- 19.08.2012, 10:07:11
- /
- OTS0012 OTW0012
Urteil gegen Pussy Riot aus katholischer Sicht "inakzeptabel"
Wiener kirchliche Menschenrechtsexpertin Gabriel: Störung eines Gottesdienstes für politische Zwecke kann nicht gutgeheißen werden, aber Moskauer Richterspruch verstößt gegen Menschenrechte
Utl.: Wiener kirchliche Menschenrechtsexpertin Gabriel: Störung
eines Gottesdienstes für politische Zwecke kann nicht
gutgeheißen werden,
aber Moskauer Richterspruch verstößt gegen Menschenrechte=
Wien, 19.08.12 (KAP) Als aus der Sicht der katholischen Kirche
"inakzeptabel" hat die österreichische kirchliche
Menschenrechtsexpertin Prof. Ingeborg Gabriel das Urteil eines
Moskauer Gerichts gegen die Punkband "Pussy Riot" bezeichnet - auch
wenn die Störung eines Gottesdienstes für politische Zwecke
grundsätzlich nicht gutgeheißen werden kann. Die drei jungen
Musikerinnen Marija Aljochina, Jekaterina Samuzewitsch und Nadeschda
Tolokonnikowa hatten im Februar mit einem "Punk-Gebet" in der
orthodoxen Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau gegen eine Wiederwahl
Wladimir Putins als Staatspräsident protestiert. Am Freitag wurden
sie wegen "Rowdytums aufgrund von Religionshass" zu zwei Jahren
Straflager verurteilt, was breite internationale Proteste auslöste.
Wie Gabriel am Sonntag gegenüber "Kathpress" betonte, verstoße
dieses Urteil gegen die Menschenrechte. Die katholische Kirche habe
die Menschenrechte am Zweiten Vatikanischen Konzil anerkannt und
damit das Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit. Sie habe zudem
viel zu ihrer Durchsetzung in den ehemals kommunistischen Ländern
beigetragen. Gleiches gelte heute in Asien und Afrika.
"Das Urteil gegen Pussy Riot ist daher aus Sicht der katholischen
Kirche inakzeptabel", so Gabriel, Direktorin der österreichischen
Kommission "Iustitia et Pax" (Gerechtigkeit und Frieden), einer
Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz, und Ordinaria
für Christliche Gesellschaftslehre an der Universität Wien.
Abseits der Kritik an dem Moskauer Urteil bleibe die Frage, wie mit
der Störung eines Gottesdienstes umzugehen ist, mit einer
politischen Demonstration im Kirchenraum, selbst wenn einem diese
sympathisch sein sollte und in religiöser Sprache vorgebracht werde.
Aus Gründen der Religionsfreiheit, "zu der auch die Kultfreiheit und
damit die Ungestörtheit von Gottesdiensten gehört", sei eine solche
Störung grundsätzlich nicht vertretbar. "Aus Gründen der
öffentlichen Ordnung können nicht Gruppen verschiedenster Provenienz
in Kulträume eindringen und dort ihre Parolen verkündigen", betonte
Gabriel.
Es handle sich hier "um einen Grundrechtskonflikt, der wie alle
derartigen Konflikte eine Abwägung verlangt - in dem Fall zwischen
dem Recht auf Meinungs- und jenem auf Religionsfreiheit". In
Österreich würde man sich in einem solchen Fall wohl auf einen
kirchlichen Protest gegen die Störung des Gottesdienstes beschränken.
Mehr auf www.kathpress.at (forts. mgl.) jop/
nnnn
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KAT






