• 06.09.2012, 09:32:35
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RfW-Amann/Gehring: RfW ergänzt seine Sachverhaltsdarstellung zur Causa Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten

Über den so genannten "Lenkungsausschuss" sei im Zusammenhang mit der Novellierung der EU-Tabakproduktrichtlinie unter anderem die Agentur "Headquarter" beauftragt worden.

Utl.: Über den so genannten "Lenkungsausschuss" sei im Zusammenhang
mit der Novellierung der EU-Tabakproduktrichtlinie unter
anderem die Agentur "Headquarter" beauftragt worden.=

Wien (OTS) - "Der RfW ergänzt seine Sachverhaltsdarstellung zur Causa
Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten (WE)von Ende Juli 2012.
Grund dafür sind die seit Anfang August fast täglich neu
eintreffenden Informationen bzw. Berichte in Bezug auf die
aufklärungsbedürftige Gebarung der Wohlfahrtseinrichtung der
Tabaktrafikanten unter der Führung des Wirtschaftsbundduos Peter
Trinkl und Gabriele Karanz", betonen heute Ernst Gehring, Mitglied
des Fachverbands der Tabaktrafikanten und Bundesobmann des Verbandes
der Tabaktrafikanten Österreichs, und RfW-Bundesobmann Fritz Amann.
Diese neuen Informationen würden kommende Woche gesammelt an die
zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. Darüber hinaus würde auch
auf den aufklärungsbedürftigen Sachverhalt im Zusammenhang mit
Auftragsvergaben an Lobbyingunternehmen eingegangen.

In der Ergänzung werde die zuständige Staatsanwaltschaft auch darauf
aufmerksam gemacht, dass sich der aktuell unter Anklage stehende
Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser in Äußerungen dafür gerühmt habe,
dass er im Zusammenhang mit der Novellierung der
Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union auch für den heimischen
Tabaksektor tätig sei. Zeitgleich hat ein "Lenkungsausschuss", in dem
unter anderen ÖVP-Parteimitglied Peter Trinkl
(Bundesgremium/Wohlfahrtseinrichtung) "das Sagen" hatte,
Lobbying-Aufträge an Agenturen vergeben, darunter die Agentur
"Headquarter", so Gehring. Insgesamt soll es dabei um Summen von
270.000 Euro gegangen sein, davon sollen 150.000 Euro derzeit akut
strittig sein.

"Es ist nun von Interesse, ob das Geld deshalb nicht geflossen ist,
weil ÖVP-Lobbyist Ernst Strasser oder ein Dritter seine
"Dienstleistung" nicht erbracht hatte, oder nicht mehr erbringen
konnte. Die Staatsanwaltschaft sollte sich diese "ÖVP-Geschäfte"
jedenfalls genau ansehen", betonen Gehring und Amann.

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