstufung der
Tarife zu den größeren Anlagen hin sind wir aber nicht zufrieden. Wir
stehen zu einem Stufenmodell, weil es sicher das gerechteste
Fördermodell ist. Aber leider nimmt die Abstufung der Tarife hin zu
den größeren Anlagen einen sehr steilen Verlauf. Somit werden sie für
diese Anlagen rasch unattraktiv."

Deutliche Kritik übte die Kleinwasserkraft an der Degression der
Tarife für 2013. Seitens des Ministeriums wurde das mit dem Wortlaut
des Gesetzes begründet, wonach bei mehrjährigen Tarifverordnungen
diese Absenkung vorzunehmen ist. Kleinwasserkraft Österreich hat
versucht dieses Argument durch ein Rechtsgutachten zu entkräften:
"Das Gesetz sieht vor, dass diese Absenkung nach Maßgabe der
Kostenentwicklung zu erfolgen hat. Im Falle der Kleinwasserkraft ist
diese nun einmal leider nicht rückläufig. Daher sind wir der
Rechtsauffassung, dass eine Reduktion der Tarife laut Gesetz nicht
erforderlich und nicht einmal zulässig ist.", erläutert Wagner und
resümiert: "Die Notwendigkeit einer deutlichen Tarifanpassung für
kleinere Anlagen wurde vom Wirtschaftsminister erkannt und in der
Tarifverordnung umgesetzt. Einen Nachbesserungsbedarf sehen wir beim
Verlauf der Tarifabsenkung hin zu den größeren Anlagen, da hier von
uns gut aufbereitete Erfahrungswerte nicht eingeflossen sind. Was die
Gestehungskosten und die Entwicklung dieser angeht, haben wir als
Branchenvertreter wohl noch einen erhöhten Informationsauftrag."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KWK

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