- 03.09.2012, 11:07:53
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Steuer: Pflichtveranlagung bis 30. September fällig
AKNÖ: Frei- und Absetzbeträge können Nachzahlung verringern
Utl.: AKNÖ: Frei- und Absetzbeträge können Nachzahlung verringern=
Wien (OTS/AKNÖ) - Wer eine Steuererklärung verpflichtend durchführen
muss, sollte das bis zum 30. September erledigen. Bei einer
Versäumnis des Termins können Anspruchszinsen fällig werden - es
kann also Geld kosten, wenn jemand auf die Pflichtveranlagung
vergisst. In den meisten Fällen muss man von sich aus tätig werden,
in manchen erinnert das Finanzamt in nächster Zeit.
Gründe für eine Pflichtveranlagung
. Nebeneinkünfte, von mehr als 730 Euro pro Jahr, zum Beispiel aus
Werkvertrag, freiem Dienstvertrag oder Vermietung
. mehrere Einkünfte gleichzeitig, und sei es nur für einen Tag
. Zufluss von steuerpflichtigen Bezügen z. B. Krankengeld und
Insolvenz-Ausfallsgeld
. Rückzahlung von Pflichtbeiträgen aus der gesetzlichen
Sozialversicherung
. in der Lohnverrechnung berücksichtigte Freibeträge, wenn diese
nicht zustanden, sowie
erhöhter Pensionistenabsetzbetrag, Alleinverdiener- oder
Alleinerzieherabsetzbetrag, wenn dieser nicht zustand
. Berücksichtigung eines unrichtigen Pendlerpauschales oder
unrichtige Meldung betreffend Kinderbetreuungszuschuss
. ausländische Pensionen
Frei- und Absetzbeträge nützen
"In fast allen Fällen kommt es durch die Pflichtveranlagung zu einer
Nachforderung. Daher ist es wichtig, sämtliche möglichen Frei- und
Absetzbeträge auszunützen, um die Nachzahlung so gering wie möglich
zu halten oder sogar in eine Gutschrift umzuwandeln", erklärt
AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub. Die AKNÖ-ExpertInnen geben
Auskunft: 05 7171 DW 1105
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