- 05.09.2012, 13:22:35
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BZÖ-Grosz: Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft in Causa Graf "ungeheuerlich"
Solange überflüssige Immunität besteht, muss sich auch Staatsanwaltschaft daran halten
Utl.: Solange überflüssige Immunität besteht, muss sich auch
Staatsanwaltschaft daran halten=
Wien (OTS) - Heftige Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in
der Causa Graf übt BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz. "Wenn die
Staatsanwaltschaft ermittelt, ohne vorher die Immunität des
Abgeordneten aufzuheben, ist das ungeheuerlich und der nächste Fall
für einen Unterausschuss des Justizausschusses zur Klärung der
Tätigkeit der Staatsanwaltschaften. Nicht die Staatsanwaltschaft
entscheidet über die Immunität, sondern ausschließlich der
Immunitätsausschuss, wenngleich auch dieses Gremium und die
Immunität selbst überflüssig sind. Insbesondere die Führung dieses
Gremiums in den letzten Jahren ist ja der beste Beweis für die
gänzliche Abschaffung der Immunität. Solange dies aber nicht
passiert ist, hat sich die Staatsanwaltschaft an die Spielregeln zu
halten. Mit ihrer jetzigen Vorgangsweise gefährdet die
Staatsanwaltschaft selbst jegliche Ermittlungsschritte.
ÖVP-Justizministerin Karl muss sofort klären, ob dies das tausendste
Versehen der Staatsanwaltschaft Wien war, oder die Umgehung der
Immunität bewusst in Kauf genommen worden ist", so Grosz.
Der BZÖ-Justizsprecher kündigt für die erste Sitzung des
Nationalrates eine Initiative des BZÖ zur Einsetzung eines
Unterausschusses des Justizausschusses zur Kontrolle der Tätigkeiten
der Staatsanwaltschaften - wie von allen Parteien im Zuge der
Kampusch-Affäre gefordert - an. "Die Staatsanwaltschaften sind sich
in ihrer Ansicht, ein Staat im Staat zu sein, ziemlich sicher. Diese
Überheblichkeit gehört der politisch verfilzten Staatsanwaltschaft
ist inakzeptabel. Die parteiübergreifenden Erkenntnisse aller
Mitglieder des Kampusch-Ausschusses zeigen die Notwendigkeit einer
umfassenden Kontrolle der Staatsanwaltschaften durch das Parlament.
Ein Staat im Staat, der offenkundig Gesetze negiert und bricht, sich
jeglicher Kontrolle entzieht, ist brandgefährlich und zutiefst
verfassungsschädlich", betont Grosz.
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