Umschulung und Rehab ermöglichen aktives Leben statt Invalidität
Wien (OTS/BMASK) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute den
Entwurf für eine Neuregelung der Invaliditätspension in Begutachtung
geschickt. Künftig werden die Rehabilitation und die berufliche
Neuqualifikation deutlich verbessert und ausgebaut, für die
befristete Invaliditätspension kommt hingegen das Aus. "Mit der
Neugestaltung kommen wir der Zielvorgabe der Bundesregierung, länger
gesund im Beruf bleiben zu können, ein großes Stück näher. Wir
rehabilitieren, wir aktivieren und wir integrieren tausende Menschen
wieder in den Arbeitsmarkt", erläutert Sozialminister Rudolf
Hundstorfer die Intention des Gesetzesentwurfes. ****
Der Gesetzesentwurf sieht die vollständige Abschaffung der
befristeten Invaliditätspension vor und zwar für alle, die am
1.1.2014 jünger als 50 Jahre alt sind.
Ist jemand vorübergehend invalid, d.h. so schwer krank, dass er
vorübergehend keine Tätigkeit ausüben kann, dann erhält er künftig
eine Krankenbehandlung und Rehabilitationsgeld (verlängertes
Krankengeld) von der Gebietskrankenkasse und/oder medizinische
Rehabilitation von der Pensionsversicherung. Die Betroffenen werden
nicht wie bisher in I-Pension geschickt, sondern nach einer
umfassenden medizinischen Behandlung und ihrer Gesundung wieder in
den Arbeitsprozess integriert.
Wer nur den erlernten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben
kann (Berufsunfähigkeit), bekommt in Zukunft eine Umschulung in einen
vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld und keine Pension mehr. An
die Stelle des bisherigen Berufsschutzes tritt damit ein
Qualifikationsschutz.
Lediglich bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche
Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist wird weiterhin I-Pension
gewährt.
"Das gesamte Paket ist getragen vom Willen, den Menschen länger
fit ein erfülltes Berufsleben zu ermöglichen. Aufbauen statt
ausmustern ist das Motto. Mit dieser Regelung vollziehen wir einen
Kulturbruch. Umschulungsgeld und Rehab-Geld sind schon vom Wesen her
aktiv und zeitlich begrenzt und führen zurück in den Arbeitsmarkt.
Mit dem Aus für die befristete I-Pension wird der Weg dorthin
eingeschlagen. Das bringt den Betroffenen ein besseres Einkommen und
eine höhere Alterspension und spart viel Geld. Allein im
Pensionssystem sparen wir in den ersten Jahren 700 Millionen Euro
ein. Im Zeitraum 2014 bis 2018 werden rund 15.000 Personen an einer
beruflichen Umschulung teilnehmen und Umschulungsgeld beziehen. Rund
23.000 Menschen werden in diesem Zeitraum Rehabilitationsgeld
beziehen", erläutert Hundstorfer.
Die Begutachtungsfrist läuft bis zur ersten September-Woche. Die
parlamentarische Beschlussfassung ist für Herbst vorgesehen. Das
Inkrafttreten wird mit 1.1.2014 angepeilt.
(schluss)
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag.a Elisabeth Kern, Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at
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