- 18.09.2012, 11:49:31
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Zentrales Personenstandsregister
Mikl-Leitner: Neues Personenstandsregister für mehr Bürgerservice
Utl.: Mikl-Leitner: Neues Personenstandsregister für mehr
Bürgerservice=
Wien (OTS) - Mit dem neuen zentralen Personenstandsregister sollen
die wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburten, Sterbefälle,
Verehelichung etc. zentral zusammengefasst werden und die
Personenstandsbücher abgelöst werden. Neben
Verwaltungsvereinfachungen wird auch das Bürgerservice wesentlich
verbessert.
Personenstandsdaten wie Ehebuch, Geburtenbuch und Sterbebuch werden
derzeit bei den Städten und Gemeinden verarbeitet. Die von den
Standesämtern geführten Personenstandsbücher werden ab dem Frühjahr
2013 durch ein zentrales Personenstandsregister (ZPR) abgelöst. Mit
Einführung des ZPR können Urkunden zur Geburt, Eheschließung oder
eingetragenen Partnerschaft bei jedem Standesamt ausgestellt werden.
Bei einer Eheschließung wird es nicht mehr notwendig sein, mehrere
Standesämter zu kontaktieren. Das erspart den Bürgern zahlreiche
Behördenwege. Mit der neuen EDV-Anwendung entfällt überdies die
Vorlage von Heirats- oder Geburtsurkunden; die Betroffenen müssen
nicht mehr mit der gesamten Dokumentenmappe bei Behörden vorsprechen,
weil diesen die notwendigen Informationen online zur Verfügung stehen
werden.
Für die Projektkoordinatorin Innenministerin Mag.a Johanna
Mikl-Leitner ist der Umstieg auf ein Computerregister unumgänglich.
Denn es bringt "Erleichterungen für die Bürger, aber auch
Einsparungen in der Verwaltung". Außerdem ist das ein weiterer
Schritt hin zu einer modernen Verwaltung. "Selbstverständlich wird
das genauso ausgearbeitet, dass es den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen entspricht", betont die Innenministerin.
Umfangreiche Datensicherungsmaßnahmen stellen sicher, dass nur jene
Personen auf die Daten zugreifen können, die sie von Gesetzeswegen
benötigen. Gleichzeitig mit Einführung des ZPR wird auch ein
Zentrales Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) eingerichtet werden.
Auch hier wird in Zukunft unabhängig vom Wohnsitz ein
Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. Die Einführung des ZPR und
des ZSR soll eine effiziente, transparente, bürgernahe und
serviceorientierte Behördenarbeit ermöglichen, die den technischen
Anforderungen des 21. Jahrhunderts entspricht.
Der Entwurf wurde heute im Ministerrat beschlossen und wird nun dem
Parlament zur weiteren Behandlung vorgelegt. Die technischen
Applikationen werden vorbereitet, der Echtbetrieb soll mit April 2013
starten.
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