• 10.08.2012, 10:00:34
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BM Töchterle und StS Kurz: 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung wirkt

Anzahl der Anträge merklich gestiegen - verbessertes Service und kürzere Verfahren für Nostrifizierungswerber/innen werden gut angenommen

Wien (OTS) - Das im März von Wissenschafts- und Forschungsminister
Dr. Karlheinz Töchterle und Integrationsstaatsekretär Sebastian Kurz
präsentierte 5 Punkte-Programm zur verbesserten Berufsanerkennung von
Akademikerinnen und Akademikern aus Drittstaaten wirkt: "Das
umfassende Informationsangebot und das verbesserte Service werden
sehr gut angenommen", verweisen Töchterle und Kurz auf aktuelle
Zahlen. "Damit zeigt sich: Vorhandenes Potenzial wird durch die
Erleichterungen nun besser genutzt, erworbene Qualifikationen kommen
verstärkt zum Einsatz", so Töchterle. "Integration funktioniert durch
Leistung. Leistung soll man fordern, aber wenn sie einmal erbracht
ist auch anerkennen. Bei uns soll niemand Taxi fahren, wenn er eine
höhere Ausbildung hat", betont Kurz.

Die Bewertung und Anerkennung/Nostrifizierung von Abschlüssen von
Akademiker/innen aus Drittstaaten wurde mit dem 5 Punkte-Programm
erleichtert und die Zahlen sind entsprechend gestiegen, wie sich nun
in einer Zwischenbilanz zeigt. Gab es im ersten Halbjahr 2011 1.036
Bewertungen ausländischer Hochschuldiplome, so waren es in den ersten
sechs Monaten diesen Jahres um rund 200 mehr (1.239). Bei der
Bestätigung von Diplomen für die Niederlassungen liegt die Zahl im
ersten Halbjahr 2012 mit 120 bereits beinahe doppelt so hoch wie im
gesamten Jahr 2011 (65). Die Beratungen von Bewerber/innen für eine
Anerkennung über Telefon oder eMail sind ebenso gestiegen. Dieser
Trend dürfte sich allem Anschein nach fortsetzen.

Das 5-Punkte-Programm im Überblick:

- One-Stop-Info - zentrale Anlaufstelle und Infopoint für
Nostrifizierung: Zur besseren und umfassenderen Information der
Drittstaatsangehörigen wurde die bestehende Infostelle NARIC
(National Academic Recognition Information Centre) im
Wissenschaftsministerium in der Öffentlichkeit stärker als
Infoservicestelle positioniert und eine Informationsoffensive
gestartet. Die eigens eingerichtete Homepage (www.nostrifizierung.at)
wird stark nachgefragt. Zusätzlich wurde eine neue Mail-Anlaufstelle
für Auskünfte aller Art geschaffen ([email protected]) und
Informationsmaterialien des Staatssekretariates und des
Österreichischen Integrationsfonds wurden in die neue Homepage der
NARIC eingespeist.

- Zentrale Einreichung bei NARIC möglich: War es für
Antragssteller/innen oft zuvor schwer herauszufinden, wo sie ihre
Ansuchen einreichen können, gibt es nun mit NARIC eine direkte Info-
und Einreichstelle. Diese leitet sie dann an die jeweils zuständige
Universität weiter. Für das Verfahren selbst ist weiterhin die
Universität zuständig.

- Wartezeit für Bearbeitung der Anträge wurde halbiert: Ab Einreichen
der vollständigen Unterlagen hatten Universitäten zuvor 6 Monate Zeit
um zu prüfen und entscheiden, ob der Abschluss nostrifiziert wird
bzw. welche Ergänzungen zu leisten sind. Mit dem 5- Punkte-Programm
und der im April beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes wurde
diese maximale Wartezeit für die Bewerber/innen auf 3 Monate
halbiert.

- Zentrale Geschäftsstelle als Kompetenzzentrum im Bereich Medizin:
Bis zur Hälfte der jährlichen Anträge für Nostrifizierungen in
Österreich betrifft den Medizinbereich und damit die drei
Medizinischen Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck). Für eine
effizientere Abwicklung soll eine gemeinsame Geschäftsstelle der drei
MedUnis sorgen, dieses Vorhaben ist Teil der Verhandlungen zu den
nächsten Leistungsvereinbarungen mit den drei Universitäten.

- Kostenlose Bewerbungshilfe ohne Bürokratie - Recht auf Bewertung
von Abschlüssen im nicht-reglementierten Bereich: Neben den
reglementierten akademischen Berufen  (zB Ärzte, Rechtsanwälte,
Architekten, Steuerberater) sind die meisten Berufe für
Akademiker/innen nicht reglementiert (z.B. Tätigkeiten in Banken,
Transportfirmen, Personalbüros), weshalb deren Ausübung auch keine
Nostrifizierung voraussetzt (zB wenn sich ein/e
Drittstaatsangehörige/r mit einem Informatikstudium für die
Informatikabteilung eines Unternehmens bewirbt). Was die
Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung betrifft, bestehen bei Arbeitgebern
aber oft Zweifel. Als Bewerbungshilfe steht nun das Service der NARIC
verstärkt zur Verfügung. Damit können Arbeitgeber/innen kostenlos die
Ausbildung von Drittstaatsangehörigen besser vergleichen und
bewerten. Diese Bewertung ist unbürokratisch meist innerhalb weniger
Tage möglich. Dabei handelt es sich um ein Gutachten von offizieller
Stelle, nicht aber um eine Anerkennung im akademischen Sinn
(Nostrifizierung).

Unter "Nostrifizierung" versteht man die vollständige Anerkennung
eines ausländischen Studienabschlusses durch eine österreichische
Universität. Dabei wird das ausländische Studienprogramm mit dem
entsprechenden inländischen Studium verglichen. Fehlende Teile, die
in Österreich für das Studium essenziell sind, müssen nachgeholt
werden. Die Nostrifizierung ist für jene Bewerber/innen notwendig,
die einen gesetzlich reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin,
Lehrer/in, Zivilingenieur/in, Rechtsanwalt/wältin) ausüben möchten
und nicht ohnehin bereits das Berufsrecht aufgrund des EU-Rechts
haben.

Rückfragehinweis:
Integrationsstaatssekretariat
Minoritenplatz 9, 1014 Wien
Pressereferat
Tel.: 01/53126-0
[email protected]

Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Pressesprecherin: Mag. Elisabeth Grabenweger
Tel.: 01 531 20-9014
[email protected]

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