• 30.08.2012, 13:05:46
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Lebenshilfe: Gerechte Entlohnung für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

Weber fordert rasche Einbeziehung in die Sozialversicherung

Utl.: Weber fordert rasche Einbeziehung in die Sozialversicherung=

Wien (OTS) - "Das Einkommen muss für Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung durch einen regulären Erwerbslohn und darüber
hinaus durch die Einbeziehung in die Sozialversicherung abgesichert
sein. Hier müssen Bund und Länder rasch gesetzliche Schritte
setzen", äußert sich Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter
zur Arbeitssituation in Werkstätten oder Tagesstrukturen in denen
Menschen mit Behinderungen arbeiten. Derzeit erbringen rund 20.000
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Tagesstrukturen von
Behindertenorganisationen ihre Leistung, ohne dafür entsprechend
entlohnt zu werden. Auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention
spricht sich die Lebenshilfe Österreich für die Schaffung neuer
arbeitsrechtlicher Regelungen aus, die Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung einen Zugang zu Lohn samt Sozialversicherung
eröffnen.

"Österreich ist eines der wenigen Länder in der EU, in dem
Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung keine eigene
Sozialversicherung und in Folge keine Pension erhalten", kritisiert
Brandstätter. Personen in Werkstätten oder Tagesstrukturen bekommen
für ihre Arbeit ein geringes Taschengeld ausbezahlt, das Bundesland
spezifisch ist, und hier zwischen 50 und 150 Euro schwankt.
Gesetzlicher Hintergrund ist, dass die behinderten Menschen sehr
häufig unter die starre 50% Grenze der Erwerbsunfähigkeit fallen und
somit die Tätigkeiten in Werkstätten oder Tagesstrukturen nicht als
Erwerbsarbeit gelten. Die Finanzierung erfolgt durch die Länder mit
Geldern aus der Behindertenhilfe, deren Regelungen unterschiedlich
gestaltet sind.

Ebenfalls kritisch sieht die Lebenshilfe die Mitversicherung von
erwachsenen Menschen mit Beeinträchtigungen bei ihren Eltern.
Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber hält dieses
Modell der familienbezogenen Leistungen für erwachsene Menschen mit
Behinderungen für veraltet. Weber: "Die familienbezogenen Leistungen
stammen aus einer Zeit, als die durchschnittliche Lebenserwartung
von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sehr niedrig
war: Und diese Regelung wurde bis dato an die veränderte
demographische Entwicklung von Menschen mit intellektueller
Beeinträchtigung, die heute eine Lebenserwartung von über 70 Jahren
aufweisen, nie angepasst. Die Mehrzahl der Menschen mit
intellektuellen Beeinträchtigungen erreichen heute das Pensionsalter
und wollen diese Zeit auch genießen."

Hinsichtlich der aktuellen Diskussion über die Heimkinderskandale
merkt Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber an, dass
es sich hier um Personen gehandelt hat, die zu dem Zeitpunkt
rechtlich als erwerbsfähig eingestuft waren, und wo die Abgeltung
ihrer erbrachten Arbeiten über ein Taschengeld eine massive
Diskriminierung darstellt. "Generell haben wir uns in Österreich
schnellstens von der "Taschengeldgesellschaft" für eigentliche
Arbeitsverhältnisse zu verabschieden, um dadurch weitere
Diskriminierungen zu verhindern", so Weber.

Die Lebenshilfe hält in ihrem Dialogpapier "Wege zur inklusiven
Arbeit" fest, zukünftig als Arbeitgeber aufzutreten und inklusive
Arbeitsplätze samt Entlohnung und Sozialversicherung anzubieten.
Brandstätter: "Wir sehen es als unsere Selbstverpflichtung, die
Tagesstrukturen neu auszurichten. Wenn wir die
UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, ist der Weg eindeutig:
Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Möglichkeit haben, ihren
Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen und wie alle anderen auch
in Pension gehen zu können."

Der Maßnahmenkatalog der Lebenshilfe sieht neben der
Selbstverpflichtung auch die verpflichtende Schaffung von inklusiven
Arbeitsplätzen seitens der Wirtschaft, ein neues
Einstufungsverfahren für die Feststellung von Erwerbsfähigkeit und
den umfassenden Ausbau von Unterstützungsmöglichkeiten vor. "Die vom
Bund budgetierten Geldmittel für die Integration von Menschen mit
Behinderungen sollten sukzessive in den Aufbau eines inklusiven,
durchlässigen Arbeitsmarktes und auch für berufliche Unterstützung
behinderter Menschen in den Ländern investiert werden. Hier einen
Unterschied zwischen "Bundes- und Landesbehinderten" zu machen, wie
es jetzt der Fall ist, ist kein guter Dienst an der Sache", schließt
Brandstätter.

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