• 10.09.2012, 13:35:21
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"Jugendcheck": Kinderrechts-Lücken bei " erstem Schritt zu kinder- und jugendfreundlicher Politik"

Netzwerk Kinderrechte kritisiert fehlenden Bezug auf Kinderrechtskonvention und Partizipation

Utl.: Netzwerk Kinderrechte kritisiert fehlenden Bezug auf
Kinderrechtskonvention und Partizipation=

Wien (OTS) - Mit heutigem Datum endet die Begutachtungsfrist des
"Entwurfes für eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft,
Familie und Jugend über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge
Menschen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei
Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben
(WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung)". Damit sollen künftig alle
Gesetze der Ministerien auf ihre Auswirkungen für Kinder und
Jugendliche geprüft werden. Bundesminister Mitterlehner hat die
Verordnung im August als "Jugendcheck" präsentiert.

Netzwerk Kinderrechte begrüßt "Jugendcheck", kritisiert jedoch
Kinderrechts-Lücken

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich begrüßt ausdrücklich die
Zielsetzungen des vorliegenden Entwurfs. Kritik findet sich in den
Stellungnahmen aus dem Kreis der 36 Mitgliedsorganisationen jedoch
daran, dass kein Bezug auf die Kinderrechtskonvention und das BVG
Kinderrechte zu finden ist. Weiters fehlen das Prinzip der
Partizipation von Kindern und Jugendlichen und die Rücksichtnahme auf
zahlenmäßig kleine, benachteiligte Gruppen von jungen Menschen zum
Beispiel im Bereich von Kindern mit Behinderung oder bei
Armutsgefährdung.

Kein Bezug auf Kinderrechtskonvention und BVG Kinderrechte

"Es erscheint befremdlich, dass der Verordnungsentwurf an keiner
Stelle explizit auf den notwendigerweise damit verbundenen
kinderrechtlichen Rahmen Bezug nimmt. Die UN-Konvention über die
Rechte des Kindes - deren Inkrafttreten in Österreich sich erst
kürzlich (5. September 2012) zum 20. Mal jährte - wird nur in den
Erläuternden Bemerkungen erwähnt. Explizite Verweise auf das erst
2011 beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
fehlen gänzlich." erklärt Mag. Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann
Institut für Menschenrechte.

Partizipation fehlt

Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs formulieren einen
weiteren Kritikpunkt: "Mit Bedauern stellen wir fest, dass die
Partizipation, eine der drei Prinzipien der Kinderrechtskonvention,
aus dem Entwurf gestrichen wurde. Es wäre im Sinne der
Miteinbeziehung und des Selbstbestimmungsrechts unserer jungen
Menschen in Österreich sinnvoll, in der
vereinfachten und der vertiefenden Abschätzung der
WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung die Beteiligungsmöglichkeiten der
Kinder und Jugendlichen zu überprüfen." Auch für die
Bundesjugendvertretung basiert eine ernst gemeinte Kinder- und
Jugendpolitik auf der Teilhabe junger Menschen. Nur so könne
sichergestellt werden, dass "die Wirkungsorientierte
Folgenabschätzung auch tatsächlich eine kinder- und
jugendfreundlichere Politik fördere." Allen Stellungnahmen gemeinsam
ist, dass die Zahl der der betroffenen Kinder und Jugendlichen von
10.000 zumindest auf 1.000 gesenkt werden soll.

Österreich weiterhin ohne umfassendes Kinderrechte-Monitoring

Das Netzwerk Kinderrechte fordert nach wie vor ein umfassendes
Monitoring für die volle Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung kann ein solches nicht
ersetzen, aber als Element davon genutzt werden. Schon in zwei Wochen
wird die österreichische Regierung dem UN-Kinderrechtsausschuss in
Genf am 24. September 2012 zur Situation der Kinderrechte in
Österreich Rede und Antwort stehen müssen. Die Empfehlungen der
Vereinten Nationen an Österreich werden für Anfang Oktober 2012
erwartet.

Die Stellungnahmen des Ludwig Boltzmann Institut für
Menschenrechte, der Bundesjugendvertretung, der Kinder- und
Jugendanwaltschaften, der Österreichischen Kinderfreunde und der
Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit finden sich in
voller Länge auf www.kinderhabenrechte.at

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