- 16.08.2012, 10:20:51
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BMASK: Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes - mehr Prävention bei psychischen Belastungen in Betrieben
Weiterer Baustein im Paket zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Wien (OTS/BMASK) - Die heute von Sozialminister Rudolf Hundstorfer
in Begutachtung geschickte Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
(ASchg) bringt die verstärkte Berücksichtigung psychischer
Belastungen bei der betrieblichen Prävention. "Wir wissen, dass in
der Arbeitswelt psychische Belastungen und Gefährdungen zunehmen.
Diese sind oft die Ursache für arbeitsbedingte Beschwerden und
Erkrankungen", so Hundstorfer. Die Novelle regelt nun klar, dass im
Betrieb auch Gefahren ermittelt und beurteilt werden müssen, die zu
psychischen Belastungen führen können. "Nach der Gesundheitsstraße,
dem Präventivprogramm fit2work und der kürzlich in Begutachtung
geschickten Invaliditätspension Neu baut auch das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit",
unterstrich der Sozialminister.****
Schon bisher war der Arbeitgeber verpflichtet, den einzelnen
Arbeitsplatz auf Gefährdungen der physischen Gesundheit des
Arbeitnehmers - etwa durch Chemikalien, gefährliche Arbeitsvorgänge
usw. - zu evaluieren. Nunmehr sind auch Gefährdungen der
psychischen Gesundheit zu überprüfen. Damit sollen Fehlbelastungen,
die zu psychischen Erkrankungen führen, vermieden werden, indem
entsprechende Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter psychischer
Belastungen gesetzt werden müssen. Dies können etwa Änderungen bei
den Arbeitsabläufen oder die Klärung von Zuständigkeiten sein.
Außerdem sollen in Zukunft auch geeignete Fachleute, insbesondere
ArbeitspsychologInnen, mit der Ermittlung und Beurteilung der
Gefahren betraut werden können.
Mit den geplanten Änderungen werden auch weitere notwendige
Aktualisierungen und Anpassungen durchgeführt z.B. die Erhöhung der
Geldstrafen um 15 Prozent.
(schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag.a Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at
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