• 22.08.2012, 10:16:54
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FPK- Ragger: "Da ist etwas faul im Rechtsstaat"

Fußfessel für Vergewaltiger darf keine harmlose Verwaltungssache sein

Utl.: Fußfessel für Vergewaltiger darf keine harmlose
Verwaltungssache sein=

Klagenfurt (OTS) - "Wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in
der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen
darf, ist etwas faul in unserem Rechtsstaat. Hier ist ein Versagen
der rot-schwarzen Politik offenkundig", kritisiert der
stellvertretende FPK- Obmann, LR Mag. Christian Ragger.

Bei dem Fall in Salzburg trete ein schwerer Geburtsfehler der
entsprechenden Gesetze zutage: "Es ist unhaltbar, dass man die
Genehmigung der Fußfessel als eine Verwaltungssache handhabt und sie
den Justizorganen und in letzter Instanz dem Verwaltungsgerichtshof
zuordnet. Es ist unumgänglich, dass das Justizministerium eine
Zuständigkeit erhält und für eine einheitliche Anwendung in ganz
Österreich sorgt. Dringend notwendig sind einheitliche Kriterien,
die in Klagenfurt ebenso gelten wie in Bregenz oder Wien. Für einen
sexuellen Gewalttäter, der eine Kindesseele ruiniert hat, darf ein
Hausarrest überhaupt nicht in Frage kommen", fordert Ragger. Als
letzte Instanz in Streitfällen über die Fußfessel dürfe nur der OGH
eingesetzt werden, dem auch sonst die Letztentscheidung bei
Strafdelikte zufalle. Es sei jedenfalls fatal, wenn die Regierung
die Zulassung der "Fußfessel" zu einer harmlosen Sache der
Verwaltung mache.

Die Folge dieser krassen legistischen Fehlentscheidung sei der
jetzige Fall des Salzburger Sexualstraftäters, dem ein Hausarrest
zugebilligt werde. In dieser Causa sei es auch erstaunlich, wie der
Vergewaltiger eines 15jährigen Mädchens mit einer teilbedingten
Freiheitsstrafe davonkommen und damit überhaupt erst Kandidat für
den Hausarrest werden konnte. "Wo blieben hier
Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium", fragt Ragger.

Er kann angesichts dieser Umstände gut nachvollziehen, wenn das
Opfer dieser grenzenlosen Milde gegen ihren Peiniger am Rechtsstaat
verzweifelt. "Justizministerin Karl ist jedenfalls dringend
gefordert, sich zu diesem Fall zu äußern und dem Opfer zu erklären,
wie seine Sicherheit gewährleistet wird. Denn dass die "Fußfessel"
für Gewalttäter keinesfalls geeignet ist, beweise ein Fall, der sich
vor kurzem in Bayern ereignet hat. Hier hat ein Pädophiler während
seiner bedingten Entlassung und Überwachung mit "Fußfessel" ein Kind
missbraucht. "Justizministerin Karl hat hier dringenden
Handlungsbedarf", meint Ragger abschließend.

(Schluss)

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