• 22.07.2012, 18:00:49
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"Die Presse"-Leitartikel: Gestatten, selbstständig, wo darf ich bezahlen? von Jeannine Hierländer

Ausgabe vom 23.7.2012

Wien (OTS) - Die SVA will Unternehmer mit finanziellen Anreizen
zur Vorsorge motivieren. Gute Idee. Auch, wenn damit nur von den
eigentlichen Problemen abgelenkt wird.
Die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft hat es also gewagt
- und ihre Kunden vor die Wahl gestellt. Wer sich für ein gesünderes
Leben entscheidet und damit auf Dauer die Allgemeinheit entlastet,
kann sich so Geld ersparen. Dafür müssen die Versicherten gemeinsam
mit ihrem Arzt Gesundheitsziele vereinbaren und diese auch einhalten.
Solche Ziele können mehr Bewegung, weniger Alkohol oder
Gewichtsreduktion sein. Wer sie erreicht, muss beim Arzt nur noch
zehn statt regulär 20 Prozent Selbstbehalt berappen. Die rund 700.000
SVA-Versicherten müssen nämlich, wie auch die Beamten, schon bei
einem einfachen Arztbesuch einen Teil der Kosten selbst übernehmen.
Anders als Angestellte, für die ein Selbstbehalt erst in der Apotheke
oder bei Kuraufenthalten fällig wird.
Die Reaktion der SPÖ auf den "neuen Weg" der SVA kam nicht
überraschend. Gesundheitsminister Alois Stöger kann mit dem
Anreizsystem der SVA nichts anfangen. Es sei eine "Bestrafung der
Kranken", wenn diese beim Arzt mehr als gesunde Patienten bezahlen
müssen. Aber Stöger ist nicht nur gegen das Bonussystem, sondern
generell für die Abschaffung von Selbstbehalten.
Die ideologischen Gräben, die sich bei dem Thema zwischen SPÖ und ÖVP
auftun, sind die eine Sache. Doch beim Thema
Selbstständigenversicherung gibt es viele Baustellen, die vor allem
für Kleinunternehmer und "Ich-AGs" zunehmend zum Problem werden. Die
heimischen Selbstständigen verkommen immer mehr zu den Melkkühen der
Nation. Und damit scheint weder Gesundheitsminister Stöger noch der
gesetzliche Unternehmervertreter Christoph Leitl ein Problem zu
haben.
Ein Beispiel dafür ist der Mindestbeitrag zur Sozialversicherung, der
vor allem für sogenannte EPU, also Ein-Personen-Unternehmen, zur
existenziellen Bedrohung werden kann. Jeder SVA-Versicherte (es sei
denn, er ist aus triftigen Gründen davon befreit) muss für Pensions-,
Kranken- und Unfallversicherung zunächst einmal rund 2000 Euro pro
Jahr in die Kasse einzahlen. Auch, wenn ihn sein Verdienst in die
Nähe der Armutsgrenze treibt. Ein zweites Problem sind die hohen
Nachzahlungen: Erst wenn der Steuerbescheid vorliegt, berechnet die
SVA ihre Forderung für das betreffende Jahr. Diese Kosten fallen aber
in der Regel erst mit drei Jahren Verspätung an. Wenn dann in einem
schlechten Jahr plötzlich ein paar Tausender Nachzahlung ins Haus
stehen, ist die Pleite vorprogrammiert. Eine weitere Absurdität ist,
dass Selbstständige auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie
aufgrund eines Angestelltenjobs eigentlich schon bei der
Gebietskrankenkasse versichert sind. Dann können sie beim Arzt
wählen, über welche Versicherung verrechnet wird. Viele entscheiden
sich natürlich für die GKK, weil dabei kein Selbstbehalt berechnet
wird. Der Versicherte nimmt die Leistungen der SVA damit zwar nicht
in Anspruch, einzahlen muss er aber trotzdem.

Rückfragehinweis:
Die Presse
Chef v. Dienst
Tel.: (01) 514 14-445
mailto:[email protected]
www.diepresse.com

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