- 03.08.2012, 11:50:44
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Verfassungsgerichtshof: Handlanger der Politik?
Plattform für den Austritt aus der EU: "Jetzt erst recht"
Zeiselmauer/Laaben (OTS) - Mit den Worten "Jetzt erst recht"
kommentieren die Betreiber des "Volksbegehrens für den Austritt aus
der EU" die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auf Abweisung des am 20.12.2011 mit
fast 10.000 Unterstützungserklärungen ordnungsgemäß eingereichten
Volksbegehrens. Die hanebüchene Begründung des VfGH gründet sich auf
eine Forderung, die im Volksbegehrensgesetz, welches von den
Betreibern präzise eingehalten wurde, gar nicht verlangt wird: es
müsse nämlich der volle Text des Volksbegehrens nicht nur im
"Einleitungsantrag" (wie gesetzlich vorgeschrieben), sondern auch auf
der "Unterstützungs-Erklärung" (wie eben nicht gesetzlich
vorgeschrieben) stehen.
Dazu die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge
Rauscher: "Dieser an den Haaren herbeigezogene und formal inkorrekte
Ablehnungsbescheid des VfGH kann nur politisch motiviert sein, weil
dieses Thema kurz vor dem Zusammenbruch des Euro und bei der
bekanntlich besonders EU-kritischen österreichischen Bevölkerung am
liebsten totgeschwiegen werden soll. Da es in Österreich aber keine
rechtliche Instanz mehr gibt, bei der man ein "Erkenntnis" des VfGH
anfechten kann, ist die weitere Vorgangsweise für uns klar: Wir
werden das Volksbegehren neu aufrollen, diesmal mit
Unterstützungserklärungen, auf denen der volle Wortlaut des
Einleitungsantrags abgedruckt ist. Innenministerin und politisch
gleichgeschalteter Verfassungsgerichtshof zwingen damit die Bürger,
Kleingedrucktes zu unterschreiben."
Volksbegehren-Sprecherin Rauscher weiter: "Wir sind aber
überzeugt, daß mittlerweile viele BürgerInnen quer durch sämtliche
Partei-"Lager" die ausbeuterische und undemokratische EU mit ihrer in
den Abgrund führenden Finanzpolitik so satt haben, daß sie das
EU-Austritts-Volksbegehren auch dann unterstützen werden, wenn wir
auf den Unterstützungs-Erklärungen nicht mehr groß drauf schreiben
dürfen, worum es eigentlich geht, nämlich um den AUSTRITT AUS DER EU.
Davor haben Marionetten-Politiker und -Richter offenbar die
allergrößte Angst! Ob es den Verfassungsrichtern dabei bewußt ist,
daß Sie nicht von "Brüssel" sondern von österreichischen
Steuerzahlern bezahlt werden?"
Die Verfassungsrichter bedienen sich in ihrer ablehnenden
Begründung nämlich übler Methoden, indem sie wörtlich in ihrem
"Erkenntnis" schreiben: "In diesem Zusammenhang ist daher auch
unbeachtlich, ob die Unterstützer im vorliegenden Fall tatsächlich
über den Inhalt des Volksbegehrens getäuscht wurden oder allenfalls
(!) auch zur Unterstützung des am Einleitungsantrag angeführten
Wortlauts bereit gewesen wären." D.h. mit anderen Worten, der
Kernpunkt des VfGH-"Erkenntnisses" - ebenso wie jener des diesem
zugrunde liegenden Bescheides der Innenministerin - gründet auf
reiner Spekulation! Die Realität ist, daß die amtlichen, gemäß
Volksbegehrensgesetz notwendigen Formblätter bereits vorgegeben sind.
Text und Wortlaut des Volksbegehrens sind demnach - und v.a. auch
nach dem Volksbegehrensgesetz - nur im Einleitungsantrag voll
auszuführen, während in der Unterstützungs-Erklärung nur die
"Angelegenheit" des Volksbegehrens zu bezeichnen ist, Text oder
genauer Wortlaut des Volksbegehrens sind darin nicht verlangt.
Dr. Franz-Joseph Plank, Mit-Initiator der EU-Austritts-Plattform
und Obmann von ANIMAL SPIRIT ergänzt: "Bei diesem VfGH-Erkenntnis
wird deutlich, wie selbst die "obersten Gesetzeshüter" unseres
Staates sich die nationalen Gesetze so zurechtbiegen, wie es ihnen in
ihren politisch gewünschten Kram paßt. Die herrschende politische
Kaste will (oder darf) nicht wahrhaben, daß die Bevölkerung
mehrheitlich nichts mehr mit dem abstürzenden Euro zu tun haben will,
der nur durch immer wahnwitzigere Milliardenbeträge unserer
Steuergelder ein paar Monate länger "am Leben erhalten" wird. Auch
der neue ESM, der unser Land für die nächsten Generationen an nicht
gewählte und schon gar nicht kontrollierbare Finanzjongleure
ausliefern wird, wurde im Eilverfahren von SPÖ, ÖVP und Grünen
"durchgewunken". Die katastrophalen Folgen dieser durch nichts zu
rechtfertigenden Entscheidungen "unserer" Politiker für Mensch, Tier
und Umwelt sind noch gar nicht absehbar. Die Menschen spüren das, und
deswegen sollen sie möglichst lange un- bzw. desinformiert gehalten
werden. Daher ist es umso wichtiger, daß das
EU-Austritts-Volksbegehren JETZT ERST RECHT weitergeführt wird."
Rückfragehinweis:
Inge Rauscher
Tel.: 02242/70516 oder 0664/3840985,
Dr. Franz-Joseph Plank
Tel.: 0676/7082434
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