• 24.08.2012, 09:16:50
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  • OTS0036 OTW0036

KLARSTELLUNG BETREFFEND BINDESTRICHEN AUF DEUTSCHEN KFZ-KENNZEICHEN

Berlin (OTS) - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen
sowie Einträge in Internetforen in Deutschland - vor allem im
süddeutschen Raum - zu Missverständnissen geführt, wonach in
Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen
Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt
würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der
Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.

Das Österreichische Generalkonsulat München stellt in diesem
Zusammenhang Folgendes klar: Kennzeichen können auf
Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben
werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt
gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes gibt es in diesem
Zusammenhang keinerlei Rechtsgrundlage.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MAA

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