• 10.09.2012, 09:26:15
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  • OTS0040 OTW0040

Beschneidung und Schächten: Gewalt gegen Kinder und Tiere

Durch neues Bundesgesetz sollen sämtliche Beschränkungen des betäubungslosen Schächtens fallen

Utl.: Durch neues Bundesgesetz sollen sämtliche Beschränkungen des
betäubungslosen Schächtens fallen=

Laaben (OTS) - Rituelles, betäubungsloses Schächten soll durch eine
neue Gesetzgebung weiter erlaubt bzw. noch erleichtert werden: Heute
Montag, 10.9.2012 endet die Begutachtungsfrist für das
"Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer
unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes".
Durch dieses neue "Durchführungsgesetz" wird es noch leichter als
bisher möglich sein, die Tiere beim Schlachten den religiösen
Vorstellungen entsprechend zu quälen. Denn durch die
Vollzugsbestimmungen sollen nun nicht mehr - wie bisher - das Zufügen
von "vermeidbaren Schmerzen" (österr. Bundesgesetz über den Schutz
der Tiere, BGBL. I Nr. 118/2004, Artikel 2), sondern nur mehr das
Zufügen "ungerechtfertigter Schmerzen" unter Strafsanktion stehen.
Das würde einen eklatanten Rückschritt hinter das, durch das TSchG in
Österreich erreichte, Schutzniveau für Tiere bedeuten und ist damit
inakzeptabel.

Dazu der Religionspsychologe Dr. Friedrich Landa von der
Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT: "Die derzeit in Deutschland
stattfindende Diskussion über das Beschneiden von Kindern hat leider
gezeigt, daß strenggläubige Juden und Muslime auch das Verstümmeln
von Kindern ohne Betäubung für ein Zufügen gerechtfertigter Schmerzen
halten, wenn dies ihren religiösen Vorschriften entspricht. Religiöse
Bräuche dürften aber nicht gegen die Landessitten verstoßen. In
zivilisierten Ländern sollte es nicht erlaubt sein, Kindern oder
Tieren vermeidbare Schmerzen zuzufügen, nur weil religiöse Gebräuche
dies verlangen. Mit der Erlaubnis zum Schächten, wurde diesem sehr
sinnvollen Grundsatz durch Ausnahmebestimmungen für Juden und Muslime
erstmals gebrochen."

Nach der Verordnung (EG) Nr.1099/2009 stellt für die EU das
Schächten eine generell zulässige, an keine besonderen
Voraussetzungen gebundene Schlachtmethode dar, wodurch der zentrale
Grundsatz der Betäubungspflicht in zivilisierten Ländern bereits
preisgegeben wurde. Auf die Schmerzen und den minutenlangen
Todeskampf der Tiere braucht keine Rücksicht mehr genommen zu werden.
Den Tieren wird bei vollem Bewußtsein durch einen Ritualschnitt die
äußerst schmerzempfindsame Kehle durchschnitten. Erst danach
müss(t)en in Österreich die Tiere nachträglich betäubt werden, was in
der Praxis aber fast unmöglich ist, da sich die Rinder in unendlichem
Schmerz und Todespanik, auch wenn ihr Körper fixiert ist, aufbäumen
und versuchen zu fliehen und daher am Kopf in den meisten Fällen kein
Bolzenschuß mehr zielgerichtet angebracht werden kann. Es ist auch
wissenschaftlich erwiesen, daß Tiere durch diese Schlachtmethode
höheren Belastungen ausgesetzt sind, als dies im Rahmen einer
fachgerecht durchgeführten konventionellen Schlachtung der Fall ist.

Dr. Landa abschließend: "Da diese EU-Verordnung es den
Mitgliedstaaten immerhin erlauben würde, auch strengere nationale
Bestimmungen beizubehalten oder neue strengere Bestimmungen zu
erlassen, könnte der österreichische Gesetzgeber weiterhin auch die
Schmerzen der Tiere bei diesem Bundesgesetz berücksichtigen und dafür
Sorge tragen, daß den Tieren beim Getötetwerden für die
Fleischproduktion zumindest keine vermeidbaren Schmerzen zugefügt
werden. Deshalb müßte - dem hierzulande geltenden ethischen Empfinden
entsprechend - endlich der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen
werden, damit dieser dem Grundrecht auf Religionsfreiheit
gleichgestellt wird und somit das Schlachten ohne vorhergehende
Betäubung grundsätzlich verboten werden kann."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ANI

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