- 03.08.2012, 11:50:44
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Verfassungsgerichtshof: Handlanger der Politik?
Plattform für den Austritt aus der EU: "Jetzt erst recht"
Zeiselmauer/Laaben (OTS) - Mit den Worten "Jetzt erst recht"
 kommentieren die Betreiber des "Volksbegehrens für den Austritt aus
 der EU" die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Entscheidung des
 Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auf Abweisung des am 20.12.2011 mit
 fast 10.000 Unterstützungserklärungen ordnungsgemäß eingereichten
 Volksbegehrens. Die hanebüchene Begründung des VfGH gründet sich auf
 eine Forderung, die im Volksbegehrensgesetz, welches von den
 Betreibern präzise eingehalten wurde, gar nicht verlangt wird: es
 müsse nämlich der volle Text des Volksbegehrens nicht nur im
 "Einleitungsantrag" (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern auch auf
 der "Unterstützungs-Erklärung" (wie eben nicht gesetzlich
 vorgeschrieben) stehen.
Dazu die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge
 Rauscher: "Dieser an den Haaren herbeigezogene und formal inkorrekte
 Ablehnungsbescheid des VfGH kann nur politisch motiviert sein, weil
 dieses Thema kurz vor dem Zusammenbruch des Euro und bei der
 bekanntlich besonders EU-kritischen österreichischen Bevölkerung am
 liebsten totgeschwiegen werden soll. Da es in Österreich aber keine
 rechtliche Instanz mehr gibt, bei der man ein "Erkenntnis" des VfGH
 anfechten kann, ist die weitere Vorgangsweise für uns klar: Wir
 werden das Volksbegehren neu aufrollen, diesmal mit
 Unterstützungserklärungen, auf denen der volle Wortlaut des
 Einleitungsantrags abgedruckt ist. Innenministerin und politisch
 gleichgeschalteter Verfassungsgerichtshof zwingen damit die Bürger,
 Kleingedrucktes zu unterschreiben."
Volksbegehren-Sprecherin Rauscher weiter: "Wir sind aber
 überzeugt, daß mittlerweile viele BürgerInnen quer durch sämtliche
 Partei-"Lager" die ausbeuterische und undemokratische EU mit ihrer in
 den Abgrund führenden Finanzpolitik so satt haben, daß sie das
 EU-Austritts-Volksbegehren auch dann unterstützen werden, wenn wir
 auf den Unterstützungs-Erklärungen nicht mehr groß drauf schreiben
 dürfen, worum es eigentlich geht, nämlich um den AUSTRITT AUS DER EU.
 Davor haben Marionetten-Politiker und -Richter offenbar die
 allergrößte Angst! Ob es den Verfassungsrichtern dabei bewußt ist,
 daß Sie nicht von "Brüssel" sondern von österreichischen
 Steuerzahlern bezahlt werden?"
Die Verfassungsrichter bedienen sich in ihrer ablehnenden
 Begründung nämlich übler Methoden, indem sie wörtlich in ihrem
 "Erkenntnis" schreiben: "In diesem Zusammenhang ist daher auch
 unbeachtlich, ob die Unterstützer im vorliegenden Fall tatsächlich
 über den Inhalt des Volksbegehrens getäuscht wurden oder allenfalls
 (!) auch zur Unterstützung des am Einleitungsantrag angeführten
 Wortlauts bereit gewesen wären." D.h. mit anderen Worten, der
 Kernpunkt des VfGH-"Erkenntnisses" - ebenso wie jener des diesem
 zugrunde liegenden Bescheides der Innenministerin - gründet auf
 reiner Spekulation! Die Realität ist, daß die amtlichen, gemäß
 Volksbegehrensgesetz notwendigen Formblätter bereits vorgegeben sind.
 Text und Wortlaut des Volksbegehrens sind demnach - und v.a. auch
 nach dem Volksbegehrensgesetz - nur im Einleitungsantrag voll
 auszuführen, während in der Unterstützungs-Erklärung nur die
 "Angelegenheit" des Volksbegehrens zu bezeichnen ist, Text oder
 genauer Wortlaut des Volksbegehrens sind darin nicht verlangt.
Dr. Franz-Joseph Plank, Mit-Initiator der EU-Austritts-Plattform
 und Obmann von ANIMAL SPIRIT ergänzt: "Bei diesem VfGH-Erkenntnis
 wird deutlich, wie selbst die "obersten Gesetzeshüter" unseres
 Staates sich die nationalen Gesetze so zurechtbiegen, wie es ihnen in
 ihren politisch gewünschten Kram paßt. Die herrschende politische
 Kaste will (oder darf) nicht wahrhaben, daß die Bevölkerung
 mehrheitlich nichts mehr mit dem abstürzenden Euro zu tun haben will,
 der nur durch immer wahnwitzigere Milliardenbeträge unserer
 Steuergelder ein paar Monate länger "am Leben erhalten" wird. Auch
 der neue ESM, der unser Land für die nächsten Generationen an nicht
 gewählte und schon gar nicht kontrollierbare Finanzjongleure
 ausliefern wird, wurde im Eilverfahren von SPÖ, ÖVP und Grünen
 "durchgewunken". Die katastrophalen Folgen dieser durch nichts zu
 rechtfertigenden Entscheidungen "unserer" Politiker für Mensch, Tier
 und Umwelt sind noch gar nicht absehbar. Die Menschen spüren das, und
 deswegen sollen sie möglichst lange un- bzw. desinformiert gehalten
 werden. Daher ist es umso wichtiger, daß das
 EU-Austritts-Volksbegehren JETZT ERST RECHT weitergeführt wird."
Rückfragehinweis:
 Inge Rauscher
 Tel.: 02242/70516 oder 0664/3840985,
 Dr. Franz-Joseph Plank
 Tel.: 0676/7082434
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