• 27.08.2012, 12:52:13
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BZÖ-Grosz: Nicht nur Fußfessel, sondern Strafausmaß für Sexualstraftäter erschütternd

Justiz fehlt jegliche Relation bei Strafandrohung und Urteilspraxis - "Justiz darf keine Abstriche bei Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern mehr machen"

Utl.: Justiz fehlt jegliche Relation bei Strafandrohung und
Urteilspraxis - "Justiz darf keine Abstriche bei
Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern mehr machen"=

Graz/Wien (OTS) - "Nicht nur die Fußfessel für Sexualstraftäter
und Gewaltverbrecher ist das Problem des österreichischen
Justizsystems, sondern die fehlende Relation in der Strafandrohung
und der gelebten Urteilspraxis. Der wahre Skandal neben der
ursprünglichen eingeräumten und mittlerweile zurückgezogenen
Fußfessel ist, dass jener Salzburger Vergewaltiger zu zwei Jahren
teilbedingt verurteilt wurde, während Vergehen im Finanz- und
Steuerbereich mit bis zu fünf Jahren unbedingter Haft bestraft
werden. Ein Vergewaltiger und ein Mörder kommen vor Österreichs
Gerichten besser weg, als ein Steuerhinterzieher. Dieser Umgang mit
Verbrechern gegen Leib und Leben ist beängstigend. Ich mache mir
größte Sorgen um das österreichische Justizsystem", so
BZÖ-Justizsprecher Abg. Gerald Grosz.

Man müsse diese Beispielsfälle der jüngsten Vergangenheit rasch
zum Anlass nehmen, um die Relation in Bezug auf Strafandrohung und
Urteilspraxis bei Sexualstraftätern und Gewaltverbrechern zu
diskutieren. "Die Relationen im österreichischen Justizsystem sind
komplett verloren gegangen, der Geist Brodas gehört endlich aus den
Strafgesetzbüchern verbannt", so Grosz.

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