- 23.08.2012, 13:05:25
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Brunner: UVP-Bescheid zu 3. Piste Flughafen Wien schützt nicht vor gesundheitsgefährdendem Lärm
Grüne: Berufungen der Bürgerinitiativen sind notwendig
Utl.: Grüne: Berufungen der Bürgerinitiativen sind notwendig=
Wien (OTS) - Morgen, am 24. August läuft die Berufungsfrist gegen
den Umweltverträglichkeitsprüfungs- (UVP)Bescheid der
niederösterreichischen Landesregierung, mit dem der Bau der 3. Piste
am Flughafen in Wien in erster Instanz genehmigt wurde, ab.
"Wie schon im Fall der Projektauflage und der Auflage des
Umweltverträglichkeitsgutachtens hat die Behörde den Beginn der
Sommerferien und damit der Urlaubszeit abgewartet, damit es die
BürgerInnen möglichst schwer haben, sich einzubringen", beklagt die
Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, diese Unsitte der
Behörden, die nicht nur bei diesem Großprojekt gepflogen wird.
Der Bescheid ist aber nicht nur bezüglich des Zeitpunktes der
Erlassung ärgerlich, sondern auch inhaltlich. "Der Bescheid
genehmigt die 3. Piste ohne jegliche Flugbeschränkungen. Die
Nachbarn und Nachbarinnen sollen Lärmabwehrmaßnahmen dulden, dabei
ist die Lärmschwelle, ab der in Wohngebäuden Schallschutzfenster
bezahlt werden, viel zu hoch angesetzt. Der Aufenthalt im Freien ist
so überhaupt nicht geschützt", ärgert sich die Grüne
Umweltsprecherin.
"Die Novellierung des Umweltverträglichkeitsgesetzes durch die
Regierungsfraktionen kurz vor dem Sommer hat den Gesundheitsschutz
von Nachbarn und Nachbarinnen eines Flughafens gravierend
verschlechtert. Gegen diese Schlechterstellung bestehen auch
verfassungsrechtliche Bedenken. Umso wichtiger ist es, dass die
BürgerInneninitiativen sich das nicht gefallen lassen und nun
zahlreich Berufung einreichen. Damit wird es auch möglich sein,
nicht nur eine ausreichende Sachverhaltserhebung und medizinische
Begutachtung zu verlangen, sondern letztlich auch eine
Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof anzuregen. Der
Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen
unterstützt zwei Initiativen finanziell durch Übernahme von
Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten", sagt Brunner.
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