- 08.08.2012, 12:17:43
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WKÖ-Vize RfW-BO Amann: Strafe trotz Raucherraum? Gesetzgeber muss für "EKZ-Gastronomen" Rechts- und Investitionssicherheit schaffen!
"Wirtschaftsminister Mitterlehner soll mit Gesundheits- minister Stöger Kontakt aufnehmen, um diese "Legistik- und Vollzugsfalle" für Gastronomen in Einkaufszentren abzustellen."
Wien (OTS) - "Wenn Gastronomiebetriebe in Einkaufszentren
abgestraft werden können, obwohl sie Raucherräume geschaffen haben,
ist das ein legistischer Schildbürgerstreich erster Güte", so heute
WKÖ-Vizepräsident RfW-Bundesobmann Fritz Amann in Zusammenhang mit
diesbezüglichen Medienberichten. Der Gesetzgeber müsse für Ordnung
sorgen, wenn Gewerbe- und Gesundheitsbehörden hier nicht im
Gleichklang agieren. "Kleine und mittlere Gastronomen zuerst
"legistisch" in Umbauten hinein zu hetzen, und dann via "Tabakgesetz"
abzustrafen, was gewerberechtlich genehmigt wurde, ist "jenseitig"",
so Amann.
"Wirtschaftsminister Mitterlehner, für Gewerberecht und damit für die
Gastronomiebetriebe zuständig, soll schleunigst mit seinem
Regierungskollegen Gesundheitsminister Stöger Kontakt aufnehmen, um
diese "Legistik- und Vollzugsfalle" für die heimische Gastronomie
abzustellen", fordert Amann. Wenn ein Lokal, auch wenn es sich im
"Gebäudeverband" eines Einkaufszentrums befinde, die sonstigen
Auflagen des Tabakgesetzes wie Raumgröße, Abtrennung usw. erfülle,
dann müsse das von den Behörden akzeptiert werden.
Es gelte für die heimische Gastronomie der "Vertrauensschutz"
gegenüber der Gesetzesvollziehung. "Wenn die Gesetze so schlecht
sind, dass sich deren Auslegung beliebig ändern lässt, dann ist das
schleunigst zu korrigieren. Investitionsschutz ist für unsere
heimischen Betriebe enorm wichtig und ein Grundpfeiler für
erfolgreiches wirtschaftliches Handeln. Investitionen - wie die
Einrichtung eines Raucherraums - müssen planbar sein, das darf durch
eine undurchdachte Gesetzgebung nicht ad absurdum geführt werden", so
Amann.
Rückfragehinweis:
RfW Österreich
Medienreferat
01/408 25 20-14
0664/548 71 89
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