- 04.09.2012, 12:40:13
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Mikl-Leitner: Gerechtigkeit für Leiharbeitskräfte
ÖAAB-Forderung erfüllt - Gesetzesänderung beendet Diskriminierung von Leiharbeitskräften
Utl.: ÖAAB-Forderung erfüllt - Gesetzesänderung beendet
Diskriminierung von Leiharbeitskräften=
Wien (OTS) - "Der heute im Ministerrat verabschiedete
Gesetzesentwurf zur Umsetzung der "EU-Leiharbeitsrichtlinie"
bewirkt, dass es endlich zu einer Gleichbehandlung von
Leiharbeitskräften und der Stammbelegschaft kommt. Das bedeutet,
dass zukünftig die Leiharbeitskräfte den gleichen Zugang zu den
betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen wie Gemeinschaftsverpflegung,
Kinderbetreuungseinrichtungen und Beförderungsmittel haben wie die
regulär Beschäftigten. Die Gleichstellung haben wir als ÖAAB seit
Jahren gefordert und uns auf allen Ebenen für Verbesserungen
eingesetzt. Dank der EU-Richtlinie finden unsere Forderungen nun
Eingang in das nationale Recht", zeigt sich ÖAAB-Bundesobfrau
Johanna Mikl-Leitner erfreut.
"Außerdem soll der Arbeitnehmerschutz für Leiharbeitskräfte durch
Verstärkung der Koordination zwischen Leih- und
Beschäftigungsbetriebe verbessert werden. Dies soll vor allem
dadurch erreicht werden, dass die schon bisher bestehenden
Informationspflichten der Leihbetriebe an die Beschäftigungsbetriebe
künftig nachweislich schriftlich erfüllt werden müssen", ergänzt
Mikl-Leitner.
In Österreich zählten im Jahr 2011 74.783 Menschen zu den
überlassenen Arbeitskräften. Davon 57.919 Männer und 16.868 Frauen.
Mit dem verabschiedeten Gesetzesentwurf erfolgt die Umsetzung der
"EU-Leiharbeitsrichtlinie" in nationales Recht.
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