• 10.09.2012, 13:18:56
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  • OTS0157 OTW0157

Keck: Strenge Bestimmungen im Tierschutzgesetz für rituelle Schlachtungen bleiben aufrecht

Wien (OTS/SK) - In der neuen und national unmittelbar anwendbaren
EU-Verordnung über den "Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung"
sind Bestimmungen vorgesehen, die den Schutz der Tiere noch besser
regeln. So verpflichtet die EU-Verordnung unter anderem Unternehmer,
für jeden Schlachthof Tierschutzbeauftragte zu benennen, die für die
Einhaltung der Bestimmungen im Schlachtablauf verantwortlich sind;
weiters sind Schulungen für Personen, die die Tötung durchführen,
vorgesehen. "In Österreich gibt es diese Schulungen bereits jetzt",
betont SPÖ-Tierschutzsprecher Dietmar Keck am Montag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. Darüber hinaus muss jeder Mitgliedstaat eine
Kontaktstelle benennen, welche für fachliche Auskünfte zu Fragen
hinsichtlich tierschutzgerechten Tötens zur Verfügung steht. ****

Die Verordnung ändert allerdings nichts an den in Österreich
geltenden strengeren gesetzlichen Regelungen zum rituellen
Schlachten. "Regelungen für rituelle Schlachtungen bleiben den
Nationalstaaten vorbehalten", erklärt Keck weiter. Der Grünen
Tierschutzsprecherin Brunner, die das Gegenteil behauptet, empfiehlt
Keck, den Text der EU-Verordnung gewissenhafter zu lesen. "Die
derzeit sehr strengen Bestimmungen im Tierschutzgesetz hinsichtlich
ritueller Schlachtungen bleiben auf jeden Fall aufrecht", stellt Keck
richtig. Tierschutzminister Alois Stöger setze sicher keine
Verschlechterungen im Tierschutz um, betonte der SPÖ-Abgeordnete.
(Schluss) bj/mo

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