• 24.08.2012, 13:27:25
  • /
  • OTS0165 OTW0165

Ikrath: Diskussionsprozess um Nachjustierung bei der Vergabe von Fußfesseln begrüßenswert

Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Nachjustierungen hinsichtlich der
Bestimmungen bei der Vergabe von Fußfesseln sind dringend
notwendig", sagte ÖVP-Justizsprecher Mag. Michael Ikrath heute,
Freitag, und begrüßte ausdrücklich die Initiative von
Justizministerin Karl. Die Politik könne und solle aber nicht die -
jedenfalls nicht dem Gerechtigkeitsgefühl der Mehrheit der
Österreicher entsprechende - Einzelfallentscheidung revidieren,
sondern in einem sachlich motivierten Diskussionsprozess die
rechtlichen Voraussetzungen bei der Vergabe von Fußfesseln an sich
überprüfen.

"Bei aller gefühlsmäßig verständlichen Kritik an der diskutierten
Entscheidung zu Fußfesseln für einen Sexualstraftäter darf nicht
außer Acht gelassen werden, dass das Instrument an sich ein
Erfolgsmodell und ein Element des modernen Strafvollzugs ist", sagt
Ikrath und spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, in der
Diskussion "das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten".

Ikrath wies in weiterer Folge darauf hin, dass eine Neuregelung
auch in Zukunft aufgrund eindeutiger verfassungsrechtlicher
Bestimmungen nicht die Vergabe von Fußfesseln nach Deliktgruppen
unterscheiden könne. "Die Vergabe von Fußfesseln muss sich strikt an
den spezial- und generalpräventiven Zielsetzungen des Strafvollzugs
orientieren." Abschließend sprach sich Ikrath dafür aus, dass "die
vergleichsweise niedrigen Kosten im Vergleich zu klassischem
Strafvollzug jedenfalls kein Kriterium bei der Vergabe der Maßnahme
sein dürften". (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel